23.01.2005 · Eine Reform des Stabilitätspakts beträfe die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die EZB hat aber kein Mitspracherecht.
Eine Reform des Stabilitätspakts beträfe die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die EZB hat aber kein Mitspracherecht. Ihre Stimme wird indes gehört. Zögerliche Zustimmung zu einzelnen, ihr sinnvoll scheinenden Reformideen wird der EZB von der Politik derzeit umgehend als Ja zur Notwendigkeit einer Reform ausgelegt. Doch behält die Bank sich eine Bewertung des Gesamtpakets vor.
Die EZB fordert, daß die - im Maastricht-Vertrag fixierten - Grenzwerte für Defizit und Schuldenstand und zumindest die beiden Verordnungen des Stabilitätspakts nicht geändert werden. So wäre der Kern des Paktes gesichert: die engen zeitlichen Vorgaben für das Defizitverfahren und für den Abbau eines übermäßigen Defizits nach einem Jahr, die Präzisierung der Sanktionsdrohung bei einem exzessiven Defizit und die Begrenzung der außergewöhnlichen Umstände, die ein Defizit über 3 Prozent zuließen, auf eine schwere Rezession.
Möglich wäre höchstens, durch Änderung des dritten Teil des Paktes, der politischen Absichtserklärung, weitere Ausnahmeregeln zu dehnen - oder aber eine Schärfung der Regeln für die Vorbeugung. Letztlich verlangt die EZB gerade das: Wenn es schon eine Paktreform geben wird, soll diese auf eine Verschärfung hinauslaufen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2478 | −0,08% |
| Rohöl Brent Crude | 106,35 $ | −0,47% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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