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Wettbewerbsverfahren Google entkommt Kartellklage

 ·  Google hat der amerikanischen Wettbewerbsbehörde Zugeständnisse gemacht. Dafür hat die FTC den schwerwiegendsten Vorwurf zurückgenommen: Dass Googles Suche andere Webseiten benachteilige.

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Der Internetkonzern Google kann im Internet weiterhin fast ungehindert seinen lukrativen Geschäften nachgehen. Die amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC hat am Donnerstag ein viel beachtetes Kartellverfahren eingestellt. Zwar machte Google einzelne Zugeständnisse. Doch den schwerwiegendsten Vorwurf, Google habe andere Websites bei der Internetsuche zugunsten eigener Dienste benachteiligt, ließ die FTC fallen.

Die „New York Times“ sprach von einem „großen Sieg“ des Suchmaschinen-Primus. Eine Wettbewerbsklage mit möglichen massiven Auflagen war der Albtraum von Google. Denn dies hätte die Vormachtstellung im Geschäft mit Anzeigen rund um Suchmaschinen-Ergebnisse gefährden können. Google fährt hier den Großteil seiner Gewinne ein. Zu den Rivalen zählt Microsoft mit seiner Suchmaschine Bing.

Veränderungen bei der Internetsuche, auch wenn sie einzelne Konkurrenten benachteiligt haben sollten, seien mit der Verbesserung des Produkts gerechtfertigt, erklärte die FTC. Google-Chefjustiziar David Drummond schrieb im Firmenblog, die Einstellung des Wettbewerbsverfahrens lasse nur einen Schluss zu: „Googles Dienste sind gut für die Nutzer und gut für den Wettbewerb.“

Das Kartellverfahren hing als Damoklesschwert fast zwei Jahre lang über Google. Jedoch hatte sich bereits in den vergangenen Wochen abgezeichnet, dass Google mit einem blauen Auge davonkommen würde. Der Internetkonzern willigte etwa ein, Werbetreibenden mehr Freiheiten bei ihren Online-Kampagnen einzuräumen. Zudem können externe Websites nun bestimmen, ob sie ihre Inhalte wie Restaurant-Tipps in speziellen Google-Diensten wiederfinden wollen oder nur in den klassischen Suchtreffern.

Auch auf einer anderen Baustelle kam Google den Wettbewerbshütern entgegen: Der Konzern wird seinen Konkurrenten den Zugriff auf grundlegende Smartphone- und Tablet-Technologien seiner Tochter Motorola gewähren. „Die von Google gemachten Zugeständnisse stellen sicher, dass Konsumenten weiterhin die Vorteile eines Wettbewerbs im Online- und Mobilfunkmarkt genießen können“, erklärte FTC-Chef Jon Leibowitz in Washington.

Noch offen ist jedoch der Ausgang eines ähnlichen Verfahrens vor der EU-Kommission als oberstem europäischen Kartellwächter. Auch hier steht der Vorwurf im Raum, Google habe in seiner führenden Internet-Suchmaschine Konkurrenten benachteiligt.

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