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Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld II nur bei Gegenleistung?

08.09.2006 ·  Die SPD hat sich gegen die Kombilohn-Vorschläge der Wirtschaftsweisen gewendet. Die Ökonomen wollen über eine drastische Kürzung der Leistungen den Ansporn zur Arbeit erhöhen. Die Union ist nicht abgeneigt gegenüber der Idee.

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Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat eine generelle Kürzung des Arbeitslosengeldes II abermals abgelehnt. Er gehe davon aus, daß es keine Absenkung geben werde, sagte der SPD-Politiker bei der Übergabe des Kombilohn-Gutachtens der Wirtschaftsweisen am Freitag in Berlin.

Die Ökonomen wollen über eine drastische Kürzung der Leistungen den Ansporn zur Arbeit erhöhen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) betonte, wer keine Arbeit angeboten bekomme, werde auch nicht von einer Absenkung betroffen sein. Beide Politiker kündigten eine sorgfältige Prüfung des rund 150 Seiten starken Gutachtens an, das bereits vor seiner Veröffentlichung für Kontroversen gesorgt hatte.

Rürup bittet um faire Diskussion

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, bat um eine faire Diskussion über das Werk, die sich nicht allein an der politischen Opportunität orientieren dürfe. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage hatte das Gutachten im Auftrag der Bundesregierung erstellt.

Er empfiehlt darin eine 30-prozentige Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von 345 Euro, um die Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung anzuspornen. Der Rat verspricht sich dadurch 350.000 neue Jobs.

Müntefering: Kürzung schon heute möglich

Glos sagte, das Gutachten zeige in wissenschaftlicher Betrachtung und ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen Wege zur Lösung der Probleme am Arbeitsmarkt auf. Das Prinzip Kombilohn funktioniere nur, wenn es über eine Absenkung der Zahlungen finanziert werden könne.

Am Donnerstag hatte sich CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hinter die Vorschläge der „Wirtschaftsweisen“ gestellt. Die Sachverständigen hätten keine generelle Kürzung gefordert, sondern nur für den Fall, daß ein Erwerbsloser ein Arbeitsangebot ablehne Einschnitte bei der Zahlung vorgeschlagen. „Und das halten wir von Seiten der CDU/CSU-Fraktion für richtig“, sagte Pofalla.

Müntefering wies darauf hin, daß bereits heute das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden könne, wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Beschäftigung nicht annehme. Wiederhole sich dies mehrfach in einem Jahr, könnten die Zahlungen an den Arbeitslosen sogar eingestellt werden. Es werde geprüft werden müssen, wie stark in der Praxis von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werde.

Arbeitgeber begrüßen das Gutachten

Rürup betonte, wenn einem Arbeitslosen keine Beschäftigung angeboten werde, könne ihm auch die Unterstützung nicht gekürzt werden. Im Gutachten wird die Weiterzahlung des vollen Regelsatzes als „Rückfallposition“ des Staates bezeichnet, wenn einem Arbeitslosen vorübergehend keine Stelle auf dem zweiten, also dem geförderten, Arbeitsmarkt angeboten werden kann. Nötig seien etwa 700.000 Arbeitsgelegenheiten.

Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt begrüßte den Grundgedanken, „die Regelleistung (beim Arbeitslosengeld II) abzusenken und notfalls jedem Hilfesuchenden eine Tätigkeit anzubieten“. Dies sei „ein erfolgversprechender Weg für junge Menschen unter 25 Jahren“, erklärte Hundt. Das Konzept enthalte wichtige Elemente für die nach seinen Worten „dringend notwendige Generalrevision von Hartz IV“. Jede Fürsorgeleistung müsse konsequent mit einer Gegenleistung verbunden werden.

SPD weist auf Widersprüche im Gutachten hin

Aus der SPD, die wie Müntefering eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II ablehnt, wurde auf Widersprüche in dem Gutachten hingewiesen. Der Sachverständigenrat räume selbst ein, daß sein Konzept nur etwa 780.000 der im August rund 2,8 Millionen arbeitslos gemeldeten Hartz-IV-Empfänger eine Perspektive auf einen Arbeitsplatz oder eine Beschäftigung in einem gemeinnützigen Ein-Euro-Job biete, hieß es aus SPD-Kreisen.

Wenn kein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot gemacht werden könne, solle die Leistung demnach als „Rückfalloption des Staates“ wieder auf die bisherige Höhe des Arbeitslosengeldes II aufgestockt werden. Dies wirft nach Lesart der SPD Gerechtigkeitsfragen auf, da Hartz-IV-Bezieher ohne Angebot und Leistungsbezieher mit einem Ein-Euro-Job - denen laut Gutachten das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt würde - das gleiche Einkommen hätten. Derzeit stellen sich Ein-Euro-Jobber besser, weil ihr Verdienst nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters und F.A.Z.
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