Das „Bail-out-Verbot“ gibt es nur im „Volksmund“ und in „populärwissenschaftlichen Aussagen“, nicht aber im Europarecht. Diese These von EU-Justizkommissarin Viviane Reding auf dem Deutschen Juristentag lässt sich nur als unverfroren bezeichnen. Richtig ist: Dem blanken Wortlaut nach lassen sich die Verträge, auf deren Grundlage Deutschland seine Währung aufgegeben hat, so auslegen, dass sie nur eine Haftung für andere Staaten ausschließen, nicht aber freiwillige Gaben.
Dass dies aber so nicht verstanden werden darf, zeigt der Blick auf eine andere Vertragsvorschrift, von der Reding bezeichnenderweise behauptet, in Deutschland werde diese gleichsam verschwiegen: Jene Klausel, derzufolge die Regierungschefs etwa bei Naturkatastrophen oder Versorgungspässen auf dem Energiesektor Finanzhilfen beschließen dürfen. Weil diese Sonderregel noch vor dem Bail-out-Verbot steht, behauptet Reding nun sogar, es sei umgekehrt: Der Beistand sei die Regel und dessen Verbot die Ausnahme.
Die kecke Neuinterpretation zeigt, dass EU-Institutionen vor keiner Verdrehung zurückschrecken, um ihre Macht auszuweiten und der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen.
Nach dem unbequemen "Konz"
Carsten Berg (Carberg)
- 22.09.2012, 12:43 Uhr
Schlagartig ist mir klargeworden
Helga Zießler (Steuernagel34)
- 19.09.2012, 22:27 Uhr
Grenzenlose Verachtung
Hubert Appenrodt (HubertAppenrodt)
- 19.09.2012, 13:15 Uhr
Zeit des Faustrechts!
Joachim Schroeder (Pequod)
- 19.09.2012, 11:49 Uhr
Luxemburgs Wohlstand beruht einzig und allein auf dem Papier-Geld-System.
Holger Baade (papperlapap)
- 19.09.2012, 10:26 Uhr