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Arbeitsmarkt Der deutsche Kombilohn existiert bereits

02.01.2006 ·  Einige Wissenschaftler führen das bisherige Scheitern von Kombilöhnen auf einen Zielkonflikt zurück. Dennoch kennt das bestehende Recht zahlreiche Möglichkeiten zur Kombination von Einkommen und staatlichen Transferleistungen.

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Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Kombilohnmodells in Deutschland stoßen bei den Arbeitgebern auf Kritik. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV biete genügend Möglichkeiten zur Kombination von staatlichen Transferleistungen und Niedriglöhnen, sagte Peter Clever, Mitglied der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der F.A.Z.; er warne davor, jetzt etwas Neues erfinden zu wollen. Bereits heute könne ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger bis zu 280 Euro abgabenfrei hinzuverdienen. „Wir sind auf dem richtigen Weg", sagte Clever.

Tatsächlich beinhalten die Sozialgesetzbücher II und III einige Elemente des Kombilohns. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhielten im vergangenen Jahr 650.000 Bedarfsgemeinschaften „aufstockendes Arbeitslosengeld II“, weil trotz des zugrunde liegenden Erwerbseinkommens der Lebensunterhalt nicht bestritten werden konnte. Des weiteren kann beispielsweise erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Aufnahme einer Arbeit ein zeitlich befristetes Einstiegsgeld gewährt werden. Auch die Entgeltsicherung für Ältere enthält staatliche Zuschüsse, die die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Menschen über 50 Jahre erhöhen sollen. Schließlich wurden die Freibetragsregelungen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II verbessert, die ebenfalls einen Schritt in Richtung Kombilohn darstellen.

Keine allgemeingültige Definition für Kombilohn

Eine allgemeingültige Definition für den Kombilohn gibt es in der Wissenschaft nicht. Überwiegend werden darunter ergänzende Leistungen des Staates an Arbeitnehmer verstanden. Die staatliche Subventionierung soll Nicht- oder Geringqualifizierten einen Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit bieten, die unterhalb oder nahe des Niveaus der Transferleistung liegen. Deshalb fallen darunter nicht die Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellungen von Personen aus bestimmten Zielgruppen, obwohl das arbeitsmarktpolitische Ziel dasselbe ist.

Bei der Beschäftigungsquote der Geringqualifizierten nimmt Deutschland im Vergleich mit anderen Industrienationen einen Mittelplatz ein. Die wenigen flächendeckenden Ausbauversuche des deutschen Niedriglohnsektors wurden wegen mangelnden Erfolgs eingestellt. Das bekannteste Beispiel war das „Mainzer Modell“. Nach der Erprobung in Rheinland-Pfalz und Brandenburg wurde es im März 2002 bundesweit ausgedehnt. Zwar wurden bei Personen mit Kindern vereinzelt finanzielle Verbesserungen festgestellt, insgesamt waren die Arbeitsmarkteffekte jedoch marginal. Nach einem Jahr lief der Versuch deshalb aus.

Einige Wissenschaftler führen das Scheitern von Kombilöhnen in Deutschland auf einen Zielkonflikt zurück: Großzügige Hilfe- und Lohnersatzleistungen auf der einen und wirksame Arbeitsanreize auf der anderen Seite seien wenig kompatibel, schreibt Ulrich Walwei, stellvertretender Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Er schlägt deshalb vor, den Abgabenkeil zwischen Arbeitskosten und Nettolöhnen durch Steuer- und Abgabensenkungen zu verkleinern sowie die Transferleistungen stärker nach Bedürftigkeitskriterien auszurichten.

Quelle: svs., F.A.Z., 3. Januar 2006
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