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Wettbewerb Musik und Märkte: Monti will mehr wissen

13.04.2004 ·  Dürfen die Bertelsmann Music Group und Sony Music fusionieren? Die EU hat die Prüfung des Plans ausgesetzt. In der vorgelegten Form wird ihm keine Chance eingeräumt.

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Die geplante Fusion der Musiksparten von Bertelsmann und Sony stößt bei der EU-Kommission unverändert auf große wettbewerbsrechtliche Bedenken. Kurz vor Halbzeit der vertieften Prüfung hat die EU-Behörde diese für unbestimmte Zeit ausgesetzt und damit einen Hinweis darauf gegeben, daß die bisherigen Verhandlungen mit den beiden Konzernen ihre Vorbehalte offenbar nicht lösen konnten.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat die beiden Unternehmen wie auch deren Wettbewerber vielmehr um weitere Informationen gebeten. Die Uhr ist damit zunächst angehalten, und es ist derzeit offen, wann sie wieder zu ticken beginnt. Eine Genehmigung des Plans von BMG/Sony Music dürfte jedenfalls in der vorgelegten Form nur wenig Chancen haben. Montis Sprecher erklärte am Dienstag, die Informationen beträfen alle Märkte, auf die sich das Zusammengehen der beiden Musiksparten auswirken könnte. Über den Ausgang der Prüfung könne zu diesem Zeitpunkt nur spekuliert werden. Weil es jedoch nur wenige Musikkonzerne gebe, sei eine besonders genaue Untersuchung unerläßlich. “Wenn von diesen zwei fusionieren, muß immer besonders genau geprüft werden“, erklärte er in Brüssel.

Bertelsmann unverändert zuversichtlich

Bertelsmann zeigte sich unverändert zuversichtlich, das Vorhaben von der EU-Kommission bewilligt zu bekommen. Zugleich rechnet das Unternehmen damit, das so genannte “statement of objections“ zu erhalten, in dem die EU-Wettbewerbskontrolleure ihre Bedenken Punkt für Punkt auflisten. Der neue Zeitplan ermögliche es der Kommission zudem, die von den Unternehmen und den Mitbewerbern abgefragten Daten intensiv zu prüfen, wie ein Bertelsmann-Sprecher sagte. Vorstandvorsitzender Gunter Thielen hatte bei der Bilanzpressekonferenz im März gesagt, er rechne mit einer EU-Zustimmung spätestens Ende September. Ursprünglich hätte die Kommission bis zum 22. Juni Zeit gehabt, zu entscheiden.

Das Aussetzen einer Prüfung in der zweiten Phase ist indes nichts Ungewöhnliches, weil die Behörde oft noch Zeit braucht, um mehr Informationen über die Strukturen eines komplexen Marktes zu sammeln oder sich mit anderen Kartellbehörden abzustimmen. Das Vorhaben wird auch von der amerikanischen Wettbewerbsaufsicht untersucht.

BMG/Sony hatten im Dezember 2003 mitgeteilt, ihre Sparten für das Tonträgergeschäft in einem Joint Venture zusammenlegen zu wollen. An dem Gemeinschaftsunternehmen mit Hauptsitz in New York sind die Partner zu gleichen Anteilen beteiligt. Laut Bertelsmann hätte das Joint Venture in dieser Form 2002 einen Marktanteil von 22,9 Prozent gehabt. Die Kommission hatte im Februar die vertiefte Prüfphase wegen ernster wettbewerbsrechtlicher Bedenken eingeleitet. Monti befürchtet vor allem, daß Sony BMG und die verbleibenden Musikkonzerne eine marktbeherrschende Stellung bei Musikaufnahmen erhalten könnten. Außerdem besitze BMG über ihre RTL-Tochter eine führende Stellung bei Radio- und Fernsehstationen. Damit könnte Bertelsmann in ihren Sendern bevorzugt Musik von Sony BMG senden und damit den Zugang konkurrierender Tonträgeranbieter zu Rundfunkmärkten in den EU-Staaten beeinträchtigen. Bedenken hat Monti zudem beim Internet-Vertrieb von Musikkopien und tragbaren Abspielgeräten, bei denen Sony eine große Marktmacht hat.

Sollte Monti am Ende grünes Licht für Sony BMG geben, würde die Zahl der großen Musikunternehmen auf vier von derzeit fünf reduziert, wobei das neue Unternehmen zwischen der Universal Music Group als größtem und EMI plc als drittgrößtem Anbieter angesiedelt wäre. Letztere wollte vor zwei Jahren mit Warner Music fusionieren, scheiterte jedoch am Widerstand der EU-Wettbewerbskontrolleure, die wegen der entstehenden Marktdominanz mit einem Verbot gedroht hatten, ehe die Unternehmen ihre Absicht zurückzogen.

Markt für Musikaufnahmen im Blickfeld der EU

Im Mittelpunkt der beiden Auskunftsersuchen steht nach Angaben des Sprechers von Monti der Markt für Musikaufnahmen und damit zusammenhängend vor allem die Frage, welche und wie viele namhafter Künstler bei BMG und Sony Music unter Vertrag stehen. Dabei gehe es auch um die Laufzeit oder andere Elemente der Verträge, erklärte er weiter. Keine Rolle spiele dagegen die Frage von Musik, die im Internet heruntergeladen werden kann oder allgemein “Musik-Piraterie“.

Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Prüfung hängt laut dem Sprecher davon ab, wann die Unternehmen die Fragen beantworten. Insgesamt sei dieser “Routine-Schritt“ begrüßenswert, weil er allen Beteiligten mehr Zeit gebe, das Vorhaben genauer zu beurteilen. Die Kommission habe bislang noch nicht ihr Schreiben geschickt, in dem sie ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken genau auflistet, sagte der Sprecher. In einer vertieften EU-Wettbewerbsprüfung ist dies von entscheidender Bedeutung, da darin zu erkennen ist, ob die Wettbewerbskontrolleure trotz der Verhandlungen mit den Unternehmen an ihren Bedenken festhalten, die sie bei Einleitung der zweiten Prüfphase geäußert haben. Außerdem ist ein solches Schreiben ein ernstzunehmender Hinweis darauf, daß eine Fusion wenn überhaupt nur mit hohen Auflagen genehmigt werden dürfte.

Mit Blick auf die wenigen großen Musikunternehmen, die nach einer Fusion zu BMG/Sony verblieben, ist unterdessen in mit dem Fall vertrauten Kreisen in Brüssel zu hören, daß Dreh- und Angelpunkt die Frage sein werde, ob diese in der Lage wären, eine so genannte “kollektive Dominanz“ auszuüben und ob die Kommission dies mit Beweisen unterlegen kann, wollte sie das Gemeinschaftsunternehmen mit diesem Argument untersagen. Hintergrund ist, daß die EU-Behörde 1999 eine Fusion der britischen Reiseveranstalter Airtours und First Choice mit dem Vorwurf einer kollektiven Marktbeherrschung verboten hatte. Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuGeI) hatte das Verbot später annulliert, weil die Kommission nicht ausreichend die angebliche Gefahr für den Wettbewerb nachgewiesen habe, der von der geballten Marktmacht weniger Unternehmen ausgehen soll. Diesem Urteil komme daher besondere Bedeutung bei der Beurteilung von BMG/Sony Music zu, hieß es.

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