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Vor dem G-20-Gipfel Neue Spielregeln für das globale Finanzgewerbe

 ·  Der Kollaps der Investmentbank Lehman Brothers vor knapp einem Jahr hätte fast zum Zusammenbruch des Banksystems geführt. Unter dem Schock hat die Politik gehandelt – national und international. Was ist bisher geschehen? Was bleibt zu tun?

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An diesem Wochenende werden die G-20-Finanzminister in London das G-20-Gipfeltreffen vorbereiten, das zwei Wochen später in Pittsburgh stattfindet. Der im Frühjahr verabredete Grundsatz, dass künftig kein Finanzmarktakteur, kein Finanzplatz und kein Finanzprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, gilt immer noch. Aber der Teufel steckt im Detail – gerade international ist die Umsetzung noch nicht weit fortgeschritten. National und in der EU ist allerdings viel Vorarbeit geleistet worden. Wir dokumentieren die wichtigsten staatlichen Reaktionen und Aktionen.

Einlagengarantie

Bundeskanzlerin Angela Merkel garantierte Anfang Oktober 2008 den deutschen Sparern ihre Einlagen. Nachdem in Europa die Einlagensicherungsrichtlinie zugunsten der Anleger geändert wurde, passte Deutschland sein Einlagensicherungs- und Anlegergesetz an. Seit Juni dieses Jahres bekommen Bankkunden Einlagen bis zu 50. 000 Euro auf jeden Fall zurück, der frühere Selbstbehalt von 10 Prozent entfällt. Anfang 2011 wird sich die Summe verdoppeln. Die Auszahlungsfrist wird dann gesetzlich auf höchstens 30 Arbeitstage begrenzt.

Bankenrettungen

Nach der Insolvenz von Lehman verabredeten die EU-Finanzminister, keine systemrelevante Bank insolvent gehen zu lassen. Der ins Trudeln geratene Münchener Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate wurde in einer Gemeinschaftsaktion von Politik und Wirtschaft gerettet. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde ein Auffangnetz geschaffen. 480 Milliarden Euro stehen seit dem 18. Oktober 2008 für Garantien, Rekapitalisierungsmaßnahmen und die Übernahme von Risikoaktiva bereit. Ziel ist es, den Instituten neue Mittel zuzuführen und so neues Vertrauen zu schaffen. Im April wurde das Gesetz erstmals ergänzt. Die Laufzeit für die Garantien wurde von drei auf fünf Jahre verlängert. Zudem wurde die gesetzliche Grundlage für eine Vollverstaatlichung der Hypo Real Estate gegen den Widerstand von Aktionären geschaffen. Vor der Sommerpause des Parlaments wurde das Gesetz nochmals ergänzt: Nun können die Banken auch toxische Papiere auslagern oder Abwicklungsanstalten gründen. Das erlaubt es ihnen, weitere Aktiva und sogar ganze Geschäftsbereiche auszulagern. Die EU-Kommission hat parallel dazu ihre Beihilfenregeln angepasst, um zu verhindern, dass die nationalen Rettungspakete gegen europäisches Recht verstoßen.

Aufsichtsstärkung

Nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) höhere Eigenmittel verlangen, wenn sie besondere Risiken sieht. Gleichzeitig gibt es zusätzliche Meldepflichten für Banken, damit die Bafin Risiken besser einschätzen kann. Mitglieder in Aufsichts- oder Verwaltungsräten müssen eine größere Sachkunde nachweisen als bisher. Auf europäischer Ebene will die EU-Kommission in drei Wochen einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufsichtsstrukturen vorlegen. Vorgesehen ist ein komplett neues Netz europäischer Aufsichtsbehörden.

Anlegerschutz

Das am 5. August in Kraft getretene neue Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Banken, über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen. Werden die Empfehlungen am Telefon ausgesprochen, kann der Investor eine Woche lang wieder vom Vertrag zurücktreten, falls das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wurde verlängert.

