04.06.2002 · Europäische Regierungen können Fusionen künftig nicht mehr über Sonderstimmrechte wie die „goldene Aktie“ stoppen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat staatliche Sonderstimmrechte in privaten Unternehmen für weitgehend unzulässig erklärt. Der EuGH urteilte am Dienstag in Luxemburg, dass Regelungen über solche „goldenen Aktien“ beim ehemaligen französischen Staatsunternehmen Elf Aquitaine und bei privatisierten portugiesischen Unternehmen nicht mit EU-Recht vereinbar seien.
Dagegen erklärte das Gericht eine belgische Regelung für zulässig, mit der eine Mindestversorgung mit Erdgas gesichert werden soll. Nach Ansicht der Richter lassen sich derartige Regelungen nur dann rechtfertigen, wenn an dem Ziel ein “allgemeines oder strategisches Interesse besteht“.
Die so genannten „goldenen Aktien“ räumen Regierungen an Unternehmen, an denen sie eine Minderheitsbeteiligung halten, Sonderstimmrechte ein, über die sie faktisch die Kontrolle ausüben.
Grundlage für Übernahmerichtlinie
Die Europäische Kommission hatte gegen die drei Staaten jeweils ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sie hatte von dem Ausgang des Urteils nicht zuletzt abhängig gemacht, wie sie mit ihrer geplanten Übernahmerichtlinie weiter verfährt. Europa brauche eine größere Demokratie der Aktionäre, hatte EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein in einem Interview vor der Urteilsverkündung gesagt.
Die Gerichtsentscheidung könnte weitere Fusionen und Übernahmen in Europa nach sich ziehen. Vor allem die italienische und spanische Regierung halten spezielle Stimmrechte über einstige Monopolunternehmen wie Versorger und Telekommunikationskonzerne. So kann die spanische Regierung nach bisherigem Recht jedes Übernahmeangebot über mehr als zehn Prozent an Telefónica ablehnen. In Deutschland gibt es keine „goldenen Aktien“.
VW nicht betroffen
Ein Sprecher der EU sagte mit Blick auf den VW-Konzern, bei dem VW-Gesetz handele es sich nicht um eine Regelung für eine Goldene Aktie. „Das ist etwas anderes", sagte er. Auch ein VW-Sprecher sagte, sein Unternehmen sehe sich von dem Urteil nicht
betroffen.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
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| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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