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Wettbewerb Millionen-Bußgeld gegen Pharmahändler

01.09.2006 ·  Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Millionenhöhe gegen vier Pharmagroßhändler verhängt. Nach einer Rabattschlacht sollen sie sich abgesprochen haben, um die alten Marktanteile wieder zurückzuverteilen.

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Wegen unzulässiger Wettbewerbsabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen vier Pharmagroßhändler und sieben Unternehmensverantwortliche Bußgelder von insgesamt 2,6 Millionen Euro verhängt.

Wie die Behörde am Freitag in Bonn mitteilte, sind die Großhändler Anzag, Phoenix, Sanacorp und die Celesio-Tochter Gehe betroffen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, da Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich ist.

Absprachen für mehr Marktruhe

Nach Angaben der Wettbewerbshüter hatte die Anzag Anfang 2003 eine regelrechte Rabattschlacht losgebrochen, um ihre Marktanteile auszuweiten. Nach einem Wechsel im Vorstand entschloß sich das Unternehmen aber schon Mitte 2003, den Preiskampf zu beenden. Dazu sei mit den drei anderen bundesweit tätigen Pharmagroßhändlern Phoenix, Gehe und Sanacorp vereinbart worden, die von Anzag gewonnenen Marktanteile zurück zu verteilen.

Auf regionaler Basis wurden nach den Angaben des Kartellamts so genannte „Saldenlisten“ ausgetauscht. In diesen wurde aufgeführt, wie viele Apotheken mit welchem durchschnittlichen Monatsumsatz in der betreffenden Region von dem jeweiligen Wettbewerber zu Anzag gewechselt waren und umgekehrt. Die Differenz sollte in der Weise ausgeglichen werden, daß Anzag Apotheken mit einem entsprechenden Einkaufsvolumen ungünstige Einkaufskonditionen gewährt, um den Apotheker zu veranlassen, zu dem jeweiligen Absprachepartner zu wechseln. Auf diese Weise sollte die Marktruhe wiederhergestellt werden.

Geschäftsräume durchsucht

Das Bundeskartellamt hatte zur Aufklärung unter anderem Geschäftsräume durchsuchen und Beweismittel sicherstellen lassen. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte, es gebe aufgrund dieser Beweise keine Zweifel an der vorsätzlichen Absprache. „Es handelt sich hier um ein Quotenkartell an der Grenze zu einem Preiskartell, der schärfsten Form der Wettbewerbsbeschränkung.“

Das Bundeskartellamt habe bereits 1990/1991 wegen ähnlicher Absprachen Geldbußen gegen zahlreiche Pharmagroßhändler verhängt. Die Bußgelder bezeichnete Böge als „vergleichsweise milde“. Es habe das 2003 gültige Recht angewandt werden müssen. „Nach dem seit Juli 2005 geltenden Recht wären die Sanktionen deutlich höher ausgefallen“, sagte Böge.

Unternehmen kündigen Einspruch an

Gehe und Phoenix kündigten bereits an, gegen die Entscheidung des Kartellamtes vorgehen zu wollen: „Wir halten die Vorwürfe für unbegründet und wollen Einspruch einlegen“, sagte ein Sprecher der Celesio-Tochter mit Sitz in Stuttgart.

Eine Phoenix-Sprecherin sagte, ihr Unternehmen weise die Vorwürfe zurück und wolle den Gang vor das OLG antreten. Die übrigen betroffenen Unternehmen wollten
sich zunächst nicht äußern.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa und Reuters
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Von Heike Göbel

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