31.10.2007 · In acht baden-württembergischen Städten werden ab März 2008 Fahrverbote für Autos mit veralteter Abgastechnik eingeführt. In den geplanten Umweltzonen dürfen danach grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette fahren.
In acht baden-württembergischen Städten werden ab 1. März 2008 Feinstaub-Fahrverbote eingeführt. Dies teilte Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Mittwoch in Stuttgart mit. Die hohen Feinstaubwerte in besonders verkehrsbelasteten Gebieten seien Anlass zur Sorge. „Der Gesundheitsschutz der Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, arbeiten oder zur Schule gehen, hat einen hohen Stellenwert“, sagte die Ministerin. Der Start der Fahrverbote war wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben verschoben worden.
In den in Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Tübingen und Reutlingen geplanten Umweltzonen dürfen danach grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette fahren, teilte Gönner mit.
Details in der nächsten Woche
Nach der EU-Luftreinhalterichtlinie muss ein Aktionsplan zur Feinstaubbekämpfung erarbeitet werden, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten wird. An der Messstelle am Stuttgarter Neckartor wurde der Wert in diesem Jahr bis Ende Oktober bereits an 77 Tagen übertroffen; im gesamten vergangenen Jahr sogar an 178 Tagen. Gönner sagte, der Handlungsdruck sei weiterhin groß. Die CDU-Politikerin erwartet letzte Vorgaben des Bundes noch im November.
Mit einer Veröffentlichung der Kennzeichnungsverordnung, die im Detail regele, welches Fahrzeug eine Umweltplakette erhalte, sei in den nächsten Wochen zu rechnen. Unter die Fahrverbote fallen alle Dieselfahrzeuge, die die Euro-Abgasnorm 2 nicht erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator, berichtete Gönner. Dies betreffe rund 340.000 Autos und damit etwa fünf Prozent des Fahrzeugbestandes.
Generelle Ausnahmen von den Fahrverboten sind nach den Vorgaben zufolge unter anderem für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie anerkannte Oldtimer mit entsprechenden „H-“ oder '07-Kennzeichen“ vorgesehen. Bei den Ausnahmemöglichkeiten des Landes gelte der Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“, betonte Gönner.
Schildbürgerstreich
Udo Heinecke (Udo.Heinecke)
- 31.10.2007, 15:28 Uhr
Was, Frau Gönner, planen Sie,wenn's nicht reicht?
Engelbert Kühlwetter (wallibelli)
- 31.10.2007, 20:04 Uhr
Vor 200 Jahren
Günther Jacobs (gjacobs1)
- 31.10.2007, 20:22 Uhr
Ausnahmen
Günther Jacobs (gjacobs1)
- 31.10.2007, 22:14 Uhr
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