SOZIALVERSICHERUNG
Arbeitslosenversicherung
Im neuen Jahr steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Das summiert sich bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro auf jeweils 2,50 Euro für den Arbeitnehmer und die Firma.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 19,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Auch der Abgabensatz der Künstlersozialabgabe bleibt auf 3,9 Prozent festgesetzt.
Krankenversicherung
Der Beitragssatz steigt für die 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber ungleich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent. Für sie wird der Satz bei diesem Stand eingefroren. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto verteuert sich die GKV damit um 7,50 Euro monatlich.
Beitragsbemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Einkommen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die Absenkung werden Einkommen im Bereich zwischen 3712,50 Euro und 3750 Euro geringfügig entlastet.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen, im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Verdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.
ARBEITSMARKT
Hartz-IV-Regelsatz
Der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sollte eigentlich im Januar um 5 Euro von 359 auf 364 Euro im Monat steigen. Allerdings liegt die Erhöhung auf Eis, nachdem der Bundesrat die Pläne gestoppt hat. Derzeit verhandeln Regierung und Opposition über einen Kompromiss. Außerdem sollen die mehr als 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern besser gefördert werden. Zum Bildungspaket gehören Schulessen, Angebote für Nachhilfeunterricht sowie für Sport- und Musikstunden am Nachmittag. Für Vereinsbeiträge stehen je Kind etwa 10 Euro monatlich zur Verfügung. Zum warmen Mittagessen in Schule oder Kita soll es monatlich bis zu 26 Euro dazugeben.
Zuschläge für Arbeitslose
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II erhalten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Doch dieses Übergangsgeld fiel dem umfassenden Sparpaket der Bundesregierung zum Opfer. Von Januar an rutschen Langzeitarbeitslose deshalb in der Regel nach einem Jahr vom Arbeitslosengeld I in den Bezug von „Hartz IV“.
Rentenbeiträge
Der Bund bezahlt für Langzeitarbeitslose keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Damit spart er rund 2 Milliarden Euro im Jahr. Den Betroffenen entgeht ein späterer Rentenanspruch von monatlich 2,09 Euro.
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss wird für Wohngeldempfänger gestrichen. Für Ein-Personen-Haushalte gab es bislang 24 Euro im Monat, für Fünf-Personen-Haushalte 49 Euro. Der Wegfall soll 100 Millionen Euro an Einsparungen bringen.
Elterngeld
Das Elterngeld wird gekürzt. Künftig werden nur 65 statt 67 Prozent des Nettoeinkommens als Berechnungsgrundlage genommen, wenn es über 1200 Euro im Monat liegt. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II soll das Elterngeld von 300 Euro monatlich ganz entfallen, ebenso für Gutverdiener, die die „Reichensteuer“ zahlen.
Kurzarbeitergeld
Unternehmen bekommen noch einen Aufschub beim Kurzarbeitergeld. Die Möglichkeit, Arbeitnehmer zwölf Monate lang wegen der wirtschaftlichen Lage mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit kürzer arbeiten zu lassen, wird noch bis Ende März 2012 verlängert.
Ältere Arbeitnehmer
Auch einige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung älterer Arbeitnehmer werden über 2010 hinaus um ein Jahr verlängert. Das gilt für den Eingliederungszuschuss, die Entgeltsicherung, die geförderte Weiterbildung älterer Arbeitnehmer und den Vermittlungsgutschein. Für Letzteren wird die Wartefrist von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt.
Freiwillige Versicherung
Existenzgründer und im Ausland Beschäftigte erhalten weiter die Möglichkeit, freiwillig an der Arbeitslosenversicherung teilzunehmen. Allerdings wird es einige Änderungen geben: Künftig muss der Antrag zur Versicherung innerhalb der ersten drei Monate – und nicht wie bisher innerhalb des ersten Monats – nach Aufnahme der Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden. Auch das Verhältnis von Beitrag und Leistung wird umgestaltet: Selbständige und Auslandsbeschäftigte zahlen künftig die Beiträge, die auch von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Pflegepersonen. Im Jahr 2011 ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen: Versicherte müssen nur 50 Prozent des regulär aufzubringenden Beitrags zahlen. Dieser beträgt zur Zeit rund 38 Euro in Westdeutschland und rund 34 Euro in Ostdeutschland.
