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Arbeitsgemeinschaften Neuordnung der Hartz-IV-Verwaltung wird teurer

18.02.2009 ·  Künftig werden Langzeitarbeitslose in 350 „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ betreut. Diese Behörden verteilen dann im Jahr rund 45 Milliarden Euro an fast sieben Millionen Menschen. Das wird zu erheblichen Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen.

Von Kerstin Schwenn und Sven Astheimer
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Die Neuorganisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu erheblichen Mehrausgaben für den Bundeshaushalt führen. „Mit der Einrichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) sind Mehrausgaben für Personal- und Verwaltungskosten zu erwarten“, heißt es in einem internen Begleitschreiben des Ministeriums zu dem entsprechenden Gesetzestext, das der F.A.Z. vorliegt.

Der Personalbedarf in den rund 350 neuen Behörden sei „nicht unerheblich“, heißt es weiter. „Hierfür sind Stellen im Haushalt des Bundes einzubringen.“ Über die neuen Zentren sollen vom 1. Januar 2011 an die Leistungen der ehemaligen Sozialhilfe – vor allem das Arbeitslosengeld II – ausgezahlt und die Arbeitsvermittlung gesteuert werden. Im laufenden Jahr werden über die Hartz-IV-Verwaltung rund 45 Milliarden Euro an fast sieben Millionen Menschen verteilt.

Vorschlag noch nicht endgültig abgestimmt

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), und Rheinland-Pfalz, Kurt Beck (SPD), hatten sich am Freitag in der Frage der Neuorganisation geeinigt. Die anderen Bundesländer weisen darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag noch nicht endgültig abgestimmt sei.

Eine Neuordnung der Hartz-IV-Verwaltung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften (Argen) Ende 2007 als mit dem Grundgesetz unvereinbar bezeichnet hatte. In diesen Arbeitsgemeinschaften kümmern sich bislang der Bund und die Kommunen gemeinsam um die Hartz-IV-Empfänger. Der Kompromiss sieht nun vor, diese Mischverwaltung durch eine Grundgesetzänderung zu legalisieren. Damit soll die zentrale Idee der Hartz-IV-Reform erhalten bleiben, dass die Langzeitarbeitslosen alle Leistungen aus einer Hand bekommen. Die Verfassungsänderung in Artikel 86a Grundgesetz soll sehr knapp ausfallen und im Kern nur die Aussage enthalten, dass Mischverwaltung im Bereich der Grundsicherung erlaubt ist. Das Nähere soll ein Bundesgesetz regeln, nämlich das Gesetz zur Einführung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG).

Struktur der Argen bleibt weitgehend bestehen

Danach sollen die neuen Zentren die alten Arbeitsgemeinschaften ersetzen. Die Struktur der Argen bleibt aber weitgehend bestehen: Die Arbeitsagenturen sind Träger der Arbeitslosengeld-Zahlungen, des Sozialgeldes und der Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Kommunen sind zuständig für Unterkunft und Heizung sowie für flankierende Sozialleistungen, etwa Sucht- oder Schuldnerberatung. Im Gesetz wird erstmals eine Quote festgelegt: Künftig soll sich ein Arbeitsvermittler um 75 Arbeitssuchende unter 25 Jahre kümmern. Außerdem sollen auf je einen Arbeitsvermittler 150 Arbeitslose über 25 Jahre kommen. Die ZAG sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Personalhoheit und eigenem Haushalt. Der Haushalt der Zentren wird zu mehr als 90 Prozent vom Bund finanziert. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundes.

Die annähernd 60.000 Beschäftigten die bislang in den Argen ihren Dienst verrichten und entweder von der Bundesagentur für Arbeit oder den jeweiligen Kommunen entsandt sind, sollen künftig „eigenes Personal“ der ZAG werden. Das Gesetz sieht vor, dass diese Mitarbeiter nun von ihren Dienstherren für fünf Jahre in die ZAG abgeordnet werden. Die Zeiten unterschiedlicher Gehälter, unterschiedlicher Personalführung und Karrierechancen sollen damit vorbei sein. Ein sofortiges Rückkehrrecht ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. „Die Beschäftigten können aus dringendem dienstlichem oder wichtigem persönlichem Grund zu ihren Anstellungsbehörden zurückkehren.“ Mit einer raschen Reintegration Tausender Mitarbeiter zum jetzigen Zeitpunkt wären sowohl die Bundesagentur als auch viele Kommunen überfordert.

Streit über neue Optionskommunen

Bisher ist neben der Hartz-IV-Verwaltung in Argen auch eine „getrennte Aufgabenwahrnehmung“ erlaubt. In diesen Fällen kommen Arbeitsagentur und Kommune ihren eigentlichen Aufgaben getrennt, aber unter einem gemeinsamen Dach nach. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein. Bestehen bleibt aber die Form der Hartz-IV-Verwaltung, die einige Kommunen vor vier Jahren in eigener Verantwortung übernommen haben, die sogenannten Optionskommunen. Der Forderung des Deutschen Landkreistages, im Grundgesetz das Modell der Optionskommunen – ohne Befristung und ohne Begrenzung auf die derzeitigen 69 Gemeinden – festzuschreiben, sind Bund und Länder in ihrer Einigung vom Wochenende nicht nachgekommen. Allerdings soll im ZAG-Gesetz die Befristung bis 2013 für die 69 Optionskommunen aufgehoben werden.

Der Streit, ob neue Optionskommunen ohne Verfassungsänderung eingerichtet werden können, wird allerdings weiter geführt werden. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hat schon Widerstand im Bundestag angekündigt. Seine Partei werde einer solchen Obergrenze nicht zustimmen, sagte er. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sprach von einem „unzureichenden Kompromiss“.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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