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Wettbewerb Buchbranche punktet gegen Preispoker im Internet

15.06.2004 ·  Wen bindet die Buchpreisbindung im Internet? Darauf hat das Oberlandesgericht Frankfurt heute eine Antwort gegeben: Auch Privatleute, die regelmäßig Bücher versteigern.

Von Claudia Bröll
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Dirk Bentlin wundert sich über den plötzlichen Medienrummel. Der Darmstädter Buchhändler läßt bei Telefonanrufen mittlerweile nur noch seinen Anrufbeantworter anspringen. Wegen der vielen Anfragen von Presse, Funk und Fernsehen käme er sonst kaum noch zum Arbeiten. Der Grund für das Interesse: Der kleine Händler von Fotokunstbänden, Comics und Graphik-Design-Büchern hat einen Prozeß angestoßen, der nicht nur in der Buch- und Verlagsbranche für Aufsehen sorgt. Es geht um das Lieblingskind der Buchbranche, die Preisbindung.

Seit Händler und Privatleute auch über die Internet-Auktionsbörse Ebay Bücher versteigern, häufen sich die Verfahren gegen Anbieter im Netz, die sich nicht an die festgesetzten Preise halten. Meist werden die Verfahren außergerichtlich beigelegt. Im Fall Bentlins allerdings hat sich das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt damit befaßt. An diesem Dienstag das Grundsatzurteil: Wer als Privatmann im Internet regelmäßig Bücher versteigert, muß sich an die Buchpreisbindung halten. Damit hat das OLG den Beschluß des Landgerichts Frankfurt bestätigt. (Die Details: )

Verkauf, Verfügung, Berufung

Im verhandelten Fall hat ein Berliner Journalist bei Ebay in kurzer Zeit mehr als 40 originalverpackte Bücher angeboten. Durchschnittlich lag der Preis bei 6 Euro und damit unterhalb des festgesetzten Ladenpreises. Als Begründung gab er an, daß es sich um ungelesene Rezensionsexemplare handele, die ihm Verlage kostenfrei zur Verfügung stellten. Er trete als Privatmann auf und müsse sich daher nicht an die Preisbindung halten. Das Frankfurter Landgericht sah das allerdings anders und erließ gegen den Verkäufer eine einstweilige Verfügung. Daraufhin ging dieser in Berufung.

Wenn Herr Hugendubel ein Buch geschenkt bekommt...

Tatsächlich muß sich an die Regeln, die seit kurzem auch in Gesetzesform gegossen sind, nur derjenige halten, der gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig Bücher an einen Letztabnehmer verkauft. Dabei gibt es jedoch einen großen Graubereich. "Wenn Herr Hugendubel ein Buch geschenkt bekommt, kann er es zum Preis von einem Euro über Ebay weiterverkaufen. Die Buchhandlung Hugendubel darf dies nicht", erklärt der Preisbindungstreuhänder Christian Russ. Er überwacht im Auftrag von 1300 Verlagen, ob die Preis-Vorschriften eingehalten werden. Bisher seien die Gerichte davon ausgegangen, daß geschäftsmäßig gehandelt werde, wenn mehr als 40 Titel innerhalb kurzer Zeit verkauft würden. "Wenn wir solche Verstöße nicht unterbinden, wäre der Tag nicht fern, an dem man jedes Buch im Internet unter dem Ladenpreis kaufen kann", sagt Russ.

Buchhändler Bentlin bezeichnet das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts als "existentiell" für sein Geschäft. Von Comics oder Fotobänden würden Tausende zu Billigpreisen über Ebay verramscht. Häufig starte die Auktion zu einem Preis von gerade einmal einem Euro. Sein Ärger richtet sich dabei nicht gegen Ebay, das er selbst mittlerweile als Hauptvertriebskanal nutzt, sondern gegen "einen Haufen von Powersellern, bei denen man nicht weiß, ob es sich um Privatleute oder Händler handelt".

Gelassenheit bei Ebay

Bei Ebay sieht man das Urteil gelassen. "Wir finden es gerechtfertigt, wenn diese Fälle untersucht werden, weil wir nicht wollen, daß bei uns gegen geltende Gesetze verstoßen wird", sagt Ebay-Sprecherin Maike Fuest. Regelmäßig seien mehrere hunderttausend Bücher auf der Internet-Seite gelistet, wie viele davon preisgebunden sind, lasse sich nicht abschätzen. Das Auktionshaus betont, daß es nicht zu einem Unterlaufen der Buchpreisbindung einlade - im Gegenteil versuche man gegen "schwarze Schafe" vorzugehen.

300 Verfahren im vergangenen Jahr

Wie schwierig dies ist, davon können die Treuhänder ein Lied singen. In den vergangenen eineinhalb Jahren hat sich Anwalt Russ um 300 solcher Verfahren gekümmert. In der Regel spüren die Ermittler die Anbieter auf, indem sie selbst in die Auktion einsteigen und ein Buch unter dem gebundenen Ladenpreis ersteigern. In der Kanzlei häuften sich bereits Bestseller wie die Biographien von Verona Feldbusch oder Naddel, erzählt er. Als Nachweis, daß in großem Stil unter dem Ladenpreis gehandelt wird, reicht dies freilich noch nicht. Dazu dienen die Bewertungen der Anbieter durch Ebay-Kunden.

Im Fall des Journalisten etwa habe man innerhalb eines Jahres mehr als 1000 Bewertungen aufgespürt. Zusätzlich erschwert wird das Geschäft der Fahnder auch dadurch, daß viele unter falschem Namen auf dem elektronischen Marktplatz auftreten. Trotz dieser Hürden zeigt sich der Treuhänder zuversichtlich, daß der unermüdliche Einsatz für die Preisbindung erfolgreich sein wird. Die Bindung gelte seit mehr als 100 Jahren, in dieser Zeit habe sie sämtliche Kartellrechtsnovellierungen überstanden. Dagegen ist das Geschäftsgebaren einzelner Ebay-Händler ein Klacks.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.06.2004, Nr. 136 / Seite 24
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