15.10.2004 · Rund drei Monate nach den Freisprüchen im Mannesmann-Prozeß gehen die Ankläger in die Revision. In ihrer Begründungschrift rügt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor allem die fehlerhafte Anwendung des Untreuetatbestands.
Rund drei Monate nach den Freisprüchen im Mannesmann-Prozeß gehen die Ankläger wie angekündigt in die Revision. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte am Freitag mit, nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung werde man vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Beschwerde einlegen.
Die rund 100 Seiten umfassende Begründungschrift rüge vor allem eine fehlerhafte Anwendung des Untreuetatbestands. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt gegeben. Die Staatsanwälte hatten den sechs Angeklagten im Verfahren um die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone schwere Untreue und Beihilfe vorgeworfen.
BGH-Entscheidung kann sich ein halbes Jahr hinziehen
Es dürfte aber noch viele Monate dauern, bis der Rechtstreit über die insgesamt rund 57 Millionen Euro teuren Prämien und Abfindungen, die im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone gezahlt worden waren, in eine neue Runde gehen kann. Liegt die Revision dem BGH vor, ergeht nach Angaben eines BGH-Sprechers voraussichtlich binnen drei bis sechs Monaten ein Richterspruch.
Das Landgericht Düsseldorf hatte Ende Juli einen Freispruch verkündet. Zwar habe es Verstöße gegen das Aktienrecht gegeben, die aber waren nicht Gegenstand des Strafverfahrens. Zu den Beschuldigten gehörten der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, der frühere Mannesmann-Vorsitzende Klaus Esser und der ehemalige Gewerkschaftsführer Klaus Zwickel.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch den Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 zu Unrecht Zahlungen von insgesamt 57 Millionen Euro erhalten oder genehmigt zu haben.
Die Begründungsschrift für die Revision wurde den Angaben zufolge zunächst an das Landgericht geschickt. Wenn dieses den frist- und formgerechten Eingang feststellt, wird das Dokument an den Bundesgerichtshof weitergeleitet.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2466 | −0,18% |
| Rohöl Brent Crude | 106,27 $ | −0,54% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?