09.03.2007 · Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird auf Gebäudereiniger ausgeweitet. Künftig gilt ein Mindestlohn von 7,87 Euro in den alten und 6,36 Euro in den neuen Ländern. SPD und Grüne wollen nun das Gesetz auf alle Branchen ausweiten.
Von Nico Fickinger, BerlinDer Bundestag hat am Freitag mit einer breiten Mehrheit von 501 zu 50 Stimmen die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk beschlossen. Nur die FDP war dagegen; ihr Generalsekretär Dirk Niebel warnte, Mindestlöhne würden legale Arbeit in Deutschland vernichten. Künftig gilt in der Branche ein Mindestlohn von 7,87 Euro in den alten und 6,36 Euro in den neuen Bundesländern. Ihn erhalten alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, auch wenn sie bei einem nicht tarifgebundenen Unternehmen oder einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, betonte, das Thema sei mit diesem Parlamentsbeschluss „keineswegs erledigt“; vielmehr stehe die Einführung weiterer tariflicher Mindestlöhne „ganz oben auf der Agenda“. SPD und Grüne wollen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen ausdehnen; die Linkspartei verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von acht Euro je Stunde. Die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer und der Vize-Fraktionschef der Linkspartei, Werner Dreibus, rügten, dass die große Koalition nur rede, aber nicht handle. Mit der Ausweitung nur auf die Gebäudereiniger werde eine Chance vertan.
Aufnahme „kein Präjudiz“ für weitere Branchen
Die Union wies diesen Vorwurf zurück. Notwendig seien „maßgeschneiderte Lösungen“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann. Die Aufnahme der Gebäudereiniger in das Entsendegesetz sei „kein Präjudiz“ für weitere Branchen. Hierfür gebe es in der Koalitionsvereinbarung klare Voraussetzungen; diese würden etwa von der Zeitarbeit nicht erfüllt. „Wir sollten daher mit vorschnellen Ankündigungen über eine Ausweitung zurückhaltend sein.“ Lohnpolitik sei keine Sozialpolitik.
Bisher galt das Entsendegesetz nur für das Bauhauptgewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk sowie das Abbruch- und Abwrackgewerbe. Als Kompromiss haben sich die Spitzen von Union und SPD darauf verständigt, sittenwidrige Löhne gesetzlich zu präzisieren sowie ein Mindestlohnniveau oder einen bestimmten Lohnanteil vorzugeben, falls Arbeitnehmer ergänzend zum Arbeitslohn noch staatliche Zuschüsse oder Sozialtransfers erhalten.
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