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Wettbewerb Monopolkommission lehnt Mindestlöhne ab

14.07.2010 ·  Die Monopolkommission klagt über Wettbewerbsdefizite bei Kassen, Apothekern und Stadtwerken und kritisiert das Vordringen von Mindestlöhnen und Spartengewerkschaften auf dem Arbeitsmarkt. Mangelnde Effizienz und überteuerte Versorgung seien die Folge.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Mit Sorge beobachtet die Monopolkommission den wachsenden Einfluss der Politik auf die Lohnfindung. In ihrem am Mittwoch vorgelegten neuen Hauptgutachten kritisiert sie das Vordringen von Mindestlöhnen und Spartengewerkschaften auf dem Arbeitsmarkt. Die Wissenschaftler bemängeln zudem fehlende Konkurrenz unter den Krankenkassen, Apotheken und in der Trinkwasserversorgung. Wettbewerbsdefizite führten zu mangelnder Effizienz und einer überteuerten Versorgung, sagte der Vorsitzende der Kommission, Justus Haucap.

Dagegen beurteilt er die Konzentration wirtschaftlicher Macht positiv: Unter den 100 größten Unternehmen habe der Grad der Verflechtung weiter abgenommen, nur im Bankensektor wachse sie. Die von Weisungen unabhängige Monopolkommission begutachtet im Auftrag der Bundesregierung die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Märkten und meldet sich immer wieder kritisch zu Wort.

Mindestlöhne halten die Wissenschaftler ökonomisch für problematisch, weil sie erhebliche negative Auswirkungen auf die nachgelagerten Produktmärkte haben könnten. Wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt würden, sei das besonders für jene Produktmärkte problematisch, auf denen der Wettbewerb eingeschränkt sei. Produktive Unternehmen könnten in dem Fall hohe Tarifabschlüsse dazu nutzen, andere Anbieter im Wettbewerb zu behindern. Vor diesem Hintergrund verlangt die Kommission eine „starke Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen“. Auf jeden Fall sollten zuvor wettbewerbsrechtliche Folgen abgeklärt werden. Darüber hinaus verlangt die Kommission, dass die Politik darauf verzichte, Mindestlöhne festsetzen zu können. Damit werde die Tarif- und Koalitionsfreiheit unterlaufen.

Reaktion auf Spartengewerkschaften

Vom Gesetzgeber verlangten die Ökonomen außerdem eine Reaktion auf die zunehmende Zahl von Spartengewerkschaften. Es sei auffällig, dass diese sich wie etwa im Verkehrs- und Gesundheitswesen gerade dort bildeten, wo „sich höhere Löhne über höhere Subventionsforderungen oder höhere Krankenkassenbeiträgen leicht überwälzen lassen“. Beispielsfälle dafür sind die Lokführergewerkschaft oder die Krankenhausärztegewerkschaft Marburger Bund. Forderungen könnten automatisch an schutzlose Dritte weitergereicht werden.

Es sei die „dringliche Aufgabe“ des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte, Instrumente zu entwickeln „zur Einhegung der faktisch bereits wirksamen Tarifpluralität“. Die Forscher legen dafür auch eigene Vorschläge vor. Sie umfassen zeitlich synchron laufende Tarifverhandlungen unterschiedlicher Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber, Kooperationspflichten, ein umfassendes Recht der Arbeitgeber auf Aussperrung, ein zwingend vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren oder eine verschärfte Missbrauchsaufsicht durch die Kartellämter.

Schwerpunkt auf Gesundheitspolitik

Mit der Begutachtung von Krankenkassen- und Apothekenmärkten legt das diesjährige Hauptgutachten einen Schwerpunkt auf die Gesundheitspolitik. Der Überschrift „Mehr Wettbewerb, weniger Ausnahmen“ folgend, beklagen die Wissenschaftler, dass im Gesundheitswesen das Wettbewerbsrecht vielfach zugunsten des Sozialrechts ausgeblendet werde. Das solle umgekehrt werden: Das Kartellrecht müsse so lange die Regel sein, wie der Gesetzgeber keine besonderen Ausnahmen davon erlasse. Bei Rabattverträgen für Arzneimittel will die Regierung das Kartellrecht bereits durchsetzen.

Haucap machte sich für eine Finanzreform der Kassen stark, in der einkommensunabhängige Zusatzbeiträge als Preissignal eine größere Rolle spielen sollten. Die Monopolkommission empfiehlt, den allein von den Arbeitnehmern zu tragenden Beitrag von 0,9 Prozent in die Zusatzprämie zu integrieren. Sie folgt dem Reformvorschlag von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), der aber am Widerstand der CSU gescheitert war.

In der ärztlichen Versorgung liege der Schlüssel zu mehr Wettbewerb in Einzelverträgen zwischen Kassen und Ärzten. Zudem sollten Ärzte ihre Honorare direkt bei den Kassen und nicht wie seit acht Jahrzehnten über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Mit Blick auf die Apotheker bekräftigt die Monopolkommission ihre Auffassung, dass das Verbot von Fremd- und Mehrbesitz falsch sei. Apotheker müssten mehr als vier Apotheken besitzen, Kapitalgesellschaften Ketten bilden können. Regionale Monopole könnten gleichwohl verhindert werden. Um den Wettbewerb anzuheizen, sollten der einheitliche Zuschlag von 8,10 Euro je Pillenpackung aufgegeben und den Apothekern Freiräume für die eigene Preisgestaltung eingeräumt werden.

Kritik an Trinkwasserversorgung

Kritisch bewerten die Wissenschaftler den Wettbewerb in der Versorgung mit Trinkwasser. Dies gilt als „natürliches Monopol“, weil es nur einen lokalen Anbieter gibt, der Zugriff auf die Leitungen hat. Wegen fehlenden Wettbewerbsdrucks würden heute Effizienzreserven nicht gehoben. Deshalb sei es sinnvoll, die heute in Tausende Versorger zersplitterte Trinkwasserversorgung bundeseinheitlich zu regulieren. Die Bundesnetzagentur könne dann, wie in der Stromversorgung, eine Anreizregulierung mit zwingenden Preisvorgaben für die Wasserwerke erlassen.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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