Für Existenzgründer wird darüber hinaus eine Sonderregelung eingeführt: Sie brauchen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den halben Beitrag zu zahlen. Auch die Kündigungsfristen ändern sich: Wer bereits 2010 versichert war, erhält bis 31. März 2011 ein Sonderkündigungsrecht, um sein Versicherungsverhältnis rückwirkend zum 31. Dezember 2010 zu beenden. Zudem können vom 1. Januar an alle Selbständigen nach Ablauf einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren ihr Versicherungsverhältnis mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
Ausländische Arbeitnehmer
An diesem Samstag tritt eine neue Arbeitsgenehmigungsverordnung in Kraft. Mit der Regelung werden Saisonkräfte aus den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Dies gilt für Saisonbeschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken.
Beauftragte für Chancengleichheit
Künftig wird es in allen Grundsicherungsstellen einen Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt geben. Dieser hilft bei der Entwicklung von Bildungszielen und Arbeitsmarktmaßnahmen mit und führt Informationsveranstaltungen für Arbeitslose durch. Außerdem berät er Arbeitgeber in Fragen familienorientierter Personalpolitik.
Höhere Mindestlöhne
Der bundesweit verbindliche Mindeststundenlohn für die Abfallwirtschaft beträgt von nun an 8,24 Euro und gilt bis zum 31. August 2011.
Vom 1. Januar an ist der neue Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke allgemeinverbindlich. Damit steigen die Mindeststundenlöhne in den Elektrohandwerken auf 8,40 Euro in den neuen Bundesländer einschließlich Berlin und 9,80 Euro in den alten Bundesländern. Anfang 2012 und 2013 sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Mindestlohn-Tarifvertrags ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Hinzuverdienst
Im kommenden Jahr wird es zu einer Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger kommen. Dadurch soll Arbeit gegenüber Transferleistungen attraktiver gemacht werden. Diese Neuregelung tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft. So dürfen Leistungsempfänger, die ein Erwerbseinkommen zwischen 800 und 1000 Euro beziehen, künftig 20 anstatt wie zuvor 10 Prozent behalten. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen unter 800 Euro soll unverändert bleiben.
GESUNDHEIT
Ambulante Behandlung
Wer sich als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse beim Arzt wie ein Privatpatient behandeln lässt, kann die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Bisher war die Entscheidung für die Kostenerstattung ein Jahr lang bindend, künftig gilt sie für drei Monate. Außerdem kann ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse ein teureres Medikament bekommen, wenn er dies wünscht, muss aber die Mehrkosten selbst zahlen.
Wechsel in die Privatversicherung
Der Wechsel aus einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wird für Besserverdiener einfacher. Wer brutto über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro liegt, kann bereits nach einem Jahr umsteigen. Bisher musste man drei Jahre warten.
VERKEHR
Führerschein ab 17 Jahren
Künftig dürfen sich junge Menschen von ihrem 17. Geburtstag an ans Steuer setzen – sofern ein Erwachsener dabei ist. Dieser muss seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Wenn ein Fahrer unter 18 ohne Begleitung angetroffen wird, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dann muss ein Aufbauseminar besucht werden, bevor sie neu erteilt werden kann.
Riesen-Lastwagen
Künftig sollen sogenannte Riesen-Lastwagen mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Zwei der höchstens 40 Tonnen schweren Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.
Biosprit
Eine neue Sorte mit 10 Prozent Ethanol-Beimischung kommt an die Tankstellen. 90 Prozent aller Fahrzeuge mit Ottomotor können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für solche Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von 5 Prozent angeboten werden.
