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Altersvorsorge Kluft zwischen Pensionären und Rentnern wächst

 ·  Beamte erhalten durchschnittlich 20 Prozent mehr Rente als Angestellte. Der Rentenexperte Bert Rürup fordert nun Einschnitte in die Beamtenpensionen und die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Beamte auf 67 Jahre.

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Die Maßnahmen zur Dämpfung des Rentenanstiegs müssen schnell auf die Altersversorgung der Beamten übertragen werden. Das fordert der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup. „Einschnitte in die Beamtenpensionen sind überfällig“, sagte Rürup der F.A.Z. in Berlin.

„Die wirkungsgleiche Übertragung der Maßnahmen, die das Rentenniveau senken, sowie der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre auf die Pensionen ist ein Gebot der Gleichbehandlung.“ Zwar seien die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zwei unterschiedliche Systeme, die nicht ohne weiteres zu vergleichen seien. „Aber auch wenn sich der Staat zwei verschiedene Systeme leistet, ist die Gleichbehandlung bei Leistungskürzungen ein Gebot der gesellschaftlichen Fairness.“

Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz müsse dringend wieder auf die Tagesordnung des Parlaments kommen, forderte Rürup. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, der die Übertragung vorsieht, war im vorigen Sommer im Bundesrat gescheitert. Rürup dringt darauf, das Gesetz um die Wirkungen der „Rente mit 67“ zu ergänzen. Er wies ferner darauf hin, eine Übertragung der Rentenreformen könne eine Reform der Beamtenversorgung nicht ersetzen. Vor allem die Länder hätten langfristig hohe Versorgungslasten zu tragen.

Beamtengesetz erst nach der Föderalismusreform

Das Bundesinnenministerium schließt jedoch eine rasche Übertragung der Renteneinschnitte auf die Pensionäre aus. „Der Bund kann das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz erst wieder einbringen, wenn die Föderalismusreform unter Dach und Fach ist“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Denn damit solle die Kompetenz für die Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übergehen. Erst danach könne der Bund ein neues Gesetz für seine Beamten auf den Weg bringen.

Obwohl auch die Pensionäre schon Einbußen erleiden mußten, stiegen ihre Altersbezüge nach Angaben des Innenministeriums in den vergangenen Jahren stärker als die Renten. Die Kluft wird sich in den nächsten Jahren noch vergrößern, da die rentendämpfenden Maßnahmen wie Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor künftig erst richtig wirken. Sozialminister Franz Müntefering (SPD) hat die Rentner schon darauf vorbereitet, daß sie sich bis 2008 auf Nullrunden einzustellen hätten.

Nach den Erkenntnissen des Bundes der Steuerzahler erhalten Beamte im Ruhestand rund dreimal soviel Pension wie Rentner. Während die pensionierten Beamten 2003 in den alten Ländern im Schnitt 2620 Euro monatlich bezogen hätten, betrage die durchschnittliche Rente nur 766 Euro im Monat. Das hat das Karl-Bräuer-Institut des Steuerzahlerbundes errechnet. Noch aussagefähiger sei der Blick auf die Versorgungsniveaus, bei denen Pension und Rente in Relation zu Erwerbseinkommen gesetzt werden.

Beamte erhalten 20 Prozent mehr Rente

Danach erhielten Beamte nach 40 Dienstjahren 74,5 Prozent ihres letzten Gehalts. Dagegen bezögen Rentner nach 40 Versicherungsjahren nur 43 Prozent ihres Erwerbseinkommens. Etwas gemindert wird die Diskrepanz, wenn die tatsächlichen Nettozahlungen berechnet würden. Aber auch hier ergebe sich noch ein deutlicher Abstand von mehr als 20 Prozentpunkten.

Das Institut verweist darauf, daß die Pensionen in den vergangenen Jahren stärker gestiegen seien als die Renten: Von 1990 bis 2004 hätten die Pensionen um 31 Prozent zugelegt, die Renten nur um 29 Prozent. Es empfiehlt die Dämpfung des Anstiegs der Beamtenpensionen, da ansonsten vor allem den Ländern eine finanzielle Paralyse drohe.

So müsse die Frühpensionierung weiter eingedämmt werden. Derzeit gingen immer noch mehr als 50 Prozent der Beamten vorzeitig in Ruhestand. Zudem müsse die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Lebenserwartung der Beamten sei höher als die der Rentner.

Zahl der Empfänger wird sich verdoppeln

Nach Berechnungen des Instituts haben die Gebietskörperschaften 2003 rund 25 Milliarden Euro an ihre Pensionäre gezahlt. Rund zwei Drittel der Versorgungslasten schlügen bei den Ländern zu Buche, 5 Milliarden Euro entfielen auf den Bund und 3 Milliarden auf die Gemeinden. Im Durchschnitt hätten die alten Länder fast 11 Prozent ihres Steueraufkommens an die Pensionäre überweisen müssen.

Doch der finanzielle Spielraum der Länder werde sich noch weiter verschlechtern, da sich die Zahl der Empfänger bis 2035 auf 1,2 Millionen Menschen fast verdoppeln werde. Das sei auf die Ausweitung des Personalbestands Mitte bis Ende der siebziger Jahre zurückzuführen. Im Extremfall müßten die Gebietskörperschaften 2050 bis zu 137 Milliarden Euro für Pensionen aufbringen. Es sei daher geboten, den Personalbestand weiter abzubauen.

Quelle: enn./mmue., F.A.Z., 20.03.2006, Nr. 67 / Seite 11
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