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Amerikanisches Strafrecht Jeden Tag eine böse Tat

05.12.2009 ·  Das amerikanische Strafrecht ist in den letzten Jahren deutlich verschärft worden. So werden Manager wie Angestellte oft unbewusst zu Verbrechern. Wer in Deutschland krank feiert und in Wirklichkeit zum Sport geht, verliert vielleicht seinen Job. In Amerika kann er hinter Gittern landen.

Von Katja Gelinsky
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George Norris hielt sich für einen gesetzestreuen Bürger. Nie hätte der texanische Rentner gedacht, dass bewaffnete Ermittler eines Tages sein Heim durchsuchen würden. Und die Razzia war erst der Anfang seines Albtraums. Wenige Monate später fand sich George Norris im Gefängnis wieder.

Der Großvater aus dem Städtchen Spring hatte sich mit einem kleinen Orchideenhandel ein Zubrot verdienen wollen. Bei der Einfuhr einiger Blumen aus Peru hatte Norris – ohne es zu wissen – Dokumentationspflichten verletzt. Zur Strafe musste der Rentner für zwei Jahre ins Gefängnis. Der Strafprozess und die Haft haben ihn finanziell und gesundheitlich ruiniert. „Das Leben ist manchmal bitter“, bemerkte der Richter, als er 2004 das Strafmaß verhängte.

Wie bitter es sein kann, wenn der Staat das Verhalten von Bürgern kriminalisiert, die sich keiner Schuld bewusst sind, erfuhr auch Krister Evertson. Der junge Amerikaner versuchte sich als Erfinder auf dem Gebiet sauberer Energie. Evertson arbeitete an Brennstoffzellen, als er 2004 angeklagt wurde. Er hatte es versäumt, einen Sicherheitshinweis auf ein Paket mit Chemikalien zu kleben. Im ersten Prozess wurde der Erfinder noch freigesprochen. Doch die Bundesstaatsanwaltschaft ließ nicht locker und klagte ihn wegen illegaler Entsorgung gefährlichen Abfalls an. Dabei wollte Evertson die Chemikalien keineswegs loswerden, sondern lagern, bis er genug Geld für neue Experimente hatte. Aber das nützte ihm nichts. Eineinhalb Jahre musste Evertson hinter Gitter.

Die Washingtoner Verantwortlichen sind aufgerüttelt

Fälle wie die des Erfinders oder des Orchideenzüchters haben mittlerweile auch Verantwortliche in Washington aufgerüttelt. Im Sommer fand im Repräsentantenhaus eine Anhörung zur „übertriebenen Kriminalisierung von Verhalten“ statt. Es müsse endlich Schluss sein mit dem strafrechtlichen Aktionismus, forderten Professoren, Anwälte und frühere Staatsanwälte.

In seltener Einmütigkeit beklagen konservativ-libertäre und linksliberale Organisationen, das amerikanische Bundesstrafrecht sei aus den Fugen geraten. Zunehmend würden Verhaltensweisen kriminalisiert, denen man auch mit zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Mitteln begegnen könne.

„Die meisten Amerikaner sind Kriminelle und wissen es nicht“

„Die meisten Amerikaner sind Kriminelle und wissen es nicht“, behauptet der Strafverteidiger Harvey Silverglate in seinem kürzlich erschienenen Buch „Drei Verbrechen am Tag“. Der Durchschnitts-Berufstätige begehe täglich mehrere Straftaten, ohne es zu merken, lautet Silverglates provokante These. Harvard-Professor und Strafverteidiger Alan Dershowitz zieht gar Parallelen zur Sowjetunion. Etliche Gulag-Häftlinge seien damals nicht wegen politischer Taten verurteilt worden, sondern wegen Verstößen gegen die Myriaden von Gesetzen zur Regulierung des Wirtschaftslebens.

Dick Thornburgh, der Ronald Reagan und George Bush dem Älteren als Justizminister diente, sieht denn auch die amerikanische Wirtschaft als eines der Hauptopfer von „Überkriminalisierung“. Der strafrechtliche Aktionismus des Kongresses habe eine „nahezu paranoide Unternehmenskultur“ heraufbeschworen, die die Innovationsbereitschaft lähme und der Wettbewerbsfähigkeit schade, trug Thornburgh, der nun Berater einer Wirtschaftskanzlei ist, bei der Anhörung im Repräsentantenhaus vor.

Zahl der Straftatbestände hat rasant zugenommen

Die Zahl der vom Kongress geschaffenen Straftatbestände hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen – obwohl das Strafrecht in erster Linie Sache der amerikanischen Einzelstaaten ist. Von 2007 bis 2008 hat der Bundesgesetzgeber nach Studien von John S. Baker, einem Rechtsprofessor an der Louisiana State University, 452 neue Straftatbestände geschaffen. Insgesamt seien es mittlerweile mehr als 4450. Vor allem in Wahljahren, so Baker, entwickelten die Gesetzgeber auffälligen Eifer bei der Verabschiedung neuer Strafvorschriften.

Aber nicht nur die Menge, auch die Art der neuen Delikte bereitet Baker und anderen Kritikern Sorgen. Immer seltener komme es für die Strafbarkeit darauf an, dass der Täter den Willen habe, Unrecht zu begehen. Stattdessen begnüge sich der Gesetzgeber vielfach damit, allein aus der Übertretung eines Verbots die Strafbarkeit abzuleiten, ohne dass es auf eine strafwürdige Gesinnung ankommt. So geraten dann Bürger wie Orchideenzüchter Norris und Erfinder Evertson in die Fänge der Strafjustiz, die sich keiner kriminellen Aktivitäten bewusst sind.

Auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird sich demnächst mit dem Problem exzessiver Kriminalisierung beschäftigen. Gleich drei Fälle haben die Obersten Richter angenommen. Jedes Mal geht es um das sogenannte „Honest Services“-Gesetz. Danach macht sich strafbar, wer „das immaterielle Recht eines anderen auf ehrliche Leistungen“ verletzt. Das Gesetz hat kaum 30 Worte, aber gewaltige Wirkung. Damit werde die Bestrafung von Verhaltensweisen heraufbeschworen, die sich auf ein „atemberaubend weites Feld erstrecken“, empörte sich Supreme-Court-Richter Antonin Scalia bereits im vergangenen Jahr.

Selbst Krankfeiern kann eine Straftat sein

Damals hatte es der Gerichtshof noch abgelehnt, das „Honest Services“-Gesetz zu prüfen – gegen den wütenden Protest Scalias. Selbst ein Angestellter, der sich krank melde, weil er lieber zu einer Sportveranstaltung als ins Büro wolle, müsse befürchten, als Krimineller verfolgt zu werden, schrieb der konservative Richter in einem Sondervotum. Das Gesetz sei derart unbestimmt, dass „Chaos“ heraufbeschworen werde. Außerdem lade es zum Missbrauch durch Staatsanwälte ein, die mit schlagzeilenträchtiger Hatz auf Politiker und Unternehmer die Aufmerksamkeit der Medien auf sich ziehen wollten. „Unverantwortlich“, wetterte der Supreme-Court-Richter.

Selbst wenn der Oberste Gerichtshof das „Honest Services“- Gesetz kippen sollte, ist allerdings fraglich, ob der strafrechtliche Aktionismus Washingtons gebremst würde. Vorschläge für entsprechende Justizreformen liegen seit langem auf dem Tisch. Was fehlt, ist bislang der politische Wille, das Strafrecht auf seine ursprüngliche Funktion der Ultima Ratio zurückzustutzen.

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