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Wettbewerb Debatte um Ministererlaubnis geht weiter

25.02.2002 ·  Die Entscheidung von Wirtschaftsminister Müller, nicht selbst über die von Eon beantragte Ministererlaubnis zu entscheiden, wird kritisiert.

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Bundeswirtschaftminister Werner Müller will sich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen. Deshalb hat der parteilose Politiker seinen Staatssekretär August Tacke damit beauftragt, über den von Eon gestellten Antrag einer Sondergenehmigung für eine Übernahme der Ruhrgas AG zu entscheiden.

Das Kartellamt hatte die Übernahme untersagt, Eon als letzten Ausweg eine Ministererlaubnis beantragt. Der Antrag gilt als heikel für Müller, da der Minister für den Eon-Vorgänger Veba als Manager tätig war. Außerdem tauchen immer wieder Gerüchte auf, Müller sei an dem Eon-Chefsessel interessiert. Um nicht in den Ruch einer Befangenheit zu geraten, hat der Minister die Entscheidung an Tacke delegiert. Doch auch dieser Schritt wird nun kritisiert.

Kanzler soll entscheiden

“Ein Staatssekretär, der das Gegenteil dessen macht, was sein Minister will, bleibt nicht lange im Amt“, gibt der Kartellrechtler Hans-Peter Schwintowski in einem Interview mit der "Financial Times Deutschland" zu bedenken. Die Übertragung der Entscheidung auf einen Staatssekretär des eigenen Ministeriums löse das Befangenheitsproblem deshalb nicht. Tacke sei als beamteter Staatssekretär weisungsgebunden und nicht frei in seiner Entscheidung. Sauberer sei es, die Entscheidung direkt durch den Bundeskanzler fällen zu lassen, meint Schwintowski.

Er habe sich schon seit langem entschlossen, sich für den Fall eines Antrags “völlig aus dem Verfahren rauszuhalten“, sagte Müller. Das Ministerium nannte drei Gründe für den Entschluss des Ministers: Die Arbeit des Wirtschaftsministeriums soll nicht weiteren öffentlichen Spekulationen ausgesetzt werden. In seiner Entscheidung über künftige Tätigkeitsfelder wolle der Minister völlig frei bleiben. Zudem wolle Müller dem immer wieder in der Öffentlichkeit erweckten Eindruck “des Anscheins einer Befangenheit“ vorbeugen. “Die Besorgnis der Befangenheit“ sei im Sinne des Gesetzes ein möglicher Klagepunkt. “Dem gilt es vorzubeugen“, betonte eine Ministeriumssprecherin.

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