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VW-Affäre Systemfehler

15.11.2006 ·  Geld, Gespielinnen und Luxusreisen - die kriminelle Schmuddelaffäre bei Volkswagen ist ein schwerer Schlag für die paritätische Mitbestimmung und das längst überholte VW-Gesetz. Denn die Taten sind nicht rein private Ausrutscher einzelner - sondern systembedingt.

Von Joachim Jahn
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Die Staatsanwaltschaft hat Peter Hartz, den früheren Personalvorstand des Volkswagen-Konzerns, mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Sie decken sich allerdings weitgehend mit dem, was der ehemalige Manager längst eingestanden hat. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ist damit nicht ernstlich zweifelhaft. Schließlich hat Hartz insbesondere die Verantwortung für die Begünstigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Volkert und dessen brasilianischer Geliebten längst auf sich genommen.

Für Juristen bleibt es gleichwohl spannend, wie die Justiz wohl erstmals eine fast unbekannte Strafvorschrift aus dem Betriebsverfassungsgesetz anwenden wird – die der Beeinflussung von Betriebsräten. Und wie die Richter diese in Beziehung setzen werden zu jenem sehr viel vertrauteren Straftatbestand der Untreue, der derzeit auch im Mittelpunkt des Mannesmann-Prozesses steht. Denn während der erste Paragraph – neben der Behinderung von Arbeitnehmervertretern – die Gewährung unzulässiger Vorteile ahndet, die eine Unternehmensspitze im eigenen Interesse austeilt, bestraft die zweite Norm gerade das Vergeuden von Geldern zum Schaden der Firma.

Eindeutige Beweislage

Daß Hartz sich ohne große Ausflüchte dazu bekannte, Geld, Gespielinnen und Luxusreisen gewährt zu haben, hat mit der recht eindeutigen Beweislage zu tun und damit, daß ein Geständnis ein Gericht allemal milder stimmt. Hinzu kommt wohl, daß der Namenspatron einer in mancherlei Hinsicht mißratenen Arbeitsmarktreform durch seine Vorwärtsverteidigung Vermutungen über ein „System VW“ zerstreuen möchte.

Hartz wegen Untreue angeklagt

Was in dem Wolfsburger Biotop aus staatlichem Großaktionär (lange Zeit in Gestalt einer SPD-geführten Landesregierung in Hannover), übergroßer Gewerkschaftsmacht und Eigenwilligkeiten eines Privatinvestors (Porsche und Piëch) gedeihen konnte, soll als rein privater Ausrutscher Einzelner erscheinen. Diese Verteidigungsstrategie wird nicht aufgehen – schon wegen der bemerkenswerten Zahl von zwölf weiteren Beschuldigten.

Auch darf nicht übersehen werden, daß Volkert nicht nur Chef des Betriebsrats, sondern auch Mitglied des Aufsichtsrats war. Die kriminelle Schmuddelaffäre ist deshalb zugleich ein schwerer Schlag für die paritätische Mitbestimmung und das längst überholte VW-Gesetz.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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