Diesel-Filter
Die mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg. Zudem richten nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitere Städte Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen ein oder verschärfen bestehende.
STEUERN
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte hat grundsätzlich ausgedient und wird nicht mehr durch ein neues Exemplar ersetzt. Die gelbe Papp-Karte des Jahres 2010 gilt aber auch noch 2011. An ihre Stelle tritt stufenweise ein elektronisches Verfahren namens Elstam. Das Kürzel steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“. Ledige, die 2011 erstmals ein Ausbildungsverhältnis beginnen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres 2011 sollten Bürger ihre Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung mitnehmen, rät die Bundesregierung. Sofern Freibeträge – zum Beispiel für Kinder, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten) – auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese 2011 weiter.
Um Steuernachzahlungen für 2011 zu vermeiden, kann man die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragen. Beispielsweise gilt dies bei geringeren Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wegen eines Wechsels des Wohnorts. Wichtig: Damit ist vom neuen Jahr an für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die Finanzverwaltung – in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers – zuständig und nicht mehr die Meldebehörden. Anträge auf Steuerklassenwechsel oder Änderungen bei den Kinderfreibeträgen werden zum Beispiel dann vom Finanzamt bearbeitet, wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken schreibt.
Befreiungen
Von 2011 an können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2100 Euro im Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Riester-Zulagen
Empfänger von Arbeitslosengeld II können Zulagen für die Riester-Förderung erhalten. Hierzu gehören auch diejenigen, die eine Anrechnungszeit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und zulagenberechtigt waren, bevor sie arbeitslos wurden. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ändert sich somit praktisch nichts.
Arbeitszimmer
Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, kann das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007. Denn das Bundesverfassungsgericht kippte im Juli ein strengeres Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (Az.: 2 BvL 13/09). Die Neuregelung ist im Jahressteuergesetz 2010 enthalten. Durch das Steueränderungsgesetz 2007 war die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf die Fälle beschränkt worden, in denen das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ darstellte, wie die Industrie- und Handelskammer Hannover erinnert. Bis 31. Dezember 2006 war es dagegen möglich, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder die betriebliche und berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der Tätigkeit betrug.
Elektrischer Strom
Strom wird teurer. Als Grund geben die Energieversorger die Umlage-Erhöhung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) von 2,047 Cent auf 3,53 Cent je Kilowattstunde an. Mit dem Geld wird die Gewinnung regenerativer Energien wie Solarstrom (Photovoltaik) gefördert. Es gibt Preisaufschläge von bis zu 14,4 Prozent.
Vom 1. September an dürfen keine 60-Watt-Glühbirnen mehr hergestellt werden. Der Verkauf ist dann nach der „Ökodesignrichtlinie“ der EU ebenfalls verboten, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt. Von 2016 an sollen überdies „ineffiziente“ Halogenlampen ersetzt werden.
Flugreisen
Flugreisen werden vom 1. Januar an teurer, und zwar um die neue „ökologische Luftverkehrsabgabe“. Diese müssen die Fluglinien für jeden Passagier bezahlen, und zwar nach Entfernung gestaffelt. Bis 2500 Kilometer einfache Strecke werden 8 Euro fällig, bis 6000 Kilometer 25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro.
Tabaksteuer
Raucher müssen sich 2011 auf höhere Kosten einstellen. Stufenweise wird von Mai an die Tabaksteuer erhöht, wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Erinnerung ruft. Die Erhöhung soll in vier Stufen um jährlich 4 bis 8 Cent je Packung Zigaretten und im Jahr um 12 bis 14 Cent je 40-Gramm-Feinschnittpackung erfolgen.
Eingetragene Lebenspartner
Eingetragene Lebenspartner sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht nunmehr vollständig gleichgestellt. Bislang galt (seit 1. Januar 2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen, wie das Bundesfinanzministerium schreibt. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif. In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend zum 1. August 2001.
