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Wettbewerb Bundesländer wollen Ladenschluß selbst regeln

24.09.2004 ·  Die Bundesländer sind ihrem Ziel einer weitgehenden Freigabe der Öffnungszeiten einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Jetzt muß der Bundestag entscheiden, ob er den Ladenschluß den Ländern überläßt.

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Die Länder wollen über den Ladenschluß selbst bestimmen können. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Einbringung eines Gesetzentwurfes beschlossen. Nun muß der Bundestag entscheiden, ob er den Ladenschluß der Regie der Länder überläßt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits festgestellt, daß eine „grundlegende Neukonzeption“ der Ladenöffnungszeiten Sache der Länder sei. Derzeit gilt bundesweit die Regelung, daß Geschäfte täglich außer sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Länder wollen flexibel vor Ort entscheiden lassen

Baden-Württembergs Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) sagte, eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht erforderlich. Deswegen könne man den Ladenschluß in die Hände der Länder legen. Damit könnten vor Ort flexible und unbürokratische Lösungen geschaffen werden. „Sollen die Händler doch selbst entscheiden, wie lange sie beispielsweise vor Weihnachten ihre Geschäfte öffnen“, erläuterte die CDU-Politikerin. Gönner befürchtet allerdings, daß sich die SPD auf Bundesebene aus Rücksicht auf die Gewerkschaften einer Freigabe des Ladenschlusses in Länderhand verschließt.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zeigte sich für den Wunsch der Länder offen. Der Ort, über die Kompetenzen beim Ladenschluß zu beraten, sei die Föderalismuskommission von Bund und Ländern. Die Entscheidung werde dort „vermutlich noch in diesem Jahr fallen“.

Bundesrat verweist auf Urteil des Verfassungsgerichts

Die Regelungen des Ladenschlußgesetzes sind Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Das heißt, der Bund hat hier das Gesetzgebungsrecht, soweit dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist. Existiert eine bundesrechtliche Regelung, sind die Länder nicht befugt, abweichende Regelungen zu erlassen.

Der Bundesrat wies darauf hin, daß ein einheitliches Ladenschlußrecht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit nicht mehr erforderlich sei. Darauf habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Juni 2004 hingewiesen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von ddp, AP
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Von Heike Göbel

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