20.09.2004 · Die gesetzlichen Ladenschlußzeiten stehen in den meisten Bundesländern endgültig vor dem Aus. Der Einzelhandel hofft auf eine einheitliche Regelung statt eines Flickenteppichs an Regelungen.
Der bundeseinheitliche gesetzliche Ladenschluß steht zur Disposition. Am Freitag dieser Woche dürfte der Bundesrat die Gesetzesinitiative beschließen, die es den Ländern erlauben soll, eigene Regelungen zu erlassen. Seine Ausschüsse haben sich schon in der vergangenen Woche einmütig dafür ausgesprochen, den Antrag von Baden-Württemberg in den Bundestag einzubringen.
Die Landesregierung in Stuttgart hat schon bei der Vorstellung ihrer Initiative angekündigt, die Ladenöffnungszeiten an Werktagen völlig freigeben zu wollen. Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben offenbar dasselbe vor.
Einheitliche Regelung wichtiger als Schnellschuß
Die Initiative aus Stuttgart geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Danach kann die geltende Ladenschlußregelung zwar in Kraft bleiben, aber jede grundlegende Neuregelung fällt nunmehr in die Kompetenz der Länder. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte anschließend von der Chance gesprochen, zu einer flexiblen, unbürokratischen Regelung zu kommen.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) rechnet nicht mit einer raschen Änderung der Öffnungszeiten. "Die SPD müßte dazu den Mut haben, das durchzuziehen", sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr am Sonntag dieser Zeitung. Mit der Verlängerung der gesetzlichen Ladenschlußzeit bis 20 Uhr sei der größte Druck genommen worden. Ob es in dieser Legislaturperiode zu der nächsten Liberalisierung kommen werde, sei schwer vorauszusagen.
Für den Einzelhandel sei eine einheitliche Regelung wichtiger als ein Schnellschuß, der zu einem Flickenteppich an Regelungen führe. Dies wäre nach Pellergahrs Worten nicht akzeptabel, da es Wettbewerbsverzerrungen nach sich zöge. An Werktagen sollten die Händler nach seinen Worten selbst die Öffnungszeiten bestimmen können, für Sonntage sollte es bei der Obergrenze von vier verkaufsfreien Tagen im Jahr bleiben. Für touristische Gebiete könnten die Länder Sonderregelungen treffen.
Länder kennen die Bedürfnisse vor Ort besser als der Bund
"Für einen bayerischen Wallfahrtsort ist etwas anderes angemessen als für ein Badeort an der Ostsee", sagte Pellengahr. Baden-Württemberg will zum Ausgleich für die Liberalisierung unter der Woche die Verkaufsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen beschränken. Gemeinden sollen dann im "Ländle" nur noch zwei statt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr zulassen dürfen. Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sollen sich noch nicht festgelegt haben, wie sie die neue Ladenschlußfreiheit nutzen wollen. Das Saarland plant derzeit offenbar keine Änderung der gesetzlichen Ladenschlußzeiten.
Der weitere Gesetzgebungsprozeß hängt stark vom Bundestag ab. Auch in der Föderalismuskommission soll das Thema eine Rolle spielen. Befürworter einer Kompetenzverlagerung auf die Länder werden eher in den Fraktionen von FDP, Union und Grünen gesehen. In der vergangenen Legislaturperiode war eine Liberalisierung am Widerstand der Gewerkschaften gescheitert, die in der SPD-Fraktion stark vertreten sind. Die Zeitung "Bild am Sonntag" zitierte nun jedoch den Vorsitzenden des Wirtschaftssausschusses, Rainer Wend (SPD), mit den Worten: "Die Länder kennen die Bedürfnisse vor Ort besser als der Bund. Deswegen sollten sie entscheiden."
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