27.11.2008 · Zunächst wollte die EU-Kommission die Konjunktur mit 130 Milliarden Euro befeuern lassen. Jetzt soll das Paket noch größer werden. Das meiste müssen die Mitgliedstaaten aufbringen. Wir erklären die Einzelheiten des Vorschlags der Kommission Punkt für Punkt.
Von Werner Mussler, BrüsselDas von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Konjunkturpaket hat einen größeren Umfang als ursprünglich geplant. Der „Plan für die wirtschaftliche Erholung Europas“, den die Kommissare am Mittwoch in Brüssel beschlossen haben, wurde auf Initiative von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso in seinem Volumen auf 200 Milliarden Euro aufgestockt - verteilt über die Jahre 2009 und 2010. Das entspricht etwa 1,5 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU. In ersten Berichten der Bundesregierung war von 130 Milliarden Euro, etwa einem Prozent des jährlichen BIP, die Rede gewesen (siehe dazu auch: EU-Konjunkturpaket: Deutschland trägt 25 von 130 Milliarden).
Den Hauptanteil des Programms, 170 Milliarden Euro oder 1,2 Prozent des BIP, sollen die Mitgliedstaaten bestreiten. Barroso sagte, die „besondere wirtschaftliche Lage“ erfordere „besondere Maßnahmen“. Deshalb werde die Kommission nicht nur dulden, dass die Mitgliedstaaten in der Haushaltspolitik die automatischen Stabilisatoren wirken lassen, also die konjunkturbedingt höheren Staatsdefizite. Sie fordere die Länder ausdrücklich zu zusätzlichen Ausgaben auf, um die Konjunktur zu beleben. Aufgrund der unterschiedlichen haushaltspolitischen Ausgangssituation der einzelnen Mitgliedstaaten könne allerdings nicht jeder Staat gleich viel tun. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung reicht der Kommission aber offenbar aus, auch wenn der deutsche Staatshaushalt besser dasteht als der EU-Durchschnitt.
Almunia: Fiskalpolitischer Impuls nötig
EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia sagte, ein fiskalpolitischer Impuls sei nötig, weil die wirtschaftlichen Aussichten immer schlechter würden. Dieser Impuls müsse aber verknüpft werden mit weiteren Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. Nur so lasse sich der „Teufelskreis“ aus immer geringer werdendem Vertrauen und sinkender gesamtwirtschaftlicher Nachfrage durchbrechen. Der Impuls werde „schnell, gezielt und befristet“ sein und müsse auf EU-Ebene koordiniert werden.
Almunia legte großen Wert darauf, dass die Mitgliedstaaten ihren neu gewonnenen Spielraum nicht missbrauchen dürften. Er betonte, dass der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt angesichts der außergewöhnlichen Umstände der Finanzkrise zwar großzügig ausgelegt, aber nicht ausgesetzt werde. Immer wenn das Staatsdefizit eines Mitgliedslandes deutlich, also um mehr als einige Zehntelpunkte des BIP, oder länger als ein Jahr über dem Maastrichter Referenzwert von 3 Prozent des BIP liege, werde auch künftig ein EU-Defizitverfahren eingeleitet. Der Währungskommissar sagte, er werde darauf achten, dass sich das Ausgabenverhalten der Mitgliedstaaten sofort ändere, sobald sich abzeichne, dass es wirtschaftlich wieder bergauf gehe. „Nur so stellen wir sicher, dass das Paket Vertrauen stiftet. Andernfalls passiert das Gegenteil“, sagte Almunia.
Das Volumen von 200 Milliarden Euro ist kein feststehender Betrag, sondern nur eine Größenordnung, da der letztendliche Umfang des Pakets von den Beschlüssen der Mitgliedstaaten abhängt: Zum einen müssen diese die Kommissionsvorschläge bei EU-Gipfeltreffen im Dezember verabschieden, zum anderen sind sie frei darin, die Vorschläge auf nationaler Ebene in die Tat umzusetzen. Der von der Kommission vorgeschlagene Beitrag der EU-Ebene beläuft sich auf etwa 30 Milliarden Euro, wobei es sich nur zum Teil um zusätzliche Mittel handelt. Der Großteil der Mittel ist bereits im EU-Haushalt eingeplant und soll nur vorgezogen werden. Der Vorschlag umfasst folgende Einzelpunkte:
Nationale Konjunkturprogramme: Die EU-Staaten verpflichten sich, nationale Konjunkturprogramme aufzulegen. Sie sollen einen Umfang von 170 Milliarden Euro haben und auf EU-Ebene koordiniert werden. Über den Inhalt können die Staaten selbst bestimmen. Eine klare Aufforderung zu nationalen Steuersenkungen enthält der Vorschlag nicht.
Europäischer Zusatzimpuls: Auf EU-Ebene werden weitere etwa 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon entfallen 15,6 Milliarden Euro auf zusätzliche Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und 14,4 Milliarden Euro auf den EU-Haushalt; letztere sind dort aber bis 2013 bereits eingeplant. Darunter sind 6,3 Milliarden Euro aus den EU-Struktur- und Sozialfonds, die vorgezogen werden, und nicht ausgegebene Mittel aus dem allgemeinen EU-Haushalt für europäische Infrastrukturprojekte von 5 Milliarden Euro. Dieser Vorschlag erfordert ein Aufschnüren des allgemeinen EU-Finanzrahmens, was von Deutschland abgelehnt wird.
Beschäftigungszuschüsse: Die Kommission will den Zugang zu Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (1,8 Milliarden Euro) erleichtern, die ohnehin vorhanden sind. Auch Mittel aus dem EU-Globalisierungsfonds, der jährlich 500 Millionen Euro umfasst, sollen leichter zugänglich gemacht werden.
Arbeitsmarktreformen: Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, die Arbeitskosten, vor allem die Sozialabgaben, zu senken und „innovative Lösungen“ wie Dienstleistungsschecks für Haushaltsdienstleistungen zu erwägen.
Mehrwertsteuersätze: Die Kommission hält eine temporäre Senkung des Mehrwertsteuer-Standardsatzes zur Konsumbelebung für erwägenswert, weist aber deutlich darauf hin, dass dies Sache der Mitgliedstaaten ist. Der europäische Mindestsatz von 15 Prozent soll nicht verändert werden. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten abermals auf, ihren Vorschlag für die Reduzierung der Sätze für arbeitsintensive Dienstleistungen zu unterstützen. Deutschland und andere Mitgliedstaaten lehnen dies ab.
Beihilferegeln: Die Kommission will die EU-Beihilferegeln so vereinfachen, dass Unternehmen für einen Übergangszeitraum schneller an staatliche Hilfe kommen können, soweit daraus keine offenkundigen Wettbewerbsverzerrungen resultieren.
Klimaschutz und Energieeffizienz: Die Kommission will mit zahlreichen Einzelprojekten, die entweder aus dem laufenden EU-Haushalt oder über die Mitgliedstaaten finanziert werden sollen, dazu beitragen, dass in der EU mehr in Klimaschutz und Energieeffizienz investiert wird.
Bürokratieabbau: Die Kommission betont im Übrigen, dass viele der von ihr gemachten, aber noch nicht verabschiedeten Vorschläge wie zum „Small Business Act“ oder zur europäischen Privatgesellschaft zur wirtschaftlichen Erholung in der EU beitragen könnten.
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