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Wettbewerb Gericht untersagt Boykott privater Lottovermittler

24.10.2006 ·  Millionen Lottospieler in Deutschland können wahrscheinlich schon bald auch an Tankstellen und Supermärkten ihre Tippscheine abgeben. Einer vorläufigen Gerichtsentscheidung zufolge dürfen die staatlichen Lotterien den Markt nicht unter sich aufteilen.

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Millionen Lottospieler in Deutschland können wahrscheinlich schon bald auch an Tankstellen und Supermärkten ihre Tippscheine abgeben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte in einer Eilentscheidung eine Serie von Verfügungen des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock, mit denen die Behörde mehr Wettbewerb bei der Vermittlung von Lotterien wie 6 aus 49 oder Spiel 77 erzwingen will. Der Deutsche Lottoblock kündigte Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.

Gericht gewährt privaten Anbietern besseren Marktzugang

Das Bundeskartellamt hatte im August die 16 staatlichen Landes-Lottogesellschaften verpflichtet, den Glücksspielmarkt stärker als bisher für private Vermittler von Tippscheinen zu öffnen. Dadurch sollte privaten Lottovermittlern die Möglichkeit gegeben werden, eigene Annahmestellen etwa in Supermärkten und an Tankstellen einzurichten. Außerdem untersagte die Behörde den Lotto-Gesellschaften die bisher praktizierte regionale Gebietsaufteilung. Lottospieler sollten dadurch die Möglichkeit erhalten, sich bei gleichen Gewinnchancen den preisgünstigsten Lottoanbieter aussuchen zu können.

Der Deutsche Lottoblock hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Doch habe das Gericht diese im wesentlichen zurückgewiesen, sagte Justizsprecher Hans-Joseph Scholten am Dienstag. In seiner Eilentscheidung bestätigte das Gericht, sowohl die Forderung der Wettbewerbshüter nach einem besseren Marktzugang für die privaten Spielevermittler, als auch das Verbot von Regionalabsprachen.

Lottogesellschaften können Annahme verweigern

Das Gericht präzisierte allerdings gleichzeitig, daß die Lottogesellschaften nicht unbesehen sämtliche Spieleinsätze akzeptieren müssten. Bei Verstößen privater Vermittler gegen das Ordnungsrecht, dürften sie die Annahme verweigern.

Die Aktien von Glücksspielfirmen gewannen auf diese Nachricht am Dienstag deutlich an Wert: Die Papiere von Fluxx verteuerten sich um 52 Prozent, und auch die Kurse von Tipp24, bet-at-home.com und Cashbet stiegen zeitweise deutlich.

Der Deutsche Lottoblock kündigte nach der Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an. Der Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des Lottoblocks, Horst Mentrup, betonte: „Wir bleiben überzeugt, daß die kartellbehördlichen Anordnungen im Hauptverfahren keinen Bestand haben werden.“

Der Präsident des Verbandes der Lotterieeinehmer und Spielvermittler, Norman Faber, bezeichnete das Urteil als eine schwere Niederlage für das Lotto-Kartell. Er betonte, die Entscheidung des Bundeskartellamtes sei damit sofort vollziehbar. Das bedeute, der Aufbau von Vertriebsstellen etwa in Supermärkten dürfe von den Lottogesellschaften jetzt nicht mehr behindert werden.

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Von Heike Göbel

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