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Von der Leyen und der Bildungschip Mit der Chipkarte im Ranzen

20.08.2010 ·  Glaubt man Ursula von der Leyen, hat sie mit ihrer Idee von der Bildungschipkarte den Stein der Weisen gefunden, der alles zusammenbringt. Doch es ist höchste Zeit, das Vorhaben abzuspecken und die Verfassungsvorgaben eng auszulegen - und zwar nicht nur, weil das Vorhaben zu teuer ist.

Von Heike Göbel
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Ursula von der Leyen ist wieder in großer Mission unterwegs. Aus dem eher nüchternen Verfassungsurteil über den Unterhaltsanspruch von 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfängern und ihren Kindern, das sich mit etwas Rechenkunst wohl im finanziell vertretbaren Rahmen erfüllen ließe, hat die Sozialministerin für sich einen Auftrag zur Reform der Gesellschaft abgeleitet. Der bietet ihr ein weites Aktionsfeld. Schon greift sie nicht nur in ihr altes Ressort ein, das Familienministerium, sondern auch in die bildungspolitischen Zuständigkeiten von Annette Schavan sowie in das föderale Gefüge, denn Schulpolitik ist Ländersache.

Von der Leyen will das im Februar ergangene Urteil bis Jahresende nutzen, um dem Staat dauerhaft mehr Mitsprache in der Erziehung der Kinder aus ärmeren und bildungsfernen Familien zu geben. Die aus dem Urteil abgeleiteten zusätzlichen Hilfen zugunsten besserer Bildung und sozialer Teilhabe der Kinder von Langzeitarbeitslosen soll es daher nicht in bar, in Form höherer Hartz-IV-Regelsätze geben, sondern als Sachleistung, abzurechnen über eine Chipkarte. Die Karte im Ranzen soll unbürokratisch Zugang zu Schulessen, Nachhilfe, Büchern oder Musik- und Sportverein erschließen.

Eine Vision voller bester Absichten: Finanziell aufgeladen werden soll die Karte nach individuellen Bedürfnissen und zwar nicht nur vom Bund, den die Richter zur Hilfe aufgefordert haben, sondern auch von Ländern, Kommunen und privaten Sponsoren. Damit die Kinder, die darauf angewiesen sind, nicht stigmatisiert werden, schwebt von der Leyen vor, nach und nach möglichst alle Kinder mit dem Kartenfüllhorn auszustatten. Glaubt man der Ministerin, hat sie den Stein der Weisen gefunden, der alles zusammenbringt: Das Wissen vor Ort über die Hilfe, die das einzelne Kind braucht, abzurufen bei der Schule und im Jobcenter bei neuen Familienlotsen, Geld aus vielfältigen Quellen und schließlich das ganze Arsenal verfügbarer Bildungs- und Freizeitangebote.

Die Begeisterung der Ministerin vermag selbst in der Koalition zum Glück noch nicht jeder zu teilen. Die CSU hält dagegen. Tatsächlich gibt es gute Gründe, das Vorhaben mit Skepsis und Vorsicht zu betrachten. Denn mit der Kinderchipkarte bahnt sich der Staat tiefen Zugang in die Familien, nicht nur der auf Hartz-IV angewiesenen.

Die staatliche Bevormundung darf man kritisch sehen

Dreh- und Angelpunkt des Vorhabens ist das Argument, der Staat müsse künftig über Sachleistungen sicherstellen, dass zusätzliches Geld für Hartz-IV-Kinder bei diesen wirklich ankomme. Auch nach Ansicht der Verfassungsrichter sind Sachleistungen möglich, um den verlangten Bildungs- und Teilhabebedarf der Kinder zu decken. Die damit verbundene staatliche Bevormundung und Kontrolle aller Hartz-IV-Eltern in einem zentralen Punkt, der Verwendung von Mitteln für das Existenzminimum, darf man trotzdem sehr kritisch sehen.

Auf Sachleistungen setzt die Ministerin aber noch aus einem zweiten, ganz unzulässigen Grund: Sie will so das Lohnabstandsgebot wahren. Es besagt, dass staatliche Transfers nicht dazu führen sollen, die Empfänger besser zu stellen als Arbeitnehmer. Doch auch der Wert von existenzsichernden Sachleistungen gehört in die Berechnung dessen, was der Hartz-IV-Familie regelmäßig als vorgeschriebenes Unterhaltsminimum zur Verfügung steht. Auch Sachleistungen verschärfen damit das Problem, dass Beschäftigte mit geringer Qualifikation hierzulande zu wenig Anreiz haben, zu arbeiten. Deswegen will von der Leyen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oberhalb von Hartz-IV in die Karte einbeziehen. Freilich verteuert sich das Vorhaben damit beträchtlich.

Unbürokratisch ist das alles nicht

Hier liegt ohnehin ein weiteres Manko der Karte: Sie wird die Sozialausgaben kräftig treiben und zwar von zwei Seiten, Angebot und Nachfrage. Denn natürlich führt sie zur Ausweitung der Leistungen und der Leistungsempfänger. Je geringer die Hürde, Hilfe in Anspruch zu nehmen, desto größer der Anreiz, die Karte zu nutzen.

Auch die Kosten des Angebots werden rasch steigen, wenn die Nachhilfestunden statt vom preiswerten Oberschüler vom zertifizierten Lehrer mit Chipkartenlesegerät kommen. Die Chipkarte ist der Versuch, die Kosten der neuen Hilfen zunächst zu verschleiern. Wenn diese dann davon galoppieren, werden hektische Versuche folgen, die Angebote zu kontrollieren und auf ihren Nutzen zu bewerten. Unbürokratisch ist das alles nicht.

Neuer politischer Druck wird nicht lange auf sich warten lassen

Es dürfte zudem nicht lange dauern, bis sich abermals politischer Druck aufbaut, die Regelsätze trotz der Chipkarte zu erhöhen. Denn der öffentliche Diskurs über das schwere Los der Hartz-IV-Empfänger wird über die Regelsätze geführt. Das neue „Bildungspaket“ für Kinder mag üppig und teuer sein, Anerkennung der Betroffenen wird es dafür nicht geben. Die Unzufriedenheit über niedrige Regelsätze wird das nicht verhindern.

Es ist daher höchste Zeit, das Vorhaben abzuspecken und die Verfassungsvorgaben eng auszulegen. Bleibt man trotz aller Bedenken bei der Hilfe über Sachleistungen, muss klar erkennbar sein, wer wie viel von wem bekommt. Die Kinderchipkarte wird sonst zum intransparenten Vehikel, Sozialausgaben unkontrolliert auszuweiten, den Staat überwachend in die Familien zu holen und private Initiativen und Hilfsangebote zu zerstören.

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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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