04.11.2003 · Mit einer Verfassungsbeschwerde geht Galeria Kaufhof gegen das im Ladenschlußgesetz verankerte Öffnungsverbot nach 20 Uhr vor. Kaufhof will die gleichen Rechte wie Tankstellen-Shops.
Die eingeschränkten Öffnungszeiten für Einzelhändler führen nach Ansicht der Metro-Tochter Kaufhof zu massiven Wettbewerbsverzerrungen. Die Bundesregierung dagegen verteidigte am Dienstag vor dem Verfassungsgericht die zuletzt im Frühjahr liberalisierte Regelung. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Einzelhandelsverband sind gegen längere Öffnungszeiten. Die Verhandlung in Karlsruhe findet ausgerechnet am „Tag der offenen Tür“ des Gerichts statt.
Kaufhof greift mit einer Verfassungsbeschwerde das Öffnungsverbot nach 20 Uhr und an Sonntagen an. Das Unternehmen sieht den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Berufsfreiheit verletzt. Zwar ist die vorgeschriebene Schließung an Samstagen um 16 Uhr seit Mitte Mai auf 20 Uhr verschoben. Kaufhof genügt diese Liberalisierung jedoch nicht.
Sonntags entspannt bummeln?
Die zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlußgesetz führten dazu, daß der Sonntags- und Abendverkauf beispielsweise auf Bahnhöfen und an Tankstellen ausgeweitet werde, kritisierte Lovro Mandac, Vorstandsvorsitzender der Galeria Kaufhof Warenhaus AG. Außerdem sei das Ladenschlußgesetz zum Erhalt der Sonntagsruhe ungeeignet.
Mandac erklärte mit dem Hinweis auf tausende Grenztouristen, die den Sonntagsverkauf in den Nachbarländern nutzten: „Wir wollen den Menschen auch in Deutschland die Möglichkeit bieten, ohne Einkaufsstreß am Sonntag mit der gesamten Familien einen Einkaufsbummel zu unternehmen.“ Der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen, der die klagende Warenhauskette Galeria Kaufhof vertrat, nannte das Ladenschlussgesetz ein „verhängnisvolles Symbol für die fehlende Konkurrenzfähigkeit des deutschen Einzelhandels im In- und Ausland".
Regierung hält dagegen
Die Bundesregierung hält dagegen. Mit dem Gesetz werde das freie Wochenende der Arbeitnehmer geschützt und ihre übermäßige Inanspruchnahme in den Abendstunden verhindert, sagte Rudolf Anzinger, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Dies sei vor allem deshalb wichtig, weil 72 Prozent der rund 2,7 Millionen Beschäftigten im Einzelhandel Frauen seien, die neben ihrer Berufstätigkeit auch die Hauptlast in der Familie trügen. „Sozial verträgliche Arbeitszeiten sind für Frauen von zentraler Bedeutung“, sagte Anzinger.
Verband fürchtet Konzentration im Handel
Auch der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wandte sich strikt gegen eine Ausweitung des Verkaufs am Sonntag unabhängig davon, wie das Urteil der obersten Richter ausfalle. „Dies würde sich einseitig zu Lasten der mittelständischen Einzelhandelsunternehmen in ländlichen Regionen und Randlagen auswirken und einer weiteren Konzentration Vorschub leisten“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel. Die Gemeinden sollten nach seiner Ansicht höchstens vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr bestimmen können.
DIHK: Im Ausland funktioniert´s
Uwe Täger vom Münchner Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung plädierte für längere Öffnungszeiten. Sie könnten dem Wettbewerb Impulse verleihen. Dies wäre „ein innovatives Element auch für kleinere Händler", die sich in Nischen gegen die Ketten behaupten könnten. Der Service der Verkäufer, das Sortiment und dessen Präsentation entschieden mehr über die Kaufentscheidungen der Kunden als Öffnungszeiten. Eine Vertreterin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sagte, in Ländern wie Frankreich, Spanien oder Großbritannien hätten sich größere und kleinere Betriebe mit den dortigen liberaleren Öffnungszeiten reibungslos aufeinander eingerichtet.
Der Berliner Kaufhof hatte auf dem Alexanderplatz im Juli 1999 mit einem Trick seine Verkaufsräume samstags und sonntags geöffnet gehalten. Sein Angebot wurde komplett als „Berliner Souvenirs“ deklariert, die nach dem Landesgesetz auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten verkauft werden dürfen. Dagegen hatte sich ein Juwelier gewehrt und eine Unterlassung erwirkt. Dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde.
Das Urteil des Ersten Senats wird erst in einigen Monaten erwartet.
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