21.05.2006 · Der Bundesrechnungshof hat eklatante Mängel beim Arbeitslosengeld II festgestellt. Leistungen würden ohne Prüfung vergeben und Kontrollpflichten von der Arbeitsagentur nicht wahrgenommen.
Die Verwaltung und die Kontrolle der Milliardenhilfen für Langzeitarbeitslose (Arbeitslosengeld II) weisen schwere Mängel auf. Leistungen werden ohne ausreichende Prüfung und ohne hinreichende Begründung gewährt, gesetzlich verlangten Kontrollen wird nur unzureichend nachgekommen, und die Möglichkeiten für eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß werden nicht ausreichend genutzt, heißt es in einem dieser Zeitung vorliegenden Prüfbericht des Bundesrechnungshofes.
Die Kontrolleure fordern deshalb, der Bundesagentur für Arbeit mehr Mitwirkungsrechte einzuräumen, damit diese auf die Grundsicherungsstellen einwirken könnten. Das Arbeitsministerium wird aufgerufen, seine Fach- und Rechtsaufsicht zu verbessern.
Fehlende Voraussetzungen bei Ein-Euro-Jobs
Der Bericht basiert auf einer Untersuchung von 70 Arbeitsgemeinschaften, in denen die lokalen Arbeitsagenturen und die Sozialämter vertreten sind, sowie von 20 rein kommunalen Trägern. Dabei stellten die Prüfer viele Mängel fest. Auch nach siebeneinhalb Monaten seien mit einem Drittel der Hilfebedürftigen keinerlei „strategische“ Gespräche geführt worden.
Entgegen der Vorgaben des Gesetzgebers seien in der Hälfte der geprüften Fälle keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen worden, in denen die gemeinsamen Ziele der Vermittlungstätigkeit sowie Sanktionsmöglichkeiten festgehalten werden. Im Durchschnitt hätten die Bezieher von Arbeitslosengeld II drei Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch zur Abstimmung einer Vermittlungsstrategie gewartet und vier Monate auf eine Eingliederungsvereinbarung. „In vier von zehn Fällen, in denen die Grundsicherungsstellen mit den Hilfebedürftigen Integrationsempfehlungen vereinbart hatten, war nicht zu erkennen, daß sie diese auch nachhaltig verfolgten“, resümieren die Prüfer.
Wenig besser fällt das Ergebnis für die Ein-Euro-Jobs aus. In jedem vierten Fall hätten die nötigen gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen nicht vorgelegen, weil die Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse gewesen seien. Bei weiteren knapp 50 Prozent der Fälle hatten die Behörden „keine verläßlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte, so daß auch hier Zweifel an der Förderungsfähigkeit bestanden“.
Vermögensverhältnisse nicht geprüft
Oft ohne eine Kostenkalkulation vorzulegen, erhielten die Träger durchschnittlich 255 Euro. Damit seien diese Ein-Euro-Jobs „nicht zwingend kostengünstiger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden“.
Zudem prüften die Grundsicherungsstellen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nicht sorgfältig. In beinahe jedem zehnten Fall sei die Erwerbsfähigkeit nicht überzeugend festgestellt worden. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit seien oft erst nach sechs Monaten zum Anlaß von Nachforschungen genommen worden. In sieben von zehn Fällen seien überdies die Vermögensverhältnisse eines Antragstellers - genannt werden Liegenschaften, Geldanlagen und Kraftfahrzeuge - nicht oder nicht ausreichend geprüft worden. In sechs von zehn Fällen hätten es die Grundsicherungsstellen versäumt, Unterhaltsleistungen von Angehörigen derselben Haushaltsgemeinschaft nachzugehen.
Auch rügt der Rechnungshof die mangelnde Bereitschaft der Kommunen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie hätten 226 Millionen Euro, die die Bundesagentur im Jahr 2005 für Unterkunft und Heizung der Bezieher von Arbeitslosengeld II vorgestreckt hätten, noch nicht rückerstattet.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
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| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
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