15.10.2009 · Die schwarz-gelbe Koalition will das Schonvermögen für die Altersvorsorge von Hartz-IV-Empfänger von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen. Zudem sollen sie mehr hinzuverdienen dürfen. Sittenwidrige Löhne will Schwarz Gelb verbieten.
Die „große Koalitionsrunde“ der Führungen von CDU, CSU und FDP hat sich auf Verbesserungen der Lage von Hartz-IV-Empfängern verständigt. Die Betroffenen sollen künftig bessergestellt werden, wenn sie für das Alter finanziell vorgesorgt haben. Auch die Zuverdienstmöglichkeiten sollen verbessert werden.
Bevor jemand Arbeitslosengeld II bekommt, wird geprüft, ob er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft mit Hilfe von Ersparnissen oder durch den Verkauf von Vermögen bestreiten kann. Sein eigenes Vermögen muss der Hilfeempfänger aber nur bis zu bestimmten Freibeträgen verwerten, ein bestimmter Teil bleibt „verschont“. Dieses Schonvermögen soll auf 750 Euro je Lebensjahr verdreifacht werden.
„Beseitigen Ungerechtigkeiten von Hartz IV“
CDU-Generalsekretär Pofalla sagte, „dass die Menschen, die in der Krise arbeitslos geworden sind, die Chance haben, Erspartes zu erhalten“. FDP-Generalsekretär Niebel sagte, selbstgenutzte Immobilien sollten ohne jede Einschränkung vom Zugriff des Staates freigestellt werden.
Bisher müssen Erwerbslose unter Umständen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen oder teilweise vermieten, bevor sie staatliche Hilfe beanspruchen können. „Wir beseitigen heute zwei der größten Ungerechtigkeiten von Hartz IV“, sagte Niebel. Pofalla bezifferte das Volumen der Entlastungen auf 300 Millionen Euro. Auch sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verbessert werden. Bisher können diese die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen behalten. Von darüber liegenden Beträgen bis 800 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet, zwischen 800 und 1200 Euro nur zehn Prozent. Die neuen Zuverdienstgrenzen sind noch nicht festgelegt. Nach Auskunft des CSU-Vorsitzenden Seehofer soll das von der neuen Bundesregierung geklärt werden.
Schwarz-Gelb will sittenwidrige Löhne verbieten
Union und FDP wollen per Gesetz festlegen, dass ein Lohn sittenwidrig ist, wenn er die branchenübliche Bezahlung um ein Drittel unterschreitet. Pofalla sagte am Donnerstag, dies sei aber keine Weichenstellung für einen Mindestlohn. Mit der gesetzlichen Verankerung übernehmen die künftigen Koalitionspartner die Rechtsprechung. Die Grünen sprachen von reiner Augenwischerei, die Linkspartei sieht in dem Vorhaben eine Ermunterung zum Lohndumping. Damit werde „Hungerlöhnen das Gütesiegel der Legalität verpasst“.
Die gesetzliche Festschreibung der Definition sittenwidriger Löhne hatte die Union bereits in der großen Koalition versucht, war damit aber am Widerstand der SPD gescheitert. Pofalla ließ offen, wie der „durchschnittliche Branchenlohn“ ermittelt werden soll. In der Vergangenheit hatte die Union dazu als Messlatte den niedrigsten geltenden Flächentarif herangezogen.
„Zu 80 Prozent geeinigt“
Die Unterhändler der Koalition zu den Themen Arbeit und Soziales haben sich nach Pofallas Darstellung „zu 80 Prozent geeinigt“. Die Arbeitsgruppe hatte am Mittwochabend ihre Beratungen beendet und zahlreiche ungelöste Streitpunkte an die große Verhandlungsrunde der Koalitionsspitzen am Wochenende verwiesen. „Es gibt einige Punkte, die wir als streitig in die große Koalitionsrunde geben müssen“, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel nach dem Treffen.
Uneins sind sich CDU, CSU und FDP unter anderem beim Kündigungsschutz, bei der Reform der Jobcenter, bei der Flexibilisierung des Renteneintritts sowie bei den steuer- und sozialabgabenbegünstigten Mini-Jobs.
