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Altersarmut Regierung plant Rentenaufschläge

29.08.2011 ·  Sozialministerin von der Leyen startet einen Dialog über Altersarmut. Damit kommt die Ministerin einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2009 nach. Darin war sogar eine „Regierungskommission Altersarmut“ vorgesehen.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Altersarmut jetzt verstärken. Mit der Rentenversicherung, Gewerkschaften, Arbeitgebern und weiteren Fachleuten will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) von der ersten Septemberwoche an über Vorschläge ihres Hauses diskutieren. Seit Wochen laufen die Vorbereitungen für diesen „Rentendialog“. Von der Leyens Mitstreiter haben sich mit ersten Vorschlägen in Stellung gebracht. Dabei geht es im Wesentlichen um die rentenrechtliche Höherbewertung von Zeiten der Erwerbstätigkeit, eine Neuordnung der Erwerbsminderungsrenten sowie eine Lockerung der bestehenden Zuverdienstgrenzen für Vorruheständler. Mit dem „Rentendialog“ kommt die Ministerin einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2009 nach; darin war sogar eine „Regierungskommission Altersarmut“ vorgesehen.

Armut unter Rentnern ist nach Einschätzung der Bundesregierung heute noch kein besonderes Problem, könnte sich aber dazu entwickeln. Hintergrund ist die große Zahl Geringverdiener, die auch angesichts des sinkenden Rentenniveaus nur niedrige Renten erhalten werden. Hinzu kommt die wachsende Zahl unsteter Erwerbsbiographien, die von Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit mit unzureichender Altersvorsorge unterbrochen sind. Ziel ist es, Menschen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, besser zu stellen als jene, die ohne solche Vorleistung staatliche Grundsicherung auf Hartz-IV-Niveau beziehen können. Derzeit erhalten rund 400.000 Personen über 65 Jahre (2,4 Prozent der Altersgruppe) Grundsicherung.

„Rente nach Mindesteinkommen“ wieder einführen

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), forderte am Wochenende: „Als erstes muss der unsinnige Automatismus zur Beitragssatzsenkung ausgesetzt werden.“ Nach geltendem Recht muss der Beitragssatz sinken, sobald die Rücklagen der Rentenversicherung höher sind als eineinhalb Monatsausgaben. Mit dem Geld sollten stattdessen Leistungsverbesserungen in der Rente finanziert werden, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“. Die Arbeitgeber setzen dagegen auf den niedrigeren Beitragssatz. Der DGB will zudem einen gesetzlichen Mindestlohn und den Verzicht auf die „Rente mit 67“ als Schutz gegen Altersarmut.

Auch die CDU-Arbeitnehmergruppe hat die Stimme erhoben; der CDA-Vorsitzende Karl-Josef Laumann verlangt, die 1992 abgeschaffte „Rente nach Mindesteinkommen“ wiedereinzuführen. Danach werden geringe Renten jener aufgebessert, die 35 Jahre „rentenrechtliche Zeiten“ aufweisen. In der Vorabstimmung mit dem Kanzleramt begründete die CDA den Vorstoß auch mit „Sparen“: Die Höherbewertung dürfe ruhig etwas kosten. Denn alles, was dort hineinfließe, werde später bei der Grundsicherung im Alter gespart, die seit dem Hartz-IV-Kompromiss im Frühjahr künftig der Bund allein bezahlen muss. Im Ministerium werden dieser Forderung indes wenig Chancen beigemessen. „Zu teuer“, heißt es, da der finanzielle Rahmen auf höchstens 2 Milliarden Euro beschränkt sei. Die Nachwirkungen der früheren „Rente nach Mindesteinkommen“ kosten die Rentenkassen noch heute jährlich 3 Milliarden Euro, und die Belastung sinkt über die Jahre nur langsam.

„Bedürftigkeits-Komponente“

In den Gesamtrahmen fallen zudem noch die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente, die auch einige hundert Millionen Euro kosten dürften. Finanziell weniger ins Gewicht fallen dürfte hingegen die Lockerung der Zuverdienstgrenzen. Hier will von der Leyen der FDP entgegenkommen, die sogar verlangt, die Grenzen aufzuheben (und eine flexible Altersgrenze ab 60 Jahre einzuführen).

Das Ministerium hat jetzt verschiedene Varianten erarbeitet. Eine zielgenaue Höherbewertung von Erwerbszeiten bereitet Schwierigkeiten. Diese an eine „Vollzeittätigkeit“ anzuknüpfen, hat sich als unpraktikabel erwiesen. Die Rentenversicherung unterscheidet nicht danach, ob die Beiträge aus Teil- oder Vollzeitarbeit geleistet werden. Die tatsächlich geleisteten individualisierten Arbeitsstunden indes werden aus Datenschutzgründen nach einem Jahr gelöscht. In den Vorschlägen des Arbeitsministeriums ist eine „Bedürftigkeits-Komponente“ dabei – aus Gerechtigkeitsgründen, wie es heißt. Auch Personen mit Riester-Rente sollen nicht dadurch bestraft werden, dass auch jene, die nicht privat vorgesorgt haben, am Ende genauso viel Geld bekommen.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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