Managervergütung

Weil die am kurzfristigen Erfolg gekoppelten Boni die Bankmanager zu riskanten Geschäften verleitetet haben, sollen diese Fehlanreize ausgeschaltet werden. Mit dem Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen, das Anfang August in Kraft getreten ist, wird vorgegeben, die Vergütung der Vorstände stärker am nachhaltigen Erfolg der Unternehmen auszurichten. Aufsichtsräte müssen dies durchsetzen, wenn sie nicht selbst haften wollen. Aktienoptionen können frühestens nach vier statt nach zwei Jahren eingelöst werden. Die Manager müssen bei Fehlern für einen Teil des Schadens persönlich aufkommen. Auch kann die Vergütung nachträglich herabsetzt werden, wenn die Lage des Unternehmens sich plötzlich anders darstellt. Mit der Neufassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ hat die Bafin Mitte August nachgelegt. Vom nächsten Jahr an dürfen kurzfristige Geschäftserfolge bei den variablen Vergütungsbestandteilen von Managern und solchen Mitarbeitern, die hohe Risiken eingehen können, keine Rolle mehr spielen. Auf EU-Ebene existieren mehrere Initiativen mit ähnlicher Zielsetzung. Die EU will beim G 20-Treffen möglichst eine globale Regelung zur Begrenzung der Boni von Bankmanagern erreichen.

EU-Eigenkapitalregeln

Die Änderungen an der entsprechenden Richtlinie erfolgen in drei Schritten, von denen der erste Schritt schon abgeschlossen ist. Er sieht eine schärfere Regulierung von Verbriefungen vor, die als wesentlicher Auslöser der Krise gelten. Künftig dürfen EU-Kreditinstitute nur Verbriefungen emittieren, wenn sie mindestens 5 Prozent dieser Papiere selbst behalten. Der zweite Schritt umfasst Vorschläge der EU-Kommission vom Juli. Sie will vorschreiben, dass Banken die Risikobewertung von Anlagen in den Handelsbüchern stärker auf „außergewöhnliche Marktbewegungen“ abstellen. Weiter sollen die Eigenkapitalanforderungen für strukturierte Finanzprodukte wie etwa Collateralised Debt Obligations (CDO) erhöht und die Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken verschärft werden. In einem dritten Schritt will die Kommission im Oktober Vorschläge machen, mit denen den Banken Vorschriften für antizyklisch wirkende Rückstellungen gemacht werden sollen. Damit soll künftigen Krisen vorgebeugt werden. Als weiterer Bestandteil des dritten Schritts sind zusätzliche Kapitalanforderungen für Hypothekarkredite für Wohnzwecke vorgesehen. Die Kreditvergabe auf dem Wohnungsmarkt – allerdings vor allem in Amerika – gilt als weitere Krisenursache.

Ratingagenturen

Nach einer neuen EU-Gesetzgebung müssen sich Ratingagenturen künftig in einem zentralen Register anmelden. Überwacht werden sollen sie aber – entgegen dem ursprünglichen Willen der EU-Kommission – durch die nationalen Behörden. Voraussichtlich wird die EU-Behörde noch einmal strengere Vorschläge vorlegen. Parallel wird auf dem G-20-Treffen auch über eine globale Regulierung diskutiert.

Hedge-Fonds

Der Kommissionsvorschlag für einen europäischen Regelungsrahmen für Hedge-Fonds- und Private-Equity-Manager vom April ist umstritten. Derzeit ist offen, in welcher Form er beschlossen wird. Vor allem Großbritannien befürchtet Nachteile für den Finanzplatz London und argumentiert, die Branche müsse kaum reguliert werden, da sie für die Finanzkrise nicht verantwortlich zu machen sei.

Rechnungslegung

Die Reform der Rechnungslegungsstandards wird in erster Linie auf internationaler Ebene, vom International Accounting Standards Board (IASB), vorangetrieben. Ziel ist eine realistische Bewertung aller Finanzinstrumente in der Bilanz. Die europäische Seite fordert, dass schon bis Ende 2009 Regeln vorliegen müssen, die global vergleichbare Jahresabschlüsse zulassen.

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