13.04.2004 · Die pensionierten Beamten kommen bei den Rentenkürzungen nicht ungeschoren davon. Das Kabinett hat beschlossen, die Erhöhung der Pflegebeiträge zum 1. April 2004 auf die Pensionäre zu übertragen.
Die pensionierten Beamten kommen bei den Rentenkürzungen nicht ungeschoren davon. In seiner jüngsten Sitzung hat das Kabinett beschlossen, die Erhöhung der Pflegebeiträge zum 1. Dies bestätigte das Bundesinnenministerium in Berlin, das nun für die technische Umsetzung des Beschlusses vom 31. März sorgen muß.
Die 19,5 Millionen Ruheständler der gesetzlichen Rentenversicherung müssen seit diesem Monat den vollen Pflegebeitragssatz von 1,7 Prozent zahlen. Bisher übernahmen die Rentenversicherer die Hälfte. Somit sinkt die gesetzliche Rente um 0,85 Prozent. Bei vielen Rentnern schlagen außerdem Beitragserhöhungen der Krankenkassen zu Jahresbeginn zu Buche. Betriebsrentner müssen schon seit Januar den doppelten Kassenbeitrag zahlen. Ein finanzieller Ausgleich für die Einbußen ist nicht in Sicht, denn dieses Jahr fällt die Rentenanpassung aus. Die Regierung hat eine Nullrunde verordnet, um die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer stabil halten zu können. Vom nächsten Jahr an soll zudem der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten zusätzlich dämpfen.
Unmut bei gesetzlichen Rentnern
Die pensionierten Beamten treffen diese Kürzungen nicht unmittelbar. Dies ruft bei vielen gesetzlichen Rentnern Unmut hervor. Die Beamten werden jedoch von den verschiedenen Maßnahmen der Regierung, die die langfristige Finanzierbarkeit der Altersbezüge sichern sollen, nicht verschont. Innenminister Otto Schily (SPD) rechnet beim Streit um gerechte Belastungen von Rentnern und Pensionären vor, die Bezüge von gut 1,3 Millionen Versorgungsempfängern des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Bahn, Post und Telekom würden in den nächsten zwei Jahren nicht mehr zunehmen. Die Erhöhung der Pensionen um 1,86 Prozent (2003) und um 0,92 Prozent (2004) werde durch den Wegfall des Urlaubsgelds und die Kürzung des Weihnachtsgelds auf die Hälfte von 2004 an vollständig aufgezehrt.
Höchstsatz beim Ruhegehalt sinkt
Insofern müsse die Nullrunde nicht auf die Pensionäre übertragen werden; die Kürzungen bei den Beamten seien wirkungsgleich. Wie die gesetzlichen Renten sind auch die Pensionen an die Einkommen der aktiv Beschäftigten gekoppelt. Die Anpassung der gesetzlichen Renten wird aber seit 2003 durch den "Riester-Abschlag" von 0,5 Prozentpunkten im Jahr reduziert, der die Aufwendungen der Arbeitnehmer für eine zusätzliche Altersversorgung ausgleichen soll. Auch die Erhöhung der Beamtenbesoldung wirkt nicht mehr "eins zu eins" für Ruheständler. Ursache dafür ist die den Anstieg begrenzende Versorgungsrücklage der Pensionäre, die später dazu dienen soll, Finanzlöcher zu stopfen. Nach einem Abschlag von 0,6 Prozentpunkten bis 2002 wird der Anstieg der Pensionen durch sie von 2003 bis 2010 jährlich um 0,5 Prozentpunkte gekürzt. Der Höchstsatz beim Ruhegehalt sinkt so von 75 auf 71,75 Prozent der Dienstbezüge.
Das gesetzliche Rentenniveau soll überdies künftig durch den Nachhaltigkeitsfaktor sinken. Nach dem Informationsbrief zum Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz, den das Sozialministerium diese Woche an das Innenministerium geschickt hat, muß Schily prüfen, ob und in welcher Form dieser Faktor auf die Pensionen übertragen werden kann. Schily wird voraussichtlich damit warten, bis das Gesetz verabschiedet ist. Der Bundesrat hat es gerade in den Vermittlungsausschuß überwiesen. Das Sozialministerium hofft auf eine Verabschiedung vor dem Sommer. Ob die Anrechnung der Ausbildungszeiten, die Sozialministerin Ulla Schmidt für die gesetzlichen Rentner in demselben Gesetz schrittweise bis 2009 abschaffen will, auch bei den Beamten gekappt werden soll, ist ebenfalls noch ungewiß. Eine Streichung würde die Bezüge um 5,4 Prozent vermindern. Bei Beamten des höheren Dienstes macht dies mindestens 150 Euro aus. Schily will hier Härten vermeiden. Bei den gesetzlichen Rentnern ist von einem Minus von 55 Euro die Rede.
Renten- und Pensionsniveau kaum vergleichbar
An dem Beispiel zeigt sich ein Grundproblem der Vergleichbarkeit von Durchschnittsrenten und -pensionen. Beamtenbund-Sprecher Frank Zitka verweist darauf, daß Beamte im Durchschnitt höher qualifiziert seien als Arbeiter und Angestellte. Dies wirke sich beim Einkommen und später bei den Renten aus. Die Alterseinkünfte ließen sich auch deshalb schwer vergleichen, weil Pensionen voll versteuert würden, die gesetzlichen Renten aber (bis zur geplanten Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung) nur zu einem geringen Anteil. Insofern führe es in die Irre, das derzeitige Rentenniveau von etwa 69 Prozent der Durchschnittslöhne dem bisherigen Beamten-Spitzenruhegeldsatz von 75 Prozent gegenüberzustellen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.365,51 | −2,05% |
| Dow Jones | 12.421,80 | −1,26% |
| EUR/USD | 1,2402 | −0,69% |
| Rohöl Brent Crude | 103,58 $ | −3,06% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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