24.03.2004 · Neben dem Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro für Microsoft hat die EU-Kommission dem Softwarekonzern Auflagen zur Vermarktung des Betriebssystems Windows vorgegeben.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Brüssel den Softwarekonzern Microsoft wegen Markt-Mißbrauchs, wie bereits berichtet, mit einem Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro bestraft und Auflagen zur Vermarktung des Betriebssystems Windows verhängt.
Der weltgrößte Softwarekonzern habe sein Quasi-Monopol beim Betriebssystem für Personalcomputer (PC) ausgenutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt, entschied die Kommission. Geschehen sei dies über eine vom Konzern absichtlich begrenzte Kompatibilität von Windows-PCs mit anderen Servern und Programmen. Dies gelte vor allem für den Media Player, bei dem Microsoft Konkurrenz habe.
Die Behörde beendete damit ein seit vier Jahren laufendes Wettbewerbsverfahren. Es ist die höchste Strafe, die ein Unternehmen bisher in Brüssel erhielt.
90 Tage Zeit für Windows-Version ohne Mediaplayer
Die EU-Behörde verpflichtete Microsoft zur Änderung von Geschäftspraktiken. Brüssel gab dem Konzern 90 Tage Zeit, Computerherstellern auch eine „Windows“-Version anzubieten, die nicht mit dem so genannten Mediaplayer zum Abspielen von Multimediaprogrammen gekoppelt ist. Damit sollten Konkurrenten wie Apple bessere Marktchancen bekommen.
Microsoft muß Quellcode nicht offenlegen
Darüber hinaus bekam Microsoft 120 Tage Zeit, bei Betriebssystemen für Netzwerkrechner (Server) technische Angaben zu den Schnittstellen offen zu legen. Dies soll für mehr Wettbewerb sorgen, da auch konzernfremde Server voll kompatibel mit Windows-PC und Servern werden. Die EU-Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß Microsoft dazu nicht seinen Quellcode offenlegen müsse.
Die EU-Kommission stellte fest, daß sich der Konzern mit Hilfe dieses „ernsthaften Verstoßes“, der fünfeinhalb Jahre angedauert habe, eine dominante Position auf dem Markt verschafft habe.
Treuhänder soll Auflagen verfolgen
Die EU-Kommission kündigte an, einen Treuhändler zur Überwachung der Auflagen zu ernennen. Dieser solle unter anderem sicherstellen, daß die beiden geforderten Windows-Versionen qualitativ gleichwertig seien.
Microsoft hat bereits angekündigt, gegen das Bußgeld juristisch vorzugehen. Um die Auflagen zu stoppen, müßte Microsoft beim Europäischen Gericht Erster Instanz (EuGeI) einen einstweiligen Rechtsschutz erwirken. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Konzern nachweisen kann, daß ihm aufgrund der Brüsseler Entscheidung ein unumkehrbarer geschäftlicher Schaden drohte.
Sollte der EuGeI-Präsident einem solchen Antrag nicht stattgeben, müßten die Auflagen sofort in die Tat umgesetzt werden. Die Entscheidung der Kommission gilt nur für den Europäischen Wirtschaftsraum, also der EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die EU-Entscheidung hat Präzedenzcharakter. Die bisherige Rekordbuße von 462 Millionen Euro mußte 2001 der Schweizer Pharma-Konzern Hofmann-La Roche als Anstifter eines groß angelegten Vitamin-Kartells zahlen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2467 | −0,17% |
| Rohöl Brent Crude | 106,35 $ | −0,47% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?