Offengelassen wird im Koalitionsvertrag nach Angaben von Teilnehmern voraussichtlich die Forderung des Arbeitnehmerflügels der Union, branchenspezifische Mindestlöhne auch in der Zeitarbeit zu ermöglichen. Damit sei eine Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz im Grundsatz möglich, sofern sich die Koalitionspartner im Laufe der Wahlperiode doch noch darauf verständigen sollten. Die FDP lehnt dies aber ab. Einig sind sich die Verhandlungspartner laut Pofalla darüber, den Schutz der Beschäftigten vor Bespitzelung zu verbessern. Im allgemeinen Datenschutzgesetz solle ein spezieller Arbeitnehmer-Datenschutz verankert werden.
„Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“
Obwohl in der Steuer- und Finanzpolitik die Auseinandersetzungen zwischen Union und FDP in der zuständigen Arbeitsgruppe fortgesetzt wurden, wurde von einer guten Gesprächsatmosphäre gesprochen. Möglicherweise könnten die Koalitionsverhandlungen schon in den kommenden Woche am 23. Oktober abgeschlossen sein. In der Sitzung wurde der weitere Zeitplan ergänzt: Es hieß, in der kommenden Woche solle es vom 21. bis zum 23. Oktober Verhandlungen in der großen Runde geben. Diese Termine seien bisher bloß als zusätzliche „Option“ vorgemerkt gewesen. In der Union hieß es, der FDP-Vorsitzende Westerwelle habe den Vorschlag gemacht. In der FDP hieß es, dieser sei von der Union gekommen. Meldungen, am 23. Oktober seien die Koalitionsverhandlungen einschließlich der Bildung des neuen Bundeskabinetts abgeschlossen, wurden in der FDP skeptisch bewertet. Es gelte der Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Weitere optionale Termine für Koalitionsverhandlungen sind bisher aber nicht vorgesehen.
Pofalla sagte, die Planungen der Gespräche gingen „in die nächste Woche“ hinein. Westerwelle zeigte sich optimistisch. „Wir kommen sehr gut voran. Sie sehen, wir halten genau das ein, was wir vor der Wahl versprochen haben.“ Seehofer äußerte, er kenne „politische Prozesse“ und sei deshalb „sehr zufrieden“. Aus den Arbeitsgruppen war zu hören, dass bei den bisherigen Sitzungen Gemeinsamkeiten und fortdauernd unterschiedliche Positionen ausreichend besprochen seien.
FDP will Stufentarif bei Einkommensteuer
Die fortbestehenden Konflikte, etwa bei Steuern, Gesundheit oder innerer Sicherheit, sollen am Wochenende, möglicherweise in kleinerem Kreis, geklärt werden. In der FDP hieß es vor einem Treffen der Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen, CDU und CSU hätten „nichts Substantielles geliefert“. Die FDP hatte einen Wunschkatalog abgeliefert. „Wir wollen den Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umbauen und parallel steuerliche Vergünstigungen zurückführen, wo es angebracht ist“, heißt es darin.
Im Wahlkampf hatte sie mit drei Steuerstufen mit 10, 25 und 35 Prozent geworben. „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine echte Reform der Einkommensteuer schaffen“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Wissing der F.A.Z. Der FDP-Steuerexperte Solms sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Gerade weil die öffentlichen Finanzen sind, wie sie sind, müssen wir endlich durch strukturelle Veränderungen zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, um mit Steuerentlastungen für neues Wachstum und gesündere Staatsfinanzen zu sorgen.“ Bisher zeichnen sich nur kleinere Korrekturen der „krisenverschärfenden Elemente“ in der Unternehmensbesteuerung und in der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld ab.
Die von der FDP verlangte Reform der Gewerbesteuer dürfte vertagt werden. Die FDP plant unterdessen einen Sonderparteitag, der je nach Verlauf der Verhandlungen um den 25. Oktober oder den 1. November stattfinden könnte. Die CDU hatte zu Beginn der Verhandlungen intern den 2. November als möglichen Termin für einen „kleinen Parteitag“ vorgemerkt. In der Arbeitsgruppe Innen und Justiz waren bis zum Mittwochnachmittag wichtige Streitpunkte weiterhin ungeklärt.
