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Arbeitsmarkt Bundesbank gegen neue Kombilöhne

19.09.2006 ·  Die Bundesbank schlägt vor, Lohnersatzleistungen weiterzuentwickeln und vor allem konsequent umzusetzen. Sie empfiehlt, Arbeitslosengeld-II-Empfängern künftig das Geld zu kürzen, wenn sie Jobs nicht annehmen. Vor Kombilöhnen warnt die Bank hingegen.

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Die Deutsche Bundesbank spricht sich gegen Experimente mit neuen staatlichen Lohnzuschüssen oder Kombilöhnen aus. Im Monatsbericht für September wirbt die Bundesbank dafür, das jetzige System der Lohnersatzleistungen weiterzuentwickeln und vor allem konsequent umzusetzen. Zudem warnt die Bundesbank vor allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlöhnen, die eine Eingliederung der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt verhindern könnten.

Nach Analyse der Bundesbank gibt es in Deutschland faktisch schon jetzt Kombilöhne, weil der Staat den Beziehern niedriger Einkommen durch die bedarfsabhängige Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum garantiert. Zudem würden Teile des Arbeitseinkommens nicht vollständig auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Darüber hinausgehende Lohnzuschüsse, die in der Politik diskutiert werden, würden unweigerlich mit erheblichen fiskalischen Belastungen einhergehen, wenn nicht zugleich das Arbeitslosengeld II gesenkt würde, befindet die Bundesbank.

Politischen Begehrlichkeiten nicht nachgeben

Sie wirbt dafür, Empfängern von Arbeitslosengeld II größere Anreize zu geben, Vollzeitarbeitsplätze anzunehmen, indem bei Ablehnung eines solchen Angebots die staatlichen Leistungen tatsächlich merklich gekürzt würden. Bislang bevorzugen die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II nur die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung. Zugleich plädiert die Bundesbank für eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes im Niedriglohnbereich und spricht sich gegen Mindestlöhne aus, um die Nachfrage der Unternehmen nach solchen Tätigkeiten anzuregen.

In der Diskussion über die Einnahmeüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plädiert die Bundesbank dafür, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung so zu bemessen, daß die BA auch konjunkturelle Schwächeperioden verkraften könne, ohne auf Kredite angewiesen zu sein. Dazu wäre in konjunkturell guten Zeiten wie derzeit der Aufbau einer umfangreichen Rücklage zu erwirtschaften, um zu verhindern, daß in konjunkturell schlechten Zeiten der Beitragssatz steige und die Konjunktur zusätzlich belaste. Bei einem Beitragssatz von 4,5 Prozent, wie er von 2007 an gelten soll, müßte die Rücklage nach Berechnungen der Bundesbank etwa 4 Milliarden Euro umfassen. Den politischen Begehrlichkeiten für zusätzliche Ausgaben oder Beitragssatzsenkungen dürfe dann aber nicht nachgegeben werden.

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Von Werner Mussler, Brüssel

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