Rüdiger Bagger ist Realist. „Jeder ist bestechlich, es kommt nur auf die Summe an“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg. „Wenn Ihnen jemand 4 Millionen Euro böte, und keiner würde es erfahren. Würden Sie sich nicht bestechen lassen?“
Erstaunlich findet er nur, wie wenig Geld manchmal notwendig ist. Im Fall des Elektrokonzerns Philips, in dem die Staatsanwaltschaft Hamburg jetzt ermittelt, geht es nicht um 4 Millionen Euro. Es geht nur um 230.000 Euro, aufgeteilt auf 95 Beschuldigte. „Pillepalle“, meint Rüdiger Bagger. Doch man solle ihn nicht falsch verstehen. „Wir ermitteln wegen gewerbsmäßiger Bestechung. Das ist illegal und scheint leider schon mit geringen Mengen gut zu funktionieren.“
Teure Anzüge, Uhren, Kosmetikgutscheine
Geringe Mengen, die in Deutschland großen Aufruhr verursachen, denn es geht um Produkte und Firmen, die jeder kennt. Angestellte von Philips sollen Einkäufer großer Elektromärkte bestochen haben, darunter Mitarbeiter der Ketten Media Markt und Saturn. Ziel war es, mehr Philips-Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Toaster in die Läden zu bringen. In zwei Aktionen im Mai 2002 und im Mai 2003 haben Philips-Mitarbeiter den Einkäufern Prämien angeboten, wenn sie den Absatz von Philips-Produkten steigerten.
Wer besonders viel an den Kunden brachte, erhielt teure Anzüge, Uhren im Wert von rund 2.000 Euro oder Gartenmöbel aus Teakholz. Kleine Umsatzsteigerungen wurden mit Gutscheinen für Kosmetika und Benzin belohnt. 95 Einkäufer stehen unter Verdacht, mitgemacht und zugegriffen zu haben.
Marketingfirma verteilte die Prämien
Das System zur Verkaufsförderung sollen 23 Philips-Mitarbeiter ausgetüftelt haben, davon 8 im Vertrieb der Haushaltsgerätesparte und 15 im Außendienst. Einige der 23 Beschuldigten arbeiten noch immer im Konzern, die leitenden Angestellten sind nach Unternehmensangaben aber mittlerweile ausgeschieden. Dazu gehört auch der damalige Geschäftsführer der Haushaltsgerätesparte, ein Däne, der mittlerweile eine Stelle in seinem Heimatland angetreten hat.
Ans Licht kam die Geschichte nicht durch Philips-Mitarbeiter, sondern durch eine zwischengeschaltete Marketingfirma aus Nordrhein-Westfalen, die die Prämien verteilte. Im Dezember 2002 endeten deren Geschäftsbeziehungen mit Philips. Später meldete die Firma Insolvenz an, einer der Mitarbeiter packte aus.
„Es gab ein System, um Einkäufe zu stimulieren“
Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft in 250 Einzelfällen gegen 118 Beschuldigte. Am 6. Juni veranlaßte sie zeitgleich 116 Hausdurchsuchungen in 14 Bundesländern, unter anderem in der deutschen Philips-Zentrale in Hamburg. Dort beschlagnahmte man zahlreiche Aktenordner und Laptops.
Die Unternehmensleitung war nach Angaben des Sprechers Klaus Petri „sehr überrascht“ von der Aktion. Mittlerweile hat sie die Bestechung aber offiziell zugegeben. „Es gab ein System, um Einkäufe zu stimulieren“, sagt Petri. „Das betraf aber nur den kleinen Bereich der Haushaltselektronik und ist bei uns auch erst seit Juni auf breiter Front bekannt.“
Kaum Unrechtsbewußtsein
Derzeit sei noch unklar, ob der damalige verantwortliche Geschäftsführer das System angeordnet oder lediglich toleriert hat. „Er sollte auf jeden Fall davon gewußt haben“, vermutet Petri. Den beteiligten Mitarbeitern, die man befragt habe, sei zum Zeitpunkt der Aktionen wohl gar nicht klar gewesen, daß sie etwas Illegales taten. „Es ist schwer zu verstehen“, sagt Petri. „Aber sie hatten kein Unrechtsbewußtsein. Sie hatten das Gefühl, es wäre normale Praxis.“
Erst im Jahr 2003 habe man erkannt, daß die Aktionen potentiell illegal waren. „Daraufhin wurden die Aktivitäten gestoppt, und der Vertrieb wurde darüber informiert, daß es aus rechtlichen Gründen keine vergleichbaren Aktionen mehr geben würde.“ Mittlerweile müssen entsprechende Maßnahmen des Vertriebs sowohl von der Rechtsabteilung als auch von der Geschäftsführung genehmigt werden.
Händler haben eine enorme Macht
Daß ein schlechtes Gewissen lange fehlte, verwundert nicht, wenn man das verflochtene Verhältnis betrachtet, das oft zwischen Hersteller und Händler besteht. „Das ist ein hoch gefährdeter Bereich für Bestechung“, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Bagger.
Händler haben eine enorme Macht. Hersteller versuchen mit vielen Mitteln, in ihrer Gunst zu steigen, um die schönsten Regalplätze zu erobern und in der Folge die meisten Produkte abzusetzen. Kleine und große Geschenke an die Einkäufer der Händler sind üblich. Das gilt in allen Branchen, von der Pharma- bis zur Lebensmittelindustrie.
Geschenke sind erlaubt, falls keine Gegenleistung verlangt wird
Dabei sind Geschenke erlaubt, solange sie vergeben werden, ohne offiziell eine Gegenleistung zu verlangen. Illegal wird es, wenn der Hersteller seine Gaben an Forderungen bindet, die der Händler erfüllen soll. So wie bei Philips. Dabei interessiert es nicht, daß die Bestechungsgeschenke einen vergleichsweise geringen Wert hatten. „Bei Bestechung kommt es nicht auf die Höhe an“, sagt Bagger. „Sie können auch für 5 Euro belangt werden, wenn sie die illegalerweise annehmen.“
Häufig sind es die Einkäufer, die Bestechungsgelder fordern. So scheint es bei BMW gewesen zu sein, wo gerade gegen den ehemaligen Einkaufsmanager Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben wurde. Er soll gegen Geld Tips gegeben haben, wie Zulieferer an Aufträge von BMW kommen konnten. Bei den jüngsten Ermittlungen gegen vier ehemalige Einkäufer von Karstadt Sport geht der Verdacht in eine ähnliche Richtung. Ihnen wird vorgeworfen, Gelder und Geschenke von Herstellern gefordert zu haben, wenn diese Aufträge haben wollten.
Kein zentraler Einkauf
Bei Philips liegt der Fall wohl anders, denn nach bisherigem Kenntnisstand wurden die Prämien nicht eingefordert, sondern vom Vertrieb selbst systematisch angeboten. Im Elektronikmarkt sind die Bedingungen dafür denkbar gut. Bei Media Markt und Saturn gibt es zwar eine zentrale Stelle, die Preise mit den Herstellern vereinbart, aber keinen zentralen Einkauf. Jede Filiale bestimmt selbst, wie viele Rührgeräte und Toaster von Philips sie bestellt und welche sie ganz vorne ins Regal stellt. In vielen Märkten ist es sogar nur ein einzelner Mitarbeiter, der die Bestellungen aufgibt. Eine ideale Konstruktion, um mit kleinen Geschenken große Wirkung zu erzielen.
„Wir haben ein System, das stark auf Vertrauen setzt“, sagt Bernhard Taubenberger, Sprecher der Media-Saturn-Holding. Vertrauen, das nun enttäuscht wurde. „Wir sind Opfer einiger unserer Mitarbeiter geworden.“ Wenn zweifelsfrei geklärt sei, wer sich habe bestechen lassen, werde es personelle Konsequenzen geben. „Wir schließen kein arbeitsrechtliches Mittel aus.“
Staatsanwalt beklagt Naivität der Firmen
Als Hauptverantwortlichen sieht die Media-Saturn-Holding allerdings den Industriepartner Philips. Man sei „sehr verärgert“ über die offensiven Praktiken zur Verkaufsförderung, so Taubenberger. Das Unternehmen habe sich nicht an klare Vorgaben gehalten. Bereits mehrfach hätte man den Lieferanten derartige „Verkaufsförderungsmaßnahmen“ untersagt. „Aber vor Korruption ist man nie gefeit.“
Wolfgang Schaupensteiner, Frankfurter Oberstaatsanwalt und Korruptionsexperte, hält deutsche Unternehmen für blauäugig. „Sie wissen um die Gefahren der Korruption, aber viele denken: Das betrifft alle, nur mein Haus nicht.“ Diese Naivität führt dazu, daß viele Firmen keine geeigneten Maßnahmen zur Prävention ergreifen. Dabei gibt es durchaus Möglichkeiten, Verflechtungen zu vermeiden, die Korruption und Bestechlichkeit begünstigen. „Es ist zum Beispiel durchaus üblich, Einkäufer in kurzen Zeitabständen auszutauschen“, sagt Schaupensteiner.
Die Aufregung, die jetzt um den Fall Philips entstanden ist, kann Schaupensteiner nicht verstehen. „Es ist kein Skandal, was da passiert ist.“ Ein Skandal sei etwas jenseits der Norm. „Korruption ist aber etwas ganz Gewöhnliches in Deutschland.“
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