04.09.2006 · Der Sachverständigenrat empfiehlt eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II und höhere Zuverdienstmöglichkeiten. Wer keine Stelle findet, um sein Hartz-IV-Einkommen aufzustocken, soll gemeinnützige Arbeiten verrichten.
Durch eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II (AlG II), geänderte Hinzuverdienstregeln und eine Neuordnung der Mini- und Midi-Jobs könnten rund 350.000 neue Stellen für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Das schätzt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem jüngsten Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt.
Würden die bestehenden Aktivierungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger konsequent angewandt, seien sogar noch größere Beschäftigungseffekte möglich, heißt es in dem Kombilohn-Konzept, das die fünf Wissenschaftler im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet haben.
Hartz-IV-Regelsatz um 30 Prozent kürzen
Ihr Kombilohnmodell soll zugleich die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach solchen Tätigkeiten erhöhen. Dazu sollen - ähnlich wie vom Ifo-Institut vorgeschlagen - der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger um 30 Prozent gekürzt, zudem aber die Einkommensgrenze für Mini-Jobs von 400 auf 200 Euro gesenkt und die Belastung mit Sozialversicherungsabgaben entsprechend verringert werden.
Erwerbseinkommen bis zu 200 Euro sollen künftig voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, um die Mini-Jobs zurückzudrängen. Einen ähnlichen Vorschlag hatte vor einiger Zeit schon der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) präsentiert. Bei einem Bruttoeinkommen zwischen 200 und 800 Euro (neuer Midi-Job) sollen die Betroffenen künftig von jedem hinzuverdienten Euro 50 Cent behalten dürfen, schlägt der Rat vor; bisher sind es nur 20 Cent.
Gemeinnützige Tätigkeiten
Wer keine reguläre Stelle findet und daher sein Transfereinkommen nicht durch Hinzuverdienste aufstocken kann, muß nach dem Modell eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit annehmen, um die volle Unterstützung zu erhalten. Bis sich mit der Zeit die positiven Beschäftigungseffekt einstellten, müßten daher doppelt so viele gemeinnützige Tätigkeiten vorgehalten werden wie derzeit, schreiben die Wissenschaftler. „Diese beachtliche Zahl bereitzustellen, die aber mit der Wirkungsdauer der Reform unter den Status Quo zurückgehen wird, ist eine große Herausforderung.“
Der größte Effekt auf das Beschäftigungsangebot- rund 400.000 neue Stellen oder eine Zunahme des Arbeitsvolumens um 2,2 Prozent - geht nach Simulationsrechnungen von der Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent aus. Diese Senkung des Leistungsniveaus bei Nichterwerbstätigkeit müsse „zentrales und unverzichtbares Element einer Reform sein“, wenn man die Arbeitsmarktchancen insbesondere von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen spürbar verbessern wolle, stellt der Sachverständigenrat klar. „Über eine bloße Veränderung der Hinzuverdienstmöglichkeiten oder eine Verringerung der Abgabenbelastung im Niedriglohnbereich, so wünschenswert diese für sich genommen sein mögen, lassen sich zu vertretbaren Kosten in den Problemgruppen keine relevanten Effekte erzielen.“
Kein Königsweg
Wenn der Politik „die Kraft für eine derart weitreichende und gesellschaftlich kontroverse Maßnahme“ fehle, solle sie zumindest „den Mut haben, auf andere, wenig wirksame, aber teure Ausweitung bisheriger Instrumente zu verzichten“, empfiehlt der Rat.
„Einen Königsweg zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit stellt auch eine solche Reform des Arbeitslosengelds II nicht dar. Sie macht eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Wirtschafts- und Sozialpolitik ebenso wenig entbehrlich wie weitere Reformen der Verfassung des Arbeitsmarkts“, betont der Rat.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.947,17 | −0,61% |
| EUR/USD | 1,3195 | −0,67% |
| Rohöl Brent Crude | 117,61 $ | −0,91% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |