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Wirtschaftskriminalität Das Land soll für Flowtex-Skandal haften

04.06.2005 ·  In Karlsruhe beginnt der größte Amtshaftungsprozeß in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Land Baden-Württemberg hätte den Wirtschaftsskandal um Flowtex früher aufdecken können, so der Vorwurf.

Von Alfred Behr
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Dem Ausgang des Verfahrens, das am Freitag vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe begonnen hat, sieht der baden-württembergische Finanzminister Stratthaus (CDU) wahrscheinlich mit Unbehagen entgegen. Es handelt sich um den größten Amtshaftungsprozeß in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

113 Banken, Leasinggesellschaften, Unternehmen und Einzelpersonen fühlen sich um insgesamt um 1,1 Milliarden Euro von der früheren Firma Flowtex betrogen, die ihren Sitz im badischen Ettlingen hatte. Sie argumentieren, wenn die baden-württembergische Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden die Scheingeschäfte der Flowtex-Betrüger Manfred Schmider und Klaus Kleiser rechtzeitig aufgedeckt und unterbunden hätten, wären sie, die Kläger, vor immensem Schaden verschont geblieben. Zu den Klägern gehören auch zwei Banken, an denen das Land Baden-Württemberg beteiligt ist.

Wirtschaftskriminalität mit politischer Dimension

Schmider und Kleiser hatten mehr als 3.000 nur auf dem Papier vorhandene Bohrmaschinen an Leasinggesellschaften verkauft und wieder zurückgemietet. Der Betrug wurde über Tarnfirmen verschleiert. Der wirtschaftliche Schaden, der dadurch entstand, wird auf zwei Milliarden Euro beziffert. Es war der größte Fall von Wirtschaftskriminalität in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Flowtex-Betrüger Schmider und Kleiser wurden im Februar 2000 verhaftet und Ende 2001 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Flowtex-Skandal erreichte schnell auch eine politische Dimension, denn auf Antrag von SPD und Grünen mußte im Stuttgarter Landtag ein Untersuchungsausschuß eingesetzt werden, der aufdecken sollte, ob Politiker in die Affäre verwickelt seien. Oppositionspolitiker vermuteten, möglicherweise hätten ein oder mehrere Minister ihre "schützenden Hände" über die Betrüger gehalten. Anhaltspunkte dafür hat zwar keine der vielen Zeugenvernehmungen ergeben, aber dennoch sind im Zusammenhang mit der Flowtex-Affäre gleich zwei Minister überraschend gestürzt.

Insolvenzverwalter: Betrug hätte 1996 zu Ende sein können

Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) mußte zurücktreten, nachdem im Zuge der Ermittlungen, mehr nebenbei, bekannt geworden war, daß das Flowtex-Tochterunternehmen Flow-Waste der FDP 10.000 Euro gespendet hatte, um eine für Döring freundlich ausgefallene Meinungsumfrage zu seiner Wirtschaftspolitik zu bezahlen. Wenige Wochen nach Döring trat auch Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) zurück, weil sie Döring angeblich vorab über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuß informiert haben soll. Gegen beide Politiker ist von der Staatsanwaltschaft Strafbefehl erlassen worden. Die Beschuldigten wollen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Als die von Flowtex geprellten Gläubiger im Februar 2003 die Staatshaftungsklage einreichten, erhob der Insolvenzverwalter Eberhard Braun den Vorwurf, Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe hätten schon 1996 das Betrugssystem erkannt. Die Finanzverwaltung sei jedoch nicht eingeschritten und habe es pflichtwidrig unterlassen, die Staatsanwaltschaft umfassend zu informieren. Wäre dies geschehen, so Braun. wäre der Flowtex-Betrug im Juni 1996 zu Ende gewesen. Der frühere Leiter der Staatsanwaltschaft Baden-Baden sagte als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß, es sei ein bedauerlicher Fehler gewesen, daß ein damals mit der Sache beauftragter Oberstaatsanwalt nicht weitergeforscht habe und das Gericht nicht schneller eingeschaltet worden sei. Wenn es einen Strafbefehl gegen Schmider gegeben hätte, wären die Banken hellhörig geworden, "und Schmider hätte es danach nicht mehr so leicht gehabt".

Ungeheuer ernst, aber nicht beunruhigend

Pikant ist, daß die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Heike Dederer, im Februar 2003 öffentlich erklärte, die von Flowtex geschädigten Banken hätten mit ihrer Staatshaftungsklage gute Aussicht auf Erfolg. Der Aktenvermerk eines Betriebsprüfers aus dem Jahr 1996, so Frau Dederer, belege die Mitwisserschaft von Betriebsprüfern, Steuerfahndern und der Oberfinanzdirektion Karlsruhe "ohne jeden Zweifel". Wenn das Gericht dies auch so beurteile, greife die Amtshaftung; der Staat müsse dann für die Fehler seiner Beamten geradestehen. Frau Dederer gehörte für die Grünen dem Untersuchungsausschuß an, mußte ihr Mandat in diesem Gremium aber niederlegen, nachdem bekannt geworden war, daß sie dem Frankfurter PR-Berater Hunzinger, über dessen Firmenzuwendung Wirtschaftsminister Döring gestürzt war, vertrauliche Protokolle zugesandt hatte. Und inzwischen ist Frau Dederer auch nicht mehr Mitglied der Grünen, sondern sitzt als Abgeordnete der CDU, die mit der FDP in Stuttgart regiert, im Landtag.

Nachdem die Staatshaftungsklage eingereicht worden war, hatte Finanzminister Stratthaus gesagt, er nehme diese Klage "ungeheuer ernst", aber sie beunruhige ihn nicht. Er glaube nicht, daß die Kläger Erfolg haben würden. Die Streitschrift der Kläger umfaßt 334 Seiten. Namhafte Juristen sind der Ansicht, die zuständigen Beamten des Landes hätten ihre Amtspflichten "auf mehrfache Weise verletzt". Andere Sachverständige sind der Meinung, die Erfolgsaussichten der Staatshaftungsklage seien ungewiß. Selbst wenn den Finanzbeamten eine Amtspflichtverletzung nachzuweisen wäre, folge daraus nicht unweigerlich eine Haftung des Landes. Rechtlich könnten der Bund, die Länder oder die Gemeinden nicht für jeden finanziellen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden, der durch Fehler von Beamten verursacht worden sei.

Ein Fall mit vielen Merkwürdigkeiten

Andererseits hat das Land Baden-Württemberg schon schmerzlich erfahren müssen, daß Fehler oder nicht sorgsam abgewogene Bemerkungen von Beamten teuer für die Staatskasse werden können. Als der frühere Stuttgarter Regierungspräsident Bulling vor Jahren vor angeblich mikrobiell verdorbenen Teigwaren des Nudelherstellers Birkel warnte, klagte die Firma mit Erfolg und erhielt 1991 fast dreizehn Millionen Mark Schadenersatz. Bulling mußte gehen.

Zu den vielen Merkwürdigkeiten, die der Flowtex-Untersuchungsausschuß aufgedeckt hat, gehört auch ein Vorfall aus dem Jahr 1986. Damals gab es einen Raubüberfall auf Manfred Schmider in seiner Ettlinger Villa. Vieles spricht dafür, daß Schmider die Räuber gedungen hatte, um die Versicherung um zwei Millionen Mark zu betrügen. Denn die Räuber waren, wie sich später herausstellte, Bekannte von ihm. Die Polizei hatte Verdacht geschöpft, doch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellte die Ermittlungen ein. Eine denkwürdige Rolle spielte die Staatsanwaltschaft auch 1994, nachdem ein Finanzbeamter entdeckt hatte, daß Schmider und sein Bruder einander gegenseitig als Inhaber maroder Firmen Scheinrechnungen über fiktive Umsätze in Höhe von 247 Millionen Mark ausgestellt hatten. Mit diesen Luftgeschäften wollten sie die Banken täuschen, um kreditwürdig zu bleiben. Das Finanzamt Karlsruhe-Durlach schickte die Akten in dieser Sache zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden, die Geldbußen erhob, ohne, wie üblich, die Zustimmung des zuständigen Gerichts einzuholen.

Nachdem ernsthafte Zweifel an der Seriosität von Flowtex aufgekommen waren, schauten Prüfer des Finanzamtes genauer hin, ließen sich bei Stichproben aber von ein paar tatsächlich vorhandenen Bohrmaschinen täuschen, die von den geschickt agierenden Betrügern vorgewiesen werden konnten. Ermittlungen wegen Betrugs wurden immer wieder eingestellt. Der Fiskus nahm unverdrossen Steuernachzahlungen in Millionenhöhe für die Scheingeschäfte ein. Erst im Oktober 1999 wurde der Skandal aufgedeckt. Im Prozeß in Karlsruhe geht es nun darum, welche Erkenntnisse die Finanzbehörden im Laufe der Jahre gesammelt haben und ob diese richtig oder falsch bewertet worden sind. Auch wird zu klären sein, ob sich zumindest einer der zuständigen Betriebsprüfer strafrechtlich schuldig gemacht hat. An insgesamt fünf Verhandlungstagen sollen fünf weitere Finanzbeamte und ein Staatsanwalt vernommen werden. Als letzter Verhandlungstag in erster Instanz ist der 30. Juni vorgesehen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) sieht der Klage "gelassen" entgegen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Juni 2005
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