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Arbeitsmarkt „Altersteilzeit paßt bei der Rente mit 67 nicht ins Bild“

23.11.2006 ·  Die Altersgrenze der Rente heraufsetzen, das ist eine der Kernforderungen führender Rentenexperten in Deutschland. Im Gespräch mit der F.A.Z. fordert das auch der Mannheimer Ökonom Axel Börsch-Supan.

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Die Altersgrenze der Rente heraufsetzen, das ist eine der Kernforderungen führender Rentenexperten in Deutschland. Im Gespräch mit der F.A.Z. fordert das auch der Mannheimer Ökonom Axel Börsch-Supan.

In der nächsten Woche will das Kabinett den Gesetzentwurf zur „Rente mit 67“ verabschieden. Wegen der Lage am Arbeitsmarkt will die Regierung mit dem Gesetz überraschend auch die Altersteilzeitregelung noch einmal verlängern. Herr Börsch-Supan, sollten nicht alle Anreize für eine Frühverrentung abgebaut werden?

Dieses Vorhaben widerlegt in der Tat alle Beteuerungen zum Thema Frühverrentung. Es paßt überhaupt nicht ins Bild, wenn gleichzeitig die „Initiative 50plus“ zur Beschäftigung Älterer verkündet wird. Der großzügige Vertrauensschutz bei der Altersteilzeit ist eine politische Befriedungsmaßnahme, die ökonomisch unsinnig ist. Die Regierung hinkt bei den Arbeitsmarktreformen noch hinterher, auch wenn mit Hartz IV der erste Schritt gemacht ist. Und die Rente ist nun einmal vom Arbeitsmarkt abhängig.

Video: Rente ab 67 kommt früher

Wie ist hier der Vorschlag von CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers einzuordnen, den Bezug des Arbeitslosengeldes für Ältere wieder zu verlängern?

Wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde, bekämen wir eine neue Frühverrentungswelle. Die Älteren wären dann länger arbeitslos, zahlten nicht mehr in die Rentenversicherung ein und bezögen de facto früher Rente in Form von Arbeitslosengeld I.

Besonders umstritten im Rahmen der „Rente mit 67“ ist die Absicht der Regierung, Arbeitnehmer nach 45 Versicherungsjahren weiterhin ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen zu lassen. Verpufft dadurch die Wirkung der Reform?

Zum Teil schon. Ich halte die Sonderregelung für einen Fehler, weil sie nicht ins System paßt. Gerade erst wird uns bewußt, daß wir länger leben. Die Rentenbezugszeiten werden immer länger. Das muß die Rentenversicherung in erster Linie im Auge behalten. Die Dauer der Erwerbstätigkeit ist die falsche Bezugsgröße, es muß die Dauer des Rentenbezugs sein.

Ist die Zahl derer, die von der Sonderregelung profitieren, nicht relativ klein und deshalb mit Blick auf die gesamte Reform zu vernachlässigen?

Wenn man nur die begünstigt, die wirklich 45 Jahre lang selbst Beiträge eingezahlt haben, könnte die Rentenversicherung dies vom Finanzvolumen her noch halbwegs stemmen. Aber wenn dann auch noch Zeiten der Kindererziehung, der Arbeitslosigkeit und so weiter berücksichtigt werden, macht man die Reform kaputt. Die Berücksichtigung der Erziehungszeiten soll dazu führen, daß auch Frauen trotz Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen der Kinder auf 45 Versicherungsjahre kommen können. Das ist ein geschickter Schachzug, um dem Vorwurf zu entgehen, die 45er-Regelung benachteilige Frauen da bin ich mit dem Herzen dabei, aber nicht mit der Rentenversicherung. Sie kann auf Dauer nur überleben, wenn die Auszahlungen sich daran orientieren, wieviel jemand vorher eingezahlt hat. Ich warne deshalb davor, noch mehr Kinder-Komponenten einzuflechten. Man sollte sie vielmehr herausnehmen und über Steuern finanzieren. Nur dann bekommt die Familienförderung die nötige Transparenz und Wirkung.

Haben jene eine Chance, die die 45er-Regelung vor Gericht zu Fall bringen wollen, weil sie Frauen und Akademiker benachteilige sowie gegen das Prinzip der Äquivalenz von Ein- und Auszahlung verstoße?

Das müssen die Juristen entscheiden. Man muß aber sehen, daß die Gerichte bisher in solchen ökonomischen Fragen dem Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum zugestanden haben.

Ist die „Rente mit 67“ der Weisheit letzter Schluß, oder werden wir die Altersgrenze bald noch höher setzen müssen?

Ich hätte mir eine „Rente mit 65 plus“ gewünscht. Das Plus würde dann alle drei Jahre vom Statistischen Bundesamt anhand der Entwicklung der Lebenserwartung ermittelt. Wenn diese weiter steigt, würde das Plus immer größer und irgendwann die zwei Jahre erreichen, die die Regierung angesichts der demographischen Vorhersagen jetzt festlegen will. Vielleicht steigt sie aber noch stärker als erwartet, etwa weil es einen Durchbruch bei den Krebs-Medikamenten gibt. Wenn sie jedoch – zum Beispiel wegen einer Fettleibigkeitsepidemie – sinkt, würde das Rentensystem auch automatisch reagieren. Eine solches Vorgehen würde die politische Diskussion über das Heraufsetzen der Altersgrenze trotz der aktuellen Probleme am Arbeitsmarkt entschärfen.

Haben Sie noch andere Verbesserungsvorschläge für die Rentenreform?

Die Regierung hat wieder nicht den Mut, die Rentenabschläge bei vorzeitigem Ruhestand realistisch festzulegen. Die heutigen Abschläge von 3,6 Prozent im Jahr sind zu niedrig. Sie spiegeln nicht die wirklichen Kosten der Frühverrentung wider. Zum Ausgleich der Einbußen der Rentenversicherung mag das ausreichen, nicht aber im Hinblick auf die übrigen Sozialversicherungen und das Wirtschaftswachstum. Angemessen wäre ein Abschlag von 6,5 Prozent im Jahr.

Im nächsten Jahr steigt der Rentenbeitragssatz von 19,5 auf 19,9 Prozent, obwohl rein rechnerisch eine Anhebung auf 19,7 Prozent genügte. Ist das den Beitragszahlern zuzumuten?

Ja, das ist es. Die Steigerung ist politisch eingetütet. Sie zu revidieren, hielte ich politisch und finanziell für falsch. Eine geringere Anhebung zwänge die Regierung schon 2008 wieder zu einer deutlichen Heraufsetzung des Beitragssatzes. Auch um die Schwankungsreserve der Rentenversicherer wieder anwachsen zu lassen, die einen Puffer bilden soll in konjunkturell schwächeren Zeiten, sind die 19,9 Prozent sinnvoll.

Das Gespräch führte Kerstin Schwenn.

Quelle: F.A.Z.
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