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Arbeitslosengeld Rüttgers und die Gerechtigkeit

07.11.2006 ·  Die CDU setzt wieder auf den Ausbau des Sozialstaats: Allen voran Jürgen Rüttgers will die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I verlängern. Das ist bedauerlich. Besonders die Chancen älterer Menschen am Arbeitsmarkt werden sich verschlechtern.

Von Heike Göbel
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Kennt Jürgen Rüttgers den Unterschied zwischen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und einer Sparkasse? Wer dem Ministerpräsidenten zuhört, dem kommen Zweifel. Rüttgers hält es für ein Gebot der Gerechtigkeit, daß die, die länger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, auch länger Leistungen erhalten. Das Argument ist so populistisch wie falsch, denn es verkennt die Konstruktion der staatlichen Arbeitslosenversicherung.

Sie funktioniert mehr oder weniger nach dem Muster einer Haftpflichtversicherung: Mit ihren monatlichen Beiträgen erwerben die Arbeitnehmer als Gegenleistung die Gewißheit, bei Arbeitslosigkeit finanziell nicht ins Bodenlose zu fallen. Ihre Beiträge werden nicht individuell angespart. Die Leistung, das Arbeitslosengeld I, orientiert sich daher zu Recht auch nicht an der Dauer der Einzahlung. Wer stets Arbeit hat, sieht seine Beiträge nicht wieder. Deswegen geht er nicht ganz leer aus: das Gefühl, im Falle eines Falles abgesichert zu sein, hat er ja dann ein Arbeitsleben lang genossen.

Andere Spielregeln

Weil die Arbeitslosenversicherung vom Staat organisiert ist, folgt sie anderen Spielregeln als privatwirtschaftlich kalkulierte Versicherungen. Das mag man bedauern, doch hält der Markt flächendeckenden Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit zu bezahlbaren Preisen nicht bereit - unter anderem, weil die Versicherungsnehmer das Schadensrisiko durch ihr Verhalten stark beeinflussen können. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bemißt die Beiträge daher nicht nach dem Risiko, arbeitslos zu werden, sondern als festen Prozentsatz vom Lohn. Die Bezieher höher Löhne zahlen somit höhere Beiträge, sie erhalten dafür auch höhere monatliche Leistungen. Der von Rüttgers angemahnten Gerechtigkeit wird dadurch hinreichend Genüge getan.

Auch eine staatliche Arbeitslosenversicherung könnte den Beitragszahlern freilich Einfluß auf die Gestaltung des „Versicherungsvertrages“ geben. Dieses Steuerungsinstrument wird in Deutschland nicht genutzt: Arbeitnehmer dürfen nicht entscheiden, ob sie lieber mehr oder weniger Schutz haben wollen und dann entsprechend unterschiedliche Beiträge zahlen.

Fragwürdige Arbeitsbeschaffungsprogramme

Auch die Leistungen sind politisch bestimmt. Ein Teil der Beiträge dient nicht dem vorübergehenden Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit, sondern fragwürdigen Arbeitsbeschaffungsprogrammen. Sie haben den Zweck, das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit zu kaschieren. Seit den achtziger Jahren hat die deutsche Politik zudem die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe der Beitragsgelder aus Nürnberg Ältere in den Vorruhestand zu locken. Unter der Regierung Kohl/Blüm wurde die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld von anfangs zwölf auf bis zu 32 Monate ausgeweitet.

Dieser Mißbrauch der Arbeitslosenkasse und der überzogene Schutzgedanke hat die Arbeitslosigkeit nicht gesenkt, sondern zu ihrer Verfestigung beigetragen. Zu hohe Leistungen schaden der Beschäftigung gleich doppelt: Sie bedingen hohe Beiträge, die als Lohnnebenkosten Arbeitsplätze verteuern. Zugleich verlocken hohe Leistungen die Empfänger dazu, sich nicht unverzüglich und mit allem Nachdruck um neue Arbeit zu bemühen.

Immer noch großzügig

Es gehört zu den wirtschaftspolitisch überzeugendsten Maßnahmen von Rot-Grün, die reguläre Bezugszeit für das Arbeitslosengeld wieder auf zwölf Monate verkürzt zu haben, für Ältere auf 18 Monate. Die Leistungen sind damit im internationalen Vergleich immer noch großzügig, Deutschland bewegt sich im Mittelfeld.

Diese Befristung war das richtige Signal: Arbeitslose haben nach wie vor die Gewißheit, in Ruhe eine neue Stelle suchen zu können, die ihren Fähigkeiten entspricht. Aber sie wissen auch, daß die Solidarität nun engere Grenzen hat. Zugleich erhielten Arbeitgeber die Botschaft, daß sie Ältere nicht länger auf Kosten der Sozialkassen vorzeitig verabschieden können. Mit dieser überfälligen Korrektur des Anreizmechanismus der Arbeitslosenversicherung hat die Regierung Schröder den Grundstein gelegt für die von 2007 an mögliche Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.

Die Uhr zurückdrehen

Statt sich dieses Erfolgs zu freuen, von dem die Union in der Koalition mit der SPD unverhofft profitiert, will die CDU, geführt von Rüttgers, die Uhr zurückdrehen und den Schutz der Älteren wieder ausbauen. Mit dieser Forderung war sie zwar schon in den Bundestagswahlkampf gezogen. Doch während sinnvolle Projekte - wie die ebenfalls versprochene Minderung des Kündigungsschutzes - fallengelassen wurden mit dem Hinweis, dies sei mit der SPD nicht durchsetzbar, hält die CDU an der verfehlten Idee fest, den Bezug des Arbeitslosengeldes auszuweiten. Das Vorhaben dürfte auf dem CDU-Bundesparteitag Ende November eine große Mehrheit finden.

Das ist bedauerlich. Die CDU treibt damit die Kosten der Arbeitslosenversicherung wieder in die Höhe - zu Lasten der Arbeitsplätze. Zugleich verhindert sie, daß sich die Chancen Älterer am Arbeitsmarkt bessern. Damit gefährdet sie auch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die politisch nicht zu halten sein wird, wenn sich die Beschäftigungssituation Älterer nicht in absehbarer Zeit entspannt. Warum aber sollten Personalchefs umdenken, wenn sie von der CDU nun wieder ermutigt werden, sich bevorzugt von älteren Mitarbeitern zu trennen? Für diese Gruppe bringt der CDU-Vorstoß nicht "neue Sicherheit", sondern alte Aussichtslosigkeit.

Rüttgers führt die CDU links an der SPD vorbei. Das Erschreckende: Die Partei hat offenbar keinen Wirtschaftspolitiker von Rang mehr, der sie davon abhält, schon wieder auf den Ausbau des Sozialstaates zu setzen und damit auf dem Arbeitsmarkt das wenige zu zerstören, was in den vergangenen Jahren mühsam genug erreicht worden ist.

Quelle: F.A.Z., 07.11.2006, Nr. 259 / Seite 11
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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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