Auch im Grunderwerbsteuerrecht sind gleichgeschlechtliche Paare mit „Trauschein“ nunmehr mit Ehegatten gleichgestellt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung oder haushaltsnahe Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird – etwa über ein Programm der staatlichen KfW-Bankengruppe –, können diese Dienstleistung nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.
Grunderwerbsteuer
Seit der „Föderalismusreform I“ von 2006 können die Bundesländer die Grunderwerbsteuer eigenständig festsetzen. In den meisten Bundesländern liegt sie weiterhin bei 3,5 Prozent. Nach Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt wollen nun in diesem Jahr Brandenburg (künftig 5 Prozent), Bremen und Niedersachsen (4,5 Prozent) und das Saarland (4 Prozent) die Zwangsabgabe auf den Erwerb von Häusern, Grundstücken und Eigentumswohnungen einschließlich bestimmter zugehöriger Bauleistungen anheben.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Jahreserklärung für 2011 und die Folgejahre elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Strafbefreiende Selbstanzeigen
In den ersten Monaten des Jahres dürfte es für Steuerkriminelle schwerer werden, einer Bestrafung zu entgehen. Die Regierungskoalition hat dazu ein Gesetz auf den Weg gebracht. Künftig muss demnach eine Selbstanzeige sämtliche „Hinterziehungssachverhalte“ enthalten, die noch nicht verjährt sind. Sie darf sich nicht mehr bloß auf bestimmte Steuerquellen oder -gestaltungen beziehen. Neu eingeführt wird zudem eine Sperre für Selbstanzeigen, sobald ein Betriebsprüfer seinen Besuch ankündigt.
GELDANLAGE
Geldautomaten
Wer Bargeld an Automaten fremder Geldinstitute abheben will, sieht ab 15. Januar auf dem Display die Höhe der Gebühr. Die Privatbanken wollen nur noch höchstens 1,95 Euro je Fremdabhebung berechnen. Auch Sparkassen und Volksbanken könnten später nachziehen.
Einlagensicherung
Vom 31. Dezember 2010 an sind Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei 50 000 Euro. Bei einer Insolvenz des Instituts erhalten die Kunden binnen 30 Arbeitstagen (bisher bis zu drei Monate) ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück.
Freistellungsaufträge
Sparer dürfen ihre Freistellungsaufträge vom 1. Januar an nur noch unter Angabe ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Damit soll dem Fiskus die Kontrolle erleichtert werde, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen nicht den zulässigen Hoechstbetrag von 801 Euro je Person überschreiten, wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt. Für Ehegatten gelten entsprechend 1602 Euro. Bereits bestehende Freistellungsaufträge bleiben aber zunächst weiterhin gültig.
EC-Karten
Alle 93 Millionen Girocards (ehemals: EC-Karten) müssen mit einem Chip ausgestattet sein. Missbrauch wird nach Angaben des Bankenverbands erschwert, indem die Daten auf dem Chip fälschungs- und kopiersicher gespeichert sind. Beim Bezahlen an den Kassen des Handels in Verbindung mit der Geheimzahl (Pin) ändert sich für den Karteninhaber grundsätzlich nichts, allerdings wird nicht mehr der auf der Karte befindliche Magnetstreifen verwendet, sondern Zugriff auf den Chip genommen. Der Magnetstreifen bleibt lediglich auf der Karte, damit Verbraucher in Übersee (beispielsweise in den Vereinigten Staaten) Geld abheben oder bargeldlos bezahlen können. Mit dem Chip sollen die meisten Kunden außerdem die „GeldKarte“-Anwendung erhalten – eine vorbezahlte elektronische Börse zum Bezahlen von Kleinbeträgen.
Mit 17 Aut fahren unter Kontrolle - aber keinerlei Wahlrecht.
(KonzeptionVerlassen)
- 31.12.2010, 17:33 Uhr
Für mich wird aber alles teurer
(Ak_Viersieben)
- 01.01.2011, 13:07 Uhr