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Arbeitslosengeld II Kontrollen gegen Sozialmißbrauch werden verstärkt

 ·  Die Bundesagentur für Arbeit will Bezieher des Arbeitslosengeldes II stärker kontrollieren. Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BA, Clever, hat einmal mehr zahlreiche Mißbrauchsfälle bestätigt.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Kontrollen von Beziehern des Arbeitslosengeldes II verstärken. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums kündigte am Montag in Berlin an, daß die seit Juli laufenden stichprobenartigen Telefonate zur Erreichbarkeit der Leistungsempfänger ausgeweitet werden sollen. Die Sprecherin verwies darauf, daß eine „große Anzahl“ von „Hartz IV“-Empfängern bei den bisherigen Telefonaten durch Call Center der Bundesagentur nicht erreichbar gewesen sei.

Zwar sei dies noch kein Hinweis auf Leistungsmißbrauch. Jedoch erinnerte die Sprecherin daran, daß die Leistungsempfänger auch eine Mitwirkungspflicht hätten. Dazu gehöre, für Rückfragen der BA zur Verfügung zu stehen. Zuvor hatte der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BA, Peter Clever, einmal mehr zahlreiche Mißbrauchsfälle unter Beziehern des Arbeitslosengeldes II bestätigt.

So habe die BA bei einer Telefonaktion unter 390.000 Empfängern der Fürsorgeleistung 170.000 nicht erreicht, sagte der Arbeitgebervertreter am Montag im Deutschlandfunk. „Da muß also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, daß alle diese 170.000 gerade im Vorstellungsgespräch waren.“ Der F.A.Z. hatte Clever in der vergangenen Woche gesagt, er rechne damit, daß „mindestens 10 Prozent“ der Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) keinen Anspruch hätten (siehe: Mißbrauchsquote: Tausende Arbeitslose unter Verdacht). Der amtierende Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) geht sogar von 20 Prozent aus.

Da geht es um Milliarden...

Clever fordert, die Hartz IV-Gesetze müßten korrigiert werden, weil Mißbrauch möglich sei. Wenn beim Betrug eine Grenze von zehn Prozent überschritten werde, „ist das ein sehr ernstes Alarmsignal. Da geht es um Milliarden, die brave Steuerzahler ausgeben müssen für Menschen, die Hilfsbedürftigkeit vorgaukeln, und das geht nicht“. Zugleich wandte sich Clever dagegen, die Bezieher von Arbeitslosengeld II unter Generalverdacht zu stellen. Jemandem, der seine Rechte legal wahrnehme, sei nichts anzulasten.

Union und SPD hatten am Wochenende ein hartes Vorgehen der geplanten großen Koalition gegen den Mißbrauch des Arbeitslosengeldes II angekündigt. Es gehe nicht darum, Leistungen zu kürzen, sagte der designierte Bundesarbeitsminister und SPD-Chef Franz Müntefering. Tricksereien dürften aber nicht akzeptiert werden. Die designierte Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte, sich mit grundsätzlichen Konstruktionsschwächen zu beschäftigen, die den Mißbrauch ermöglichten. Es würden heute zehn Milliarden Euro mehr für die gleichen Probleme wie vor einem Jahr ausgegeben, sagte die CDU-Vorsitzende.

Die Kosten für das Arbeitslosengeld II könnten in diesem Jahr fast doppelt so hoch ausfallen wie die ursprünglich geplanten 14,6 Milliarden Euro (siehe: Das Hartz-Fiasko).

Kritik an der Kampagne

Die Kampagne der Bundesregierung gegen den Hartz-IV-Mißbrauch stößt auf Kritik, nicht nur bei den Gewerkschaften. Neben der stellvertretenden DGB-Chefin Ursula Engelen-Kefer, dem Sozialverband VdK und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband meldete zuletzt auch der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar Bedenken gegen die Telefonaktion an. Schaar warf der BA vor, mit der Aktion gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. „Telefonanrufe ohne vorherige Information sind nicht in Ordnung“, erklärte Schaar und rief die Behörde auf, die Betroffenen vor der nächsten Anrufwelle per Rundbrief zu informieren und sie auf ihre Rechte hinzuweisen.“ Eine solche schriftliche Information sehe das Datenschutzgesetz als Grundsatz vor, betonte er. Es reiche nicht aus, wenn die Anrufer zu Beginn des Gesprächs auf die Freiwilligkeit der Angaben verwiesen. Fragwürdig ist nach Auffassung Schaars bereits die Verwendung von Telefonnummern zur Kontrolle, wie die Zeitung weiter berichtete. „Die freiwillige Angabe von Telefonnummern sollte der Verbesserung der Vermittlungschancen dienen“, betonte er.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters, AP, ddp und F.A.Z.
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