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Arbeitsmarkt Ein-Euro-Jobs sind kein Sprungbrett

16.01.2007 ·  Nicht einmal jeder sechste Ein-Euro-Jobber findet ein halbes Jahr nach Ende der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Doch die Bundesagentur hält die Zahlen für „nicht verwunderlich“. Sie seien „als Erfolg zu werten“.

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Die staatlich subventionierten Ein-Euro-Jobs münden nur selten in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Nicht einmal jeder sechste Teilnehmer (15 Prozent) ging ein halbes Jahr nach Ende der Maßnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet. Die Erfolgsquote der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) lag für das Jahr 2005 bei 20 Prozent.

Diese Zahlen seien jedoch „nicht verwunderlich“, wie eine BA-Sprecherin ausführte, sondern eher „als Erfolg zu werten“. Denn Ein-Euro-Jobs und ABM dienten vor allem dazu, die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen zu testen und zu fördern. Über die Kosten der Maßnahmen lagen keine Informationen vor.

Regierung plant umbefristete Ein-Euro-Jobs

Die gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs, wurden mit der Hartz-IV-Reform eingeführt. Zugang finden ausnahmslos langzeitarbeitslose Empfänger des Arbeitslosengeldes II, die zu ihrer Grundsicherung eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese lag im Jahr 2005 bei 1,25 Euro in der Stunde. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit betrug 28 Stunden. Die Maßnahmen sind in der Regel auf ein halbes Jahr begrenzt. Zuletzt waren im Dezember 2006 rund 135.000 Personen in solchen Maßnahmen beschäftigt, 9,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Die geringen Eingliederungserfolge spielen auch vor dem Hintergrund eine Rolle, dass die Regierungskoalition derzeit einen „Dritten Arbeitsmarkt“ plant. Dieser soll aus unbefristeten Ein-Euro-Jobs bestehen und für rund 400.000 Langzeitarbeitslose gedacht sein, denen auf absehbare Zeit keine Chancen mehr auf eine reguläre Stelle eingeräumt werden.

Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen erfolgreicher

Deutlich höher lagen dagegen die von der Behörde ausgewiesenen Erfolgsquoten für beschäftigungsbegleitende Maßnahmen, da diese Zuschüsse - Ich-AG, Einstiegsgeld, Eingliederungszuschüsse - nur in Verbindung mit der Aufnahme einer Beschäftigung gezahlt werden.

Erhielt ein Arbeitgeber beispielsweise einen Eingliederungszuschuss für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen, hatte dieses Beschäftigungsverhältnis in 70 Prozent der Fälle auch noch nach einem halben Jahr Bestand. Damit ist die Quote fast genauso hoch wie bei den Empfängern des Arbeitslosengeldes I (77 Prozent), welche allgemein als arbeitsmarktnäher und leichter vermittelbar gelten.

Quelle: svs. / F.A.Z., 16.01.2007, Nr. 13 / Seite 13
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