Der FDP-Innenpolitiker Stadler widersprach ausdrücklich der Feststellung des CDU-Politikers Bosbach, man habe sich auf eine Visa-Einlader-Datei geeinigt. Bestätigt wurde, dass die Verhandlungsparteien beim Thema Datenschutz gute Fortschritte erzielt hätten. Unstimmigkeiten betrafen auch das BKA-Gesetz und die Vorratsdatenspeicherung. Einigungsmöglichkeiten sahen die künftigen Koalitionspartner beim Bleiberecht für Ausländer, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Hier wurde, nach einem Vorschlag aus Niedersachsen, eine Verlängerung der Übergangsregelung für gut befunden. Diese begünstigt etwa 40 000 bis 50 000 Ausländer. (siehe Unmut in der FDP über die Koalitionsverhandlungen).
Was bedeutet die Einigung in der Praxis?
Schonvermögen: Die Grundsicherung für Erwerbslose (Hartz IV) wird bedarfsabhängig gezahlt. Bevor jemand Arbeitslosengeld II bekommt, wird geprüft, ob er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft etwa mit Hilfe von Ersparnissen oder durch den Verkauf von Vermögensgegenständen bestreiten kann. Sein eigenes Vermögen muss der Hilfeempfänger aber nur bis zu bestimmten Freibeträgen verwerten, ein bestimmter Teil bleibt „verschont“.
- Der Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen soll nun von 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro steigen. Erwerbslose wären seltener gezwungen, ihre Ersparnisse für das Alter anzugreifen. Für einen 50-Jährigen läge der Freibetrag dann bei 37.500 Euro.
- Ansprüche aus Riester- und Rürup-Renten werden nicht mit diesem Freibetrag verrechnet. Sie bleiben generell verschont.
- Für Bargeld und Vermögen, das nicht der Altersvorsorge dient, gilt ein Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr. Fraglich ist aber, ob von der Erhöhung viele profitieren. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres 11.000 Hartz-IV-Anträge wegen zu hohen Altersvorsorge- oder allgemeinen Vermögens abgelehnt. Das waren weniger als 0,2 Prozent aller 5,5 Millionen Anträge.
Selbst genutztes Wohneigentum: Selbst genutzte Immobilien sollen künftig bis zu einer unbegrenzten Größe nicht angerechnet werden. Bisher müssen Erwerbslose unter Umständen ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung verkaufen oder teilweise vermieten, bevor sie staatliche Hilfe beanspruchen können. Als angemessen gelten bisher folgende Größen: Für zwei Personen im eigenen Haus 90 Quadratmeter (qm), in der Eigentumswohnung 80 qm; für drei Personen 110 qm (Haus) und 100 qm (Wohnung), für vier Personen 130 und 120 qm.
Zuverdienstgrenzen: Wenn Hartz-IV-Bezieher sich etwas „hinzuverdienen“, sollen sie davon mehr behalten dürfen. Bisher gilt folgende Regelung: - Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen bleiben komplett ohne Abzüge in der Tasche des Hilfeempfängers. - Von darüber liegenden Beträgen in Höhe von 101 bis 799 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet. Zwischen 800 und 1200 Euro (1500 Euro mit Kind) bleiben zehn Prozent anrechnungsfrei. Von einem 400-Euro-Minijob bleibt einem Hartz-IV-Bezieher unter dem Strich ein Zusatzverdienst von 160 Euro: die ersten 100 Euro Freibetrag und 60 Euro als 20 Prozent von 300 Euro. Die übrigen 240 Euro werden vom Arbeitslosengeld II abgezogen.
Das ist kein Linksruck sondern Wählerblendung
Konstantin Schneider (bundesboy)
- 14.10.2009, 16:44 Uhr
"Mehrkosten 300 Millionen - Wir kommen Gut voran"
Paul Rabe (heidelpaul)
- 14.10.2009, 16:47 Uhr
Moderner Sklavenmarkt?
Robert Guder (Masquurin)
- 14.10.2009, 17:49 Uhr
Es ist schon verwunderlich, da streben die Koalitionspartner Verbesserungen für
Melita Zimmermann (melitaz)
- 14.10.2009, 18:37 Uhr
''Schonvermögen'' existiert nicht wirklich - Ersparnis = ca. 50 Euro jährlich!
Ute Verwaayen (Sozialmuffel)
- 14.10.2009, 18:39 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.326,59 | −2,77% |
| Dow Jones | 12.393,50 | −0,21% |
| EUR/USD | 1,2321 | −0,32% |
| Rohöl Brent Crude | 99,15 $ | −2,43% |
| Gold | 1.558,00 $ | 0,00% |
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