26.02.2007 · Das Renteneintrittsalter soll nicht über 67 Jahre steigen. Es gebe dazu keine konkreten Gesetzesvorhaben, sagte Regierungssprecher Wilhelm. Er reagierte damit auf Äußerungen von Michael Glos, der eine weitere Heraufsetzung ins Gespräch gebracht hatte.
Die Bundesregierung will das Renteneintrittsalter nicht über die geplanten 67 Jahre hinaus anheben. Es gebe keine konkreten Gesetzesvorhaben, „die über die jetzt ins Auge gefasste Anhebung des Renteneintrittsalters von 67 Jahren hinausgehen“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag in Berlin.
Er reagierte damit auf Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers Michael Glos (CSU), der am Wochenende eine weitere Heraufsetzung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus ins Gespräch gebracht hatte. Die Regierung gehe bisher davon aus, dass mit der Rentenreform die Ziele zur Sicherung des Beitragssatzniveaus eingehalten werden können, sagte Wilhelm. Nach den Planungen der Bundesregierung soll das Gesetz, mit dem das Renteneintrittsalter schrittweise von 2012 bis 2029 auf 67 Jahre angehoben wird, am 1. Mai in Kraft treten.
Meinungen prallten aufeinander
Bei der Anhörung im Bundestag zur Rente mit 67 prallten die Meinungen der Befürworter und Gegner der Erhöhung des Renteneintrittsalters aufeinander. Die Rentenreform sei eine Lebenslüge der großen Koalition, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer. Dagegen bezeichnete der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, den Gesetzentwurf als eine richtige Antwort auf die demographische Herausforderung. Wenn man nicht die Altersgrenze anheben wolle, müsse man die Beitragssätze erhöhen oder das Rentenniveau senken, erklärte Rürup. Dem Präsidenten des Münchener Wirtschaftsforschungsinstituts Ifo, Hans-Werner Sinn, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Das sei eine notwendige, aber keine hinreichende Maßnahme. Alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) müssten eine Riester-Rente abschließen, um den Anteil der kapitalgedeckten Rente zu erhöhen.
Auf scharfe Kritik vieler Sachverständigen stieß in der Anhörung die Ausnahmeregelung für langjährige Versicherte. Danach sollen Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, auch künftig ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen können. Davon sollen vor allem Arbeiter und Handwerker profitieren, die körperlich schwer arbeiten müssen. „Diese Privilegierung öffnet der Willkür Tür und Tor“, lehnte Rürup die Regelung ab. Damit werde das Teiläquivalenzprinzip der GRV durchbrochen, denn annähernd gleiche Beitragszahlungen führten künftig zu unterschiedlichen Rentenansprüchen, weil die Zahl der Beitragsjahre voneinander abweiche.
„Höchst fragwürdig“
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnte die Regelung als Zielverfehlung ab, da davon nicht die besonders belasteten Berufsgruppen profitierten. Es sei ein „Irrglaube, dass etwa der Dachdecker mit 65 Jahren in Rente geht. Im Durchschnitt scheiden in Deutschland die Dachdecker mit 58 Jahren aus dem Erwerbsleben aus“, sagte Marlene Schubert vom ZDH. Im Bau führten die auftrags- und witterungsbedingten Phasen der Arbeitslosigkeit dazu, dass die Beschäftigten trotz ihres frühen Eintritts in das Berufsleben nicht auf die notwendigen 45 Versicherungsjahre kämen.
Die geplante Regelung stelle somit keine realistische Option für Beschäftigte in körperlich belastenden Tätigkeitsfeldern dar. Von der Ausnahmeregelung profitierten dagegen die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin, Helge Sodan. Die Sachverständigen nannten die damit verbundenen Verteilungswirkungen „höchst fragwürdig“.
Proteste des DGB
Begleitet wurde die Anhörung von Protesten des DGB in Berlin. Gewerkschaftsmitglieder trugen Schilder mit der Aufschrift „Rente ab 67 = SPD-Wahlbetrug“ und entrollten ein rund 600 Meter langes Plakat mit 50.000 Unterschriften gegen die geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters. Unterdessen hat sich die FDP gegen ein starres gesetzliches Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgesprochen. Jeder Versicherte müsse vom sechzigsten Lebensjahr an in Voll- oder Teilzeitrente gehen können.
Die bisherigen Zuverdienstgrenzen sollten komplett abgeschafft werden, heißt es in dem FDP-Rentenkonzept. Der rentenpolitische Sprecher der FDP, Heinrich Kolb, bezeichnete das Konzept als einen notwendigen Paradigmenwechsel.
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