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Andreas Pinkwart „Die Erbschaftsteuer ist für uns keine Bagatellsteuer“

18.06.2007 ·  Die FDP will, dass die Länder selbst entscheiden, was sie mit der Erbschaftsteuer anfangen wollen. Da interessiert, was ein so großes Land wie NRW mit dieser Freiheit machen würde. Die F.A.Z. sprach mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten.

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Die FDP hat nach einigem Ringen auf ihrem Parteitag beschlossen, die Länder entscheiden zu lassen, was sie mit der Erbschaftsteuer machen wollen. Da interessiert, was ein so großes Land wie Nordrhein-Westfalen (NRW) machen würde, wenn es diese Freiheit bekäme. Andreas Pinkwart ist nicht nur gerade im Amt bestätigter FDP-Parteivize, sondern auch stellvertretender Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

Herr Pinkwart, wollen auch Sie, dass die Länder darüber entscheiden, wie viel Steuern Erben zu zahlen haben?

Ich bin für einen echten Wettbewerbsföderalismus. Dazu gehört, dass die Länder darüber bestimmen, was mit der Erbschaftsteuer in ihren Grenzen geschehen soll. Sie sollten über die Steuersätze und über die Bemessungsgrundlage entscheiden, also das, was besteuert werden soll. Das Bewertungsrecht sollte man jedoch weiterhin bundeseinheitlich regeln. Sonst wird es zu unübersichtlich. Auch sollten die Länder klären, ob sie einheitlich den Erblasser oder den Erben besteuern wollen. Sonst drohen Doppelbesteuerungen.

Ihre Antwort überrascht. Haben Sie nicht intern gesagt, verschont mich mit der Erbschaftsteuer?

Da sind Sie ja gut informiert (lacht). Richtig ist: Wenn die Erbschaftsteuer auf die Länder übergeht, dann haben sie auch die Verantwortung. Das ist nicht immer einfach. Aber das gehört zum Wettbewerbsföderalismus.

Dann verraten Sie uns doch, was die FDP in Nordrhein-Westfalen mit der Erbschaftsteuer machen würde.

Wir wollen an der Erbschaftsteuer festhalten, aber private Vermögen nur gering belasten. Die Steuer muss einfach und niedrig sein, um Steuerflucht zu vermeiden. Schließlich gibt es immer mehr Länder in Europa, die sich von der Erbschaftsteuer verabschieden. Betriebe sollten ganz von der Erbschaftsteuer freigestellt werden, weil alles andere nur Arbeitsplätze kostet. Eine Unterscheidung in produktives und unproduktives, also von der Erbschaftsteuer befreites und nicht befreites Betriebsvermögen, wie es die große Koalition plant, ist weder notwendig noch sinnvoll. Meine Vorschläge bedeuten nicht, dass das Aufkommen sinken muss, da wir Kapital aus dem Ausland zurückholen wollen.

Was heißt „einfach und niedrig“ konkret?

Wir sind erst am Anfang der Überlegungen. Aber grundsätzlich bin ich dafür, dass die Freibeträge eher etwas geringer ausfallen sollten, um so auch die Steuersätze niedriger halten zu können. Ergänzend kann man die Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad staffeln. Dies sollte aber nicht ausufern.

Wettbewerbsföderalismus heißt aber auch: Wenn Nordrhein-Westfalen an der Erbschaftsteuer festhält, kann Thüringen sie abschaffen, um Vermögen ins Land zu locken?

Das ist richtig. Aber wir haben ja auch in Europa Wettbewerb. An so manches große Vermögen kommen sie deshalb nicht dran. Die sind faktisch von der Erbschaftsteuer freigestellt, während die kleinen und mittleren an den Standort gebunden sind und Erbschaftsteuer zahlen müssen. Das ist ungerecht. Deswegen bin ich für eine nur maßvolle Besteuerung. Doch anders als in Thüringen ist die Erbschaftsteuer in Nordrhein-Westfalen keine Bagatellsteuer. Dort beträgt das Aufkommen 7 Millionen Euro, bei uns sind es 850 Millionen Euro.

Muss das nicht Folgen für den Finanzausgleich haben, wenn die Länder sich für oder gegen die Erbschaftsteuer entscheiden können?

Das Land, das auf diese Einnahmequelle verzichtet, kann nicht erwarten, dass ihm das indirekt ausgeglichen wird.

Das Gespräch führte Manfred Schäfers.

Quelle: F.A.Z., 18.06.2007, Nr. 138 / Seite 11
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