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Wirtschaftskriminalität Schwarzarbeit wird zur Straftat

03.07.2003 ·  Schwarzarbeit soll künftig als Straftat verfolgt werden. Darauf hat sich das Bundeskabinett verständigt. Die Ermittlungen soll der Zoll übernehmen.

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Schwarzarbeit soll künftig als Straftat verfolgt werden. Ihre Bekämpfung solle der Zoll von der Bundesanstalt für Arbeit übernehmen, teilte das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in Berlin mit. Darauf habe sich das Bundeskabinett am Mittwoch verständigt.

Demnach soll der Kampf gegen die Schwarzarbeit mit einem Gesetz auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dieses soll nach Willen des Kabinetts auch “massive Strafandrohungen für Schwarzarbeiter, Auftraggeber und alle, die Schwarzarbeit begünstigen“ vorsehen.

„Kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität“

Die Arbeit am Fiskus vorbei habe ein “alarmierendes Niveau erreicht“, betonte das Finanzministerium. Sie sei “kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt“. Da Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung “regelmäßig Hand in Hand“ gingen, soll auch die Zusammenarbeit mit den für Steuerfahndung zuständigen Länderfinanzbehörden erheblich ausgebaut werden, erklärte das Ministerium. Dabei solle der Zoll auch Aufgaben aus der Steuerkontrolle übernehmen.

1,7 Prozent der registrierten Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2001 waren Wirtschaftsdelikte. Der Schaden belief sich nach Angaben des Bundeskriminalamts auf rund 6,6 Milliarden Euro. Das entspreche 60 Prozent des bundesweit registrierten Gesamtschadens durch Straftaten.

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Von Heike Göbel

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