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Wettbewerb Sportwetten vor Gericht

28.03.2006 ·  Ist das staatliche Monopol auf das Angebot von Sportwetten noch rechtens? Darüber hat an diesem Dienstag das Verfassungsgericht geurteilt. Doch selbst eine Liberalisierung des Wettmarktes wäre kein Freibrief für die Branche.

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Es naht die Fußball-Weltmeisterschaft und mit ihr das große Geschäft. In den Wettbüros läßt bereits jetzt jedes Spiel der Fußballnationalmannschaft die Kassen klingeln. Mit dem richtigen Händchen und einer ordentlichen Wettquote könne aus einem Minimaleinsatz von 1,50 Euro ein Gewinn von 12 500 Euro werden, erzählt der Inhaber eines Wettlokals im Frankfurter Süden. So geschehen bei einem Kunden, der auf zehn Spiele gesetzt hatte - von Fußball über Boxen bis hin zu Eishockey - und mit jedem Tip richtig lag.

Das Geschäft mit den Sportwetten boomt. Das einzige, was dem Inhaber des kleinen Wettladens zu schaffen macht, ist die wachsende Konkurrenz. Allein in seiner Straße gibt es drei weitere Annahmestellen. Von einem Monopol des staatlichen Wettanbieters Oddset, über das das Bundesverfassungsgericht am heutigen Dienstag entscheidet, ist hier nichts zu spüren. Denn es ist durchlöchert von Ausnahmelizenzen für vier ehemalige DDR-Wett-Anbieter, einem stetig wachsenden Internetangebot und zahlreichen illegalen Anbietern. Zudem sind Pferdewetten in Deutschland bereits seit 1922 erlaubt.

Ein Milliarden-Geschäft

Das Urteil (siehe aktuell: Karlsruhe: Staat muß vor Spielsucht schützen) könnte das Milliarden-Geschäft mit den Sportwetten erheblich ankurbeln. Bereits im Jahr 2004 erreichte die Branche Umsätze von rund 1,5 Milliarden Euro. Bei einer Liberalisierung stehen bereits zahlreiche ausländische Wettanbieter in den Startlöchern. Auf der anderen Seite bangt der organisierte Sport um seine Zukunft. Er kassierte im Jahr 2004 von den Ländereinnahmen aus dem Glücksspiel mehr als 500 Millionen Euro. "Ich kenne keinen vergleichbaren Vorgang, von dem das Fundament des Sports in der Bundesrepublik so erschüttert werden kann wie durch eine Absage an das staatliche Wettmonopol", sagte Manfred von Richthofen, Präsident des Deutschen Sportbundes, der Nachrichtenagentur sid.

Video: Sportwetten-Monopol vor Gericht

In dem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht hatte sich eine Münchener Buchmacherin für Pferdewetten vor knapp zehn Jahren vergeblich bemüht, eine Erlaubnis für die Durchführung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten - sogenannte Oddset-Wetten - zu erhalten. Sie argumentiert, daß das Verbot gegen ihre verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Die bayerische Landesregierung und der Bund rechtfertigen das Monopol dagegen damit, daß sie krankhafte Spielsucht und den Vermögensverfall eindämmen wollten.

Zweifel an der Rechtslage

In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im November zeigten die Richter bereits Zweifel an der derzeitigen Rechtslage. So unterstrich Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, daß das Gericht insbesondere zu prüfen habe, ob das Monopol des Staates tatsächlich dazu diene, die Gewinnspiele einzudämmen, oder ob es nicht eher die Staatseinnahmen maximieren solle. Der Richter Brun-Otto Bryde sah gar einen Widerspruch im Verhalten des Staates, der trotz seines erklärten Ziels, den Spieltrieb zu kanalisieren, mit Werbesprüchen wie "Wer nicht spielt, hat schon verloren" zur Teilnahme an staatlichen Sportwetten aufrufe. Die Gegner des Monopols rechneten den Richtern in den roten Roben vor, daß der Lotto-Totoblock mit seinen rund 26.000 Lotto- und Wett-Annahmestellen mehr als doppelt so viele Filialen wie die Deutsche Post habe.

Illegale Anbieter kaum zu kontrollieren

Der Rechtsanwalt Ulrich Wuermeling von der Kanzlei Latham and Watkins warnt jedoch vor einer Fehlinterpretation des Urteils. Selbst wenn sich die Richter für eine Liberalisierung des Wettmarktes aussprächen, sei das kein Freibrief für die Durchführung von Wetten. Denn die Genehmigungspflicht würde dadurch keinesfalls abgeschafft. "Das Urteil könnte zu einem Massenansturm führen, der nicht mehr zu bändigen ist", warnte er. Polizei und Verwaltung könnten schon jetzt illegale Anbieter kaum kontrollieren.

Die Beschwerdeführerin jedenfalls wandte sich in der mündlichen Verhandlung mit einem fast leidenschaftlichen Appell an die Verfassungsrichter: Sie sei wahrscheinlich die einzige Buchmacherin in Deutschland, die aus Respekt vor diesem Verfahren keine einzige Sportwette angenommen habe, erklärte sie. "Nun bin ich in den roten Zahlen, nur weil ich versucht habe, einen geraden Weg zu gehen."

Quelle: cbu., F.A.Z., 28.03.2006, Nr. 74 / Seite 15
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