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Antidiskrimierungsgesetz Raucher dürfen diskriminiert werden

07.08.2006 ·  Raucher haben keinen Anspruch darauf, bei Bewerbungen wie Nichtraucher behandelt zu werden. Arbeitgebern in der EU ist es nach Angaben der EU-Kommission nicht verboten, Raucher als Bewerber abzulehnen.

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Raucher haben keinen Anspruch darauf, bei Bewerbungen wie Nichtraucher behandelt zu werden. Ein EU-Unternehmen dürfe in Stellenanzeigen einschränkend anfügen, daß die Bewerbung eines Rauchers nicht berücksichtigt werde, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Montag in Brüssel.

Es verstoße damit nicht gegen die Antidiskriminierungsregeln der Europäischen Union. Diese deckten nur vier Felder ab: das Alter, Behinderungen, Religion oder Glauben sowie die sexuelle Orientierung, sagte die Sprecherin. Zudem werde generell eine Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der Rasse verboten, mehr nicht. Tatsächlich gebe es vieles, das durch die Antidiskriminierungsregeln nicht abgedeckt sei. So könne ein Unternehmen sich weigern, Alkoholiker einzustellen. Die Kommission habe nicht vor, daran etwas zu ändern.

Mehr Pausen, öfter krank und nicht so intelligent

Die Sprecherin bestätigte damit die Antwort des zuständigen Sozialkommissars Vladimir Spidla auf eine Anfrage aus dem Europaparlament. Eine schottische Labour-Abgeordnete hatte darin auf eine Anzeige eines irischen Call-Center-Betreibers reagiert, der diese mit dem Zusatz „Raucher müssen sich gar nicht erst bewerben“ eingeschränkt hatte. Der Direktor des Unternehmens hatte die Nichteinstellung von Rauchern zuvor so gerechtfertig, daß er generell niemanden einstelle, dessen schlechte Angewohnheiten seine Arbeit beeinflußten.

Raucher machten mehr Pausen als Nichtraucher. Zudem seien sie öfter krank und nicht so intelligent. Ein Beleg dafür sei, daß sie die Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen mißachteten, die vor Gesundheitsschäden warnten.

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