09.01.2004 · Experten sehen in dem Vorgehen von Commerzbank und Gerling Einzelfälle. Auf lange Frist sei eine betriebliche Altersversorgung zu wichtig, als daß größere Unternehmen auf Dauer darauf verzichten können.
Die Betriebsrente ist zum Politikum geworden: Nachdem die Commerzbank ihre Betriebsrenten gekündigt hat und der Gerling-Konzern die Betriebsrenten gekürzt hat, werden Stimmen laut, die vor einem flächendeckenden Abbau der Betriebsrente in Deutschland warnen.
In der Politik mehren sich Rufe nach einem Eingriff des Gesetzgebers: So hat sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer für gesetzliche Regelungen ausgesprochen, sein nordrhein-westfälischer Kollege Peer Steinbrück schließt eine Initiative des Gesetzgebers nicht aus.
Opel will Betriebsrente wieder einführen
Unterdessen hat der Automobilhersteller Opel allerdings für positive Schlagzeilen gesorgt. Das Unternehmen verhandelt mit der Belegschaft darüber, ob die seit 1997 ausgesetzte betriebliche Altersversorgung wiederaufgenommen werden soll. "Seit längerem suchen Unternehmensleitung und Betriebsrat nach Lösungen, die betriebliche Altersversorgung anzupassen und auch neuen Mitarbeitern anzubieten", heißt es in Rüsselsheim.
Einen Verhandlungsabschluß gebe es aber noch nicht, er sei auch nicht unmittelbar in Sicht. Opel biete seinen Arbeitern und Angestellten, die bis 1997 in die AG eingetreten seien, eine vom Konzern bezahlte betriebliche Altersversorgung. Für jüngere Personalzugänge gelte diese Regelung nicht.
Betriebsrente als wichtiges Instrument
"Unsere Erfahrung und die Statistiken geben keine Anhaltspunkte dafür, daß ein großangelegter Abbau der Betriebsrente ansteht. Wir stellen im Gegenteil einen Trend zur Modernisierung und zum Ausbau der betrieblichen Altersversorgung fest", sagt Boy-Jürgen Andresen, Gesellschafter-Geschäftsführer der auf dieses Fachgebiet spezialisierten Unternehmensberatung Heissmann und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersversorgung (Aba).
In der Vergangenheit habe man oft beobachtet, daß Unternehmen, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihre Betriebsrente abgeschafft hätten, diese nach einer Konsolidierung des Unternehmens wiedereinführten - wenn auch auf niedrigerem Niveau. Opel sei kein Einzelfall. Auf lange Frist sei eine betriebliche Altersversorgung ein zu wichtiges Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung, so daß kein größeres Unternehmen auf Dauer darauf verzichten könne.
Viele Unternehmen ändern die Gestaltung
"Was wir beobachten, ist eher, daß Unternehmen die Gestaltung ihrer betrieblichen Altersversorgung verändern: Sie versuchen, das Risiko zu reduzieren, indem sie beispielsweise auf beitragsorientierte Zusagen umsteigen oder statt laufenden Renten einmalige Kapitalleistungen anbieten", sagt Andresen.
Von einem gesetzlichen Eingriff zur Sicherung der Betriebsrente hält Andresen wenig: "Das käme einer gesetzlich verordneten Erhöhung der Lohnnebenkosten gleich, die betriebliche Altersversorgung lebt ja gerade von der Freiwilligkeit." Statt dessen sollte der Gesetzgeber seiner Ansicht nach die Anreize für eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung verbessern, die sich zuletzt deutlich verschlechtert hätten.
Laufende Renten sind unantastbar
Bestehende Betriebsrenten genießen Vertrauensschutz: Je stärker ein Anspruch abgesichert ist, um so geringer sind die Möglichkeiten für den Arbeitgeber, einzugreifen. Bereits laufende Renten sowie Anwartschaften schon ausgeschiedener Arbeitnehmer sind unantastbar; im Insolvenzfall würde hier der Pensionssicherungsverein einspringen. In anderen Fällen müssen triftige wirtschaftliche Gründe vorliegen, damit der Arbeitgeber eingreifen kann, so bei bereits entstandenen Ansprüchen von Beschäftigten, bei den Ansprüchen rentennaher Jahrgänge und bei gehaltsabhängigen Versorgungsplänen, wenn der Arbeitgeber in die implizite Gehaltsdynamik solcher Versorgungsschemata eingreifen will.
Beim Eingriff in künftige Ansprüche müssen zwar auch plausible wirtschaftliche Gründe von Gewicht vorliegen, aber hier sind die Eingriffsmöglichkeiten für den Arbeitgeber noch am höchsten. Die Streichung von Betriebsrentenansprüchen für neu einzustellende Beschäftigte kann der Arbeitgeber allerdings jederzeit ohne Begründung verfügen.
Experten raten von gerichtlichem Vorgehen ab
Von einem gerichtlichen Vorgehen gegen mögliche Kürzungen oder Streichungen rät Andresen ab: Zuerst solle man das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abwarten. Später habe man meist immer noch die Möglichkeit zu klagen. "Wenn das Unternehmen die Leistungen aus der Betriebsrente kürzt, dann sollten die Mitarbeiter die Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung nutzen, falls sie dies noch nicht getan haben", rät er. Damit könnten sie die Absenkung des Versorgungsniveaus verhindern - freilich nur durch den Einsatz eigener Mittel.
| Name | Kurs | Prozent |
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