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Wirtschaftskriminalität Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Zementhersteller

11.04.2003 ·  Das Bundeskartellamt hat am Freitag in dem Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zementindustrie Bußgeldbescheide verschickt. Die Behörde sieht es als erwiesen an, daß über Jahre hinweg Preis- und Quotenabsprachen getroffen wurden.

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Das Bundeskartellamt hat am Freitag in dem Kartellverfahren gegen Unternehmen der Zementindustrie Bußgeldbescheide verschickt. Die Behörde sieht es als erwiesen an, daß über Jahre hinweg Preis- und Quotenabsprachen getroffen wurden. Zum Inhalt der Bescheide will sich Kartellamtspräsident Ulf Böge erst am Montag äußern. Er hatte mehrfach gesagt, die Bußgelder könnten insgesamt die Rekordhöhe von einer Milliarde Euro erreichen.

Die Dyckerhoff AG in Wiesbaden bestätigte am Freitag den Eingang eines Bußgeldbescheids über 95 Millionen Euro. Dies entspricht genau der Höhe der dafür gebildeten Rückstellung. Für die Tochtergesellschaft Anneliese Zementwerke in Ennigerloh wird eine zusätzliche Strafe von bis zu 12 Millionen Euro erwartet. Bei Heidelcement, dem größten deutschen Zementkonzern, war bis Freitag nachmittag kein Bußgeldbescheid eingegangen. Der Vorstandsvorsitzende Hans Bauer hatte zuletzt bei der Bilanzvorlage Ende März von einer "untergeordneten Rolle" des Konzerns in dem Kartellverfahren gesprochen. Das Kartellamt wirft dem Unternehmen Quotenabsprachen vor. "Mit dem Bescheid werden wir vor Gericht marschieren", kündigte Bauer an. "Das Kartellamt hat sich sehr früh und sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Vor Gericht zählen Beweise und keine Behauptungen."

Gleichwohl hat Heidelcement Vorsorge getroffen. Im Geschäftsbericht von 2002 steht eine Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen von 95,2 Millionen Euro. Das decke vieles ab, auch Kartellstrafen, erklärte Finanzvorstand Horst Wolf.

Im Juli 2002 waren 30 Zementhersteller durchsucht worden. Daraufhin erklärten sich mehrere Unternehmen zur Zusammenarbeit mit dem Kartellamt bereit. Aufgrund der Bonusregelung der Behörde konnten sie deshalb auf eine Reduktion der Geldbuße hoffen. Eine völlige Befreiung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Kartellmitglied sich offenbart, bevor ermittelt wird. Das war bei der Zementindustrie nicht der Fall. Deshalb ging es den Unternehmen darum, Kooperationsbereitschaft unter Beweis zu stellen, um die Bußen so gering wie möglich zu halten. So nimmt Dyckerhoff für sich in Anspruch, weitgehend mit dem Kartellamt kooperiert zu haben. Dennoch wird das Unternehmen nach Angaben des Sprechers voraussichtlich Einspruch gegen die Höhe des Bußgelds einlegen.

Quelle: Stü./mir. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.04.2003, Nr. 87 / Seite 13
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Von Heike Göbel

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