27.10.2006 · Niedergelassene Ärzte bekommen künftig mehr Freiheiten zur Berufsausübung. Das soll auch die Versorgung auf dem Land verbessern. Streit gibt es dagegen bei der Regelung zur Entschuldung der Krankenkassen.
Von Andreas Mihm, BerlinNiedergelassene Ärzte bekommen künftig mehr Freiheiten zur Berufsausübung. Das folgt aus dem am Freitag vom Bundestag mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetz zur Änderungen des Vertragsarztrechts. Es soll auch die Versorgung auf dem Land verbessern. Zudem beschloß das Parlament eine Verlängerung der 2007 endenden Frist, bis zu der die gesetzlichen Kassen entschuldet sein müssen, um ein Jahr. Der Bundesrat muß dem nicht zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Die Änderungen betreffen das Berufs-, das Niederlassungs- und Zulassungsrecht wie auch die Honorarregelungen der Kassenärzte. Einzelheiten müssen von Ärzten und Kassen noch ausgehandelt werden. Sie bezweifeln, daß dies bis Dezember gelingen wird. Deshalb hatten sie um eine Verschiebung des Inkrafttretens bis Mitte 2007 gebeten. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, sagte, das Gesetz allein reiche nicht, den Ärztemangel zu beheben.
Einfachere Vereinbarkeit von Arztberuf und Familie
Im einzelnen sieht es vor, daß sich Ärzte leichter als bisher zusammenschließen und auch jenseits der Grenzen ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung - meist im benachbarten Bundesland - arbeiten dürfen. Für Ärzte, die in unterversorgen Regionen eine Praxis eröffnen oder übernehmen, soll es Honorarzuschläge geben, die aber noch ausgehandelt werden müssen. Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dürfen zudem Kollegen unbegrenzt anstellen. Auch soll die Gründung von Versorgungszentren mit mehreren Ärzten unter dem Dach eines gemeinsamen Trägers einfacher werden.
Niedergelassene Ärzte dürfen künftig auch eine Teilzulassung beantragen und damit eine Halbtagspraxis betreiben, was es jungen Medizinern nach Worten der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) leichter machen soll, Arztberuf und Familie zu vereinen. Jeder Arzt könne frei wählen, ob er mit Teilzulassung in der Klinik als auch ambulant arbeiten wolle. Aufgehoben wird die Altersbegrenzung für die Niederlassung von 55 Jahren.
Tausende alte Ärzte werden bald ihre Praxis schließen
Die Vorgabe, daß mit dem achtundsechzigsten Lebensjahr die Kassenzulassung erlischt, wird für die Regionen gestrichen, die als unterversorgt gelten. Das ist eine Reaktion darauf, daß in den kommenden Jahren Tausende Ärzte aus Altersgründen ihre Praxen schließen werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird zudem der bisherige Honorarabschlag der gesetzlichen Krankenversicherung für freiberufliche Hebammen in Ostdeutschland abgeschafft. Während die gesetzlichen Kassen den ostdeutschen Ärzten diesen Honorarabschlag weiter in Rechnung stellen dürfen, muß die private Krankenversicherungen deren Leistungen dagegen künftig ohne Abschlag entlohnen.
Kassen-Verbindlichkeiten bei 3,5 bis 4 Milliarden Euro
Die Kritik der Opposition entzündete sich vor allem an den Entschuldungsregeln der Kassen, deren Verbindlichkeiten auf 3,5 bis 4 Milliarden Euro geschätzt werden. Die Kassenverbände sollen Anfang kommenden Jahres Pläne vorlegen, nach denen die Schulden bis Ende 2008 getilgt sind. Gegebenenfalls müssen deshalb andere Kassen der gleichen Art für diese Verbindlichkeiten mit geradestehen.
Der FDP-Politiker Heinz Lanfermann wies darauf hin, daß damit die bestraft würden, die in den vergangen Jahren ihre Finanzen in Ordnung gebracht hätten. Dagegen würden jene bevorzugt, die mit Wissen der Landes- oder Bundesaufsicht - und damit der Regierung - rechtswidrig Schulden angehäuft hätten, für die nun andere Beitragszahler einstehen müßten. Vor allem die mit 2,7 Milliarden Euro verschuldeten Ortskrankenkassen hatten gewarnt, die Tilgungsvorgaben führten zu spürbaren Beitragsanhebungen.
| Name | Kurs | Prozent |
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