22.07.2009 · Wie schnell rutschen Arbeitslose in die Armut? Das aus Beiträgen finanzierte Arbeitslosengeld I wird derzeit höchstens zwölf Monate lang gezahlt. Forscher und Verbände streiten, ob dieses angesichts der Krise länger ausgezahlt werden soll.
Von Kerstin SchwennAngesichts steigender Arbeitslosenzahlen wird die Forderung nach einer großzügigeren Auszahlung des Arbeitslosengeldes I lauter. Die Wirtschaftsprofessoren Wolfgang Franz und Peter Bofinger, beide Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, haben eine Verlängerung der Bezugsdauer um einige Monaten angeregt.
Die Linken fordern eine befristete Verlängerung auf 24 Monate. „Sonst rauschen im nächsten Jahr Millionen in die Armut, wenn der Arbeitsmarkt kollabiert“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion, Klaus Ernst. Das aus Beiträgen finanzierte Arbeitslosengeld I wird derzeit höchstens zwölf Monate lang gezahlt. Für ältere Arbeitslose von mindestens 50 Jahren hat die große Koalition die Bezugsdauer im vorigen Jahr allerdings schon wieder auf bis 24 Monate ausgeweitet.
„Der Vorschlag richtet mehr Schaden an, als er nützt“
Widerstand gegen eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I regt sich im Arbeitgeberlager. „Der Vorschlag richtet mehr Schaden an, als er nützt“, kritisierte am Dienstag das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Die Erfahrungen früherer Jahre zeigten, dass eine längere Bezugsdauer dieser Leistung auch die Arbeitslosigkeit verlängere. Denn wer ein finanzielles Polster habe, lasse sich mehr Zeit bei der Jobsuche. So gingen berufliche Kenntnisse verloren, und die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit steige.
Die Warnung vor einem „Abrutschen“ in Hartz IV nach zwölf Monaten sei übertrieben, findet das IW. Die Chancen der Arbeitslosen auf Wiedereinstellung stünden gut: Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres seien den Arbeitsagenturen mehr als 680.000 offene Vollzeitstellen gemeldet worden. Dazu komme eine vergleichbare Anzahl von Stellenangeboten, die nicht gemeldet würden. Das IW warnt schließlich vor den finanziellen Folgen: „Arbeitslosengeld I kostet deutlich mehr als Arbeitslosengeld II.“ Angesichts eines Defizits der Bundesagentur von rund 20 Milliarden Euro im kommenden Jahr sei eine so starke Ausweitung der Leistungen nicht zu verantworten.
Längere Bezugsdauer erschwere eine Aktivierung der Arbeitslosen
Peter Bofinger hatte gesagt, mit einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes solle nach einem Jobverlust der rasche Absturz in Hartz IV verhindert werden. Die Verlängerung sollte zunächst befristet für ein halbes Jahr gelten und gegebenenfalls verlängert werden. Auch Franz sprach sich für die Verlängerung aus. Im Aufschwung müsse sie aber wieder zurückgenommen werden, „und zwar auf ein niedrigeres Niveau als jetzt“, so Franz.
Dagegen lehnt das Handwerk eine Ausdehnung strikt ab. „Einmal verlängert, wird auch in wirtschaftlich besseren Zeiten eine Verkürzung politisch kaum durchsetzbar sein“, sagte Holger Schwannecke, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und Mitglied des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit. Eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I erschwere eine Aktivierung der Arbeitslosen. Dies lasse eine Rückkehr zur Frühverrentungspolitik befürchten. Schwannecke betonte, weitere Belastungen wie ein verlängertes Arbeitslosengeld I oder zusätzliche arbeitsmarktpolitische Instrumente könne die Bundesagentur nicht stemmen.
Für jedes Kind steigt der Zuschlag
Das Handwerk forderte deshalb die Bundesregierung abermals auf, wenigstens vom Jahr 2010 an die krisenbedingten Sonderlasten der Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung zu übernehmen und dauerhaft aus Steuermitteln zu finanzieren.
Kurs halten müsse die Bundesregierung auch im System der Grundsicherung, sagte Schwannecke. Denn entgegen manchen Äußerungen gebe es kein „Abrutschen“ auf Hartz-IV-Niveau. Verschiedene Zuschläge stellten einen gleitenden Übergang sicher. Hartz-IV-Empfänger, die zuvor als Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, werden nämlich für zwei Jahre etwas bessergestellt: Wenn ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I erloschen ist, bekommen sie einen Zuschlag auf den Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat. Dieser beträgt im ersten Jahr bis zu 160 Euro monatlich für Alleinstehende (320 Euro für Paare), im zweiten Jahr höchstens 80 (160) Euro. Für jedes Kind steigt der Zuschlag um bis zu 60 Euro im ersten und um bis zu 30 Euro im zweiten Jahr.
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