11.12.2007 · Ältere Arbeitslose bekommen länger Arbeitslosengeld I. Dies hat nun das Bundeskabinett formell beschlossen. Allerdings kann die Verbesserung nicht wie geplant Anfang 2008 in Kraft treten. Die Union wollte kein Eilverfahren.
Die Bundesregierung hat die Ausweitung des Arbeitslosengeldes I auf bis zu 24 Monate für Ältere auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Dienstag nach Angaben aus Regierungskreisen eine entsprechende Vorlage von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD).
Anders als von Scholz geplant wird die Neuregelung aber nicht zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten. Die Union lehnt das dazu erforderliche Eilverfahren im Bundestag ab. Das Gesetz kann daher frühestens im Januar vom Bundestag gebilligt und im Februar vom Bundesrat verabschiedet werden.
Längere Bezugsdauer für Ältere
Mit der Neuregelung erhalten Arbeitslose ab 50 Jahren künftig 15 statt bisher zwölf Monate lang das aus der Arbeitslosenversicherung bezahlte Arbeitslosengeld I, bevor sie in das aus Steuern finanzierte Arbeitslosengeld II abrutschen. Über 55-Jährige erhalten bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate die Stütze.
Für über 50-jährige Arbeitslose wird zudem ein Eingliederungsgutschein eingeführt. Dieser verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit zu einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitslosen für mindestens ein Jahr einstellt.
Begrenzter Schutz vor Zwangsverrentung
Mit der gleichen Vorlage beschloss das Kabinett auch einen begrenzten Schutz für ältere Hartz-IV-Empfänger vor der Zwangsverrentung. Sie sollen nicht vor dem Alter von 63 Jahren gezwungen werden können, in eine mit Abschlägen versehene Rente zu gehen.
Der Arbeitsminister soll per Verordnung Härtefälle festlegen, in denen „ausnahmsweise“ auch nach dem 63. Lebensjahr die Rente nicht vorrangig in Anspruch genommen werden muss. Die vom Kabinett beschlossene so genannte Formulierungshilfe aus dem Ministerium soll noch diese Woche von Union und SPD als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden.
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