20.10.2006 · Auch in Zukunft sollen nur die Länder Glücksspiele anbieten dürfen - so sieht es der neue Staatsvertrag vor, auf den sich die Ministerpräsidenten geeinigt haben. Private Wett- und Lotterieanbieter sollen ihre Lizenz verlieren. Bwin nimmt die Nachricht gelassen auf.
Mit einem neuen Staatsvertrag wollen die Bundesländer ihr Glücksspielmonopol sichern. Die Regierungschefs der Länder haben sich auf die Eckpunkte des neuen Vertrags geeinigt.
Danach sollen auch in Zukunft grundsätzlich nur die Länder Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Berlin, Thüringen und Sachsen haben sich verpflichtet, den wenigen privaten Anbietern in ihren Ländern die Lizenz zu entziehen, soweit das noch nicht geschehen ist.
Regierungschefs: Wett- und Spielsucht eindämmen
Das Monopol sei notwendig und geeignet, um die Wett- und Spielsucht der Bürger einzudämmen und kriminelle Begleiterscheinungen in der Branche wirksam zu bekämpfen, erklärten die Regierungschefs. Gleichzeitig wollen die Länder aber auch vorsichtiger mit der Werbung umgehen.
„Das Werben für Glücksspiele wollen wir weitgehend einschränken, beispielsweise im Internet und im Fernseh-Bereich“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU). Auch sollten die Bürger nicht mehr von gewerblichen Spielevermittlern mit unerwünschten Telefonanrufen belästigt und zur Teilnahme an Wetten aufgefordert werden. Postwurfsendungen sind weiter möglich.
Keine Werbung mehr für Lotto und Toto
Ziel der Länder ist es, das Wettmonopol den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anzupassen. In einem Urteil vom 28. März dieses Jahres hatten die Richter festgestellt, daß sich der Umgang der Länder mit Sportwetten ändern müsse: Sie könnten nicht privaten Anbietern den Zugang zu diesem Markt verschließen, um vorgeblich die Spielsucht zu bekämpfen, zugleich aber aggressive Werbung dafür betreiben. Entweder müsse das Monopol fallen, oder ein neues Gleichgewicht von Spiel und Werbung gefunden werden, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach dem Beschluß der Ministerpräsidenten soll grundsätzlich künftig auch im Fernsehen keine Werbung für Lotto und Toto mehr zu sehen sein. Sendungen über die Glücksspirale, Bingo, Aktion Mensch oder die Goldene Eins sollen aber weiter zulässig sein. Auch die Ziehung der Lottozahlen findet weiter im Fernsehen statt. Werbung im Internet soll dagegen dem Vernehmen nach gänzlich verboten werden.
Bwin reagiert gelassen
Bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidenten Dezember 2006 wird eine Arbeitsgruppe die Details des neuen Staatsvertrags ausarbeiten, der danach noch von allen Landesparlamenten ratifiziert werden muß. Zuvor werden die betroffenen Interessengruppen angehört; allerdings können sie voraussichtlich nur schriftlich zu den Plänen der Ministerpräsidenten Stellung nehmen.
Der private Sportwettenanbieter Bwin reagierte auf die Einigung gelassen. Das sächsische Parlament habe den Rundfunkstaatsvertrag schon fast einmal blockiert, sagte ein Sprecher dieser Zeitung. Nicht alle Länderparlamente befürworteten das staatliche Glücksspielmonopol. Zudem müsse die Entwicklung auf europäischer Ebene abgewartet werden. Bwin hofft, daß ein bevorstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Öffnung des europäischen Glückspielmarktes vorantreiben wird.
Der Bwin-Sprecher verwies auch darauf, daß erst vor wenigen Tagen ein sächsisches Verwaltungsgericht dem Eilantrag seines Unternehmens gegen eine Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz stattgegeben habe. In dem Beschluß hatte das Gericht Zweifel daran geäußert, daß das staatliche Sportwettenmonopol sich mit dem europäischen Recht vereinbaren